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Im Vordergrund steht das Modell eines Hauses. Dahinter sind zwei Personen, die sich über einen Tisch hinweg die Hände schütteln, die verschwommen zu sehen sind. Auf dem Tisch liegt ein Dokument
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Jüngste OGH Entscheidung bestätigt wirtschaftlich besonders relevante Klauseln zu Betriebskosten in Mietverträgen

Die Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder sieht die Branche in einer wesentlichen Rechtsmeinung bestätigt

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 01.09.2025

 

Michael Pisecky, Obmann der Wiener FG der Immobilien und Vermögenstreuhänder: „Aufgrund einer Verbandsklage war die Frage der Zulässigkeit von Klauseln in Mietverträgen der Teilanwendung seit November 2022 bei den Gerichten anhängig. Nun hat der OGH eine Entscheidung getroffen, die die Zulässigkeit von wirtschaftlich besonders relevanten Klauseln zu Betriebskosten ausdrücklich bestätigt.“

OGH erklärt Versicherungsprämien, Hausbetreuung, Verwaltungskosten und Grundsteuer in Betriebskosten ausdrücklich für zulässig

Die Überwälzung von Versicherungsprämien, Kosten der Hausbetreuung und Verwaltung sowie der Grundsteuer über Betriebskosten auf Mieterinnen und Mieter wurde ausdrücklich als zulässig und rechtskonform bestätigt“, freut sich Pisecky. „Wir haben uns in diesem Verfahren über Jahre für unsere Mitgliedsunternehmen eingesetzt, der OGH hat uns zumindest in diesen Punkten Recht gegeben“, so Pisecky.

Der Bedarf an Mietwohnungen steigt. Nur mit Rechtssicherheit auch für den Mietwohnungsmarkt ist es möglich, das Angebot an Mietwohnungen aufrecht zu erhalten und auszubauen.

Achtungserfolg für die Wiener Interessensvertreter

„In den vergangenen Verfahren wurden fast alle beanstandeten Klauseln bei Betriebskosten für unzulässig erklärt. Der Einsatz unserer Fachgruppe hat sich gelohnt, das Ergebnis ist – wenn auch andere Punkte nicht zu unseren Gunsten bestätigt wurden – ein klarer Achtungserfolg für die Wiener Fachgruppe. Wesentliche Punkte wurden geklärt und damit ein wichtiger Schritt für Planungssicherheit in Mietverträgen gesetzt“, so Pisecky.

Politische Lösungen gefordert

Pisecky ist es wichtig, zu betonen, dass es „im Mietrecht dringenden politischen Handlungsbedarf gibt. Wir können im Mietrecht nicht immer jahrelange Gerichtsverfahren abwarten, um Rechtssicherheit zu bekommen. Derzeit ist es so, dass wir fast alles an Mietrechtsklauseln im Instanzenzug klären müssen, was nicht nur einen erheblichen Mehraufwand für Verwalter und Gerichte nach sich zieht, sondern in erster Linie Rechtsunsicherheit schafft und Misstrauen fördert. Gesetze sind aber genau für die gegenteiligen Ziele dar: Sicherheit und Vertrauen. Daher brauchen wir rasch mietrechtliche Rahmenbedingungen, die transparent und rechtssicher sind – für alle Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer. Der Bedarf an Mietwohnungen steigt. Nur mit Rechtssicherheit auch für den Mietwohnungsmarkt ist es möglich, das Angebot an Mietwohnungen aufrecht zu erhalten und auszubauen.“

Gewinn für Vertragsfreiheit

Die Überwälzung der nun auch vom OGH als zulässig erklärten Kosten sind gängige Immobilienpraxis und für Mieterinnen und Mieter auch nachvollziehbar“, erklärt Pisecky. „Für uns als Fachgruppe ist deren Anerkennung ein Gewinn für die Vertragsfreiheit, vor allem aber für die Planbarkeit“, so Pisecky. „Die Fachgruppe wird in den nächsten Tagen alle Details zum Urteil ausarbeiten und an die Mitglieder versenden. Im Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at) kann es bereits jetzt nachgelesen werden.“