Zum Inhalt springen
Schanigarten
© Maren Winter | stock.adobe.com

Gebrauchsabgabe wird angepasst

Wer den öffentlichen Raum privat oder kommerziell nutzt, muss dafür Abgaben leisten. Viele dieser Tarife bleiben 2026 gleich, andere ziehen wiederum jedoch kräftig an.

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 05.01.2026

Was auf öffentlichem Grund steht oder hängt, muss gemeldet werden. Zudem ist dafür zumeist eine sogenannte Gebrauchsabgabe (GAG) umgangssprachlich auch Luftsteuer genannt zu leisten. In diesem Kalenderjahr plant die Stadt Wien keine generelle Erhöhung aller Tarife. Partiell kommt es aber sehr wohl zu Anpassungen.

Wo Kosten gleichbleiben oder wegfallen

Keine Änderungen gibt es etwa bei den Kosten für Schanigärten, Heizstrahler, Verkaufsstände, Klimageräte oder Kioske; deren Höhe bleibt unverändert. Gänzlich abgabefrei wird hingegen das Aufhängen von Lampen oder Scheinwerfern. Allerdings gilt es zu beachten, dass für das Aufstellen von Scheinwerfern die Meldepflicht nach wie vor bestehen bleibt. Vier Wochen vor deren Installation muss dies bei der MA46 angezeigt werden. Kommt kein Widerspruch, gelten sie als genehmigt. Außerdem bleiben für das Aufhängen von Lampenreihen, Leuchtröhren, LED-Bändern Abgabekosten bestehen (15,77 Euro zzgl. USt pro Laufmeter bzw. maximal 150 Euro/Jahr).

Gerüste & Baustofflagerung

Bisher galten hierfür in der Inneren Stadt andere Tarife als in übrigen Bezirken. Diese Unterscheidung fällt voraussichtlich ab März 2026, womit in allen Bezirken die Gebühren für die Innere Stadt gelten, was eine Verteuerung von 30 bis 66 Prozent je nach Bezirk mit sich bringt. Die Abgaben an die Wiener Netze steigen 2026 ebenfalls und klettern von sechs auf sieben Prozent des Umsatzes.

Wintergärten werden teurer

Bisher waren die Kosten für das Betreiben von Schani- und Wintergärten ident, nun wird es für zweitere teurer. Denn für neu bewilligte Wintergärten steigen die Tarife 2026 je nach Zone um zehn, 20 bzw. 30 Euro. Weitere Anpassungen sind ab 2027 zu erwarten. Hier winkt vermutlich eine Preiserhöhung für alle, also auch bereits bewilligte, Wintergärten.

Achtung

Inkrafttreten Gebrauchsabgabengesetzt

Die Anpassungen des Gebrauchsabgabegesetzes wurden am 12. Dezember 2025 im Wiener Landtag beschlossen. Als Landesgesetz wird dieses jedoch dem Bund für allfällige Einsprüche für acht Wochen vorgelegt und kann erst nach dieser Frist kundgemacht werden bzw. in Kraft treten. Gültig werden die neuen Tarife damit voraussichtlich im März bzw. April 2026.

Warenausräumungen

Empfindliche Teuerungen sind ab März 2026 für neue Warenausräumungen geplant von derzeit jährlich 22 Euro/m² auf 80 Euro/m². Ab 2027 soll der höhere Tarif auch für bestehende Warenausräumungen gelten.