Erst Ende April 2024 bekommen Unternehmen die Vorschreibung der neuen ORF-Gebühr zugeschickt
© ORF/Thomas Ramstorfer

Neuer ORF-Beitrag betrifft auch Betriebe

Ab 1. Jänner 2024 müssen kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtend einen ORF-Beitrag bezahlen. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach den Arbeitslöhnen.

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Aktualisiert am 14.11.2023

Bis Jahresende gibt es noch die GIS-Gebühr, die man dann bezahlt, wenn an einem Standort ein empfangsbereites TV- oder Radiogerät betrieben wird. Ab 1. Jänner 2024 wird diese Gebühr durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt, der diese Voraussetzung nicht mehr hat - denn er verpflichtet alle Hauptwohnsitz- Adressen zur Beitragsleistung. Nebenwohnsitze sind ausgenommen, Beitragsbefreiungen gelten weiter. Der Beitrag wird 15,30 Euro ausmachen - in einigen Bundesländern kommt eine Landesabgabe dazu, in Wien jedoch nicht.

Verpflichtend einen ORF-Beitrag leisten müssen auch alle kommunalsteuerpflichten Unternehmen - also alle Betriebe, die Mitarbeiter beschäftigen. Die Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr ist ausschlaggebend für die Höhe des Beitrags:

  • bis 1,6 Mio. Euro: 1 Beitrag
  • bis 3 Mio. Euro: 2 Beiträge
  • bis 10 Mio. Euro: 7 Beiträge
  • bis 50 Mio. Euro: 10 Beiträge
  • bis 90 Mio. Euro: 20 Beiträge
  • mehr als 90 Mio. Euro: 50 Beiträge

EPU sind nicht beitragspflichtige Betriebe

Ein-Personen-Unternehmen sind nicht beitragspflichtige Betriebe - sie zahlen als Privatpersonen an ihrem Hauptwohnsitz. Unternehmen, die derzeit GIS-Gebühr bezahlen, werden von der GIS mit 31. Dezember 2023 automatisch abgemeldet und müssen selbst nichts tun. Die neuen Vorschreibungen werden frühestens Ende April 2024 an Unternehmen versendet – und zwar nicht mehr von der GIS Gebühren Info Service GmbH, sondern von der ORFBeitrags Service GmbH, die die Daten für die Bemessungsgrundlage von der Finanz bekommt.