Soziale Sicherheit aus einer Hand
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet nicht nur Unternehmerinnen und Unternehmern umfassenden Versicherungsschutz, sondern auch deren Angehörigen.
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Was haben Kinder, Ehepartnerinnen und -partner, Lebensgefährtinnen und -gefährten oder pflegende Angehörige von Selbstständigen gemeinsam? Sie alle können sich bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) mitversichern, wenn sie keinen eigenen Krankenschutz haben und gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Mitversicherung für Junioren
Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei bei ihren Eltern mitversichert. Dieser Schutz kann bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden, wenn Kinder weiterhin eine Schul- oder Berufsausbildung machen oder studieren - und zwar so lange Familienbeihilfe gewährt wird (andernfalls benötigt die SVS Nachweise). Die Ausbildung kann sowohl im Inland als auch im Ausland erfolgen. Darüber hinaus ist eine Mitversicherung auch bei Erwerbslosigkeit (für maximal 24 Monate) oder bei Erwerbsunfähigkeit möglich.
Vorsicht bei Ferialjob oder Praktikum
Verdienen Kinder über der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 551,10 Euro, verfügen sie über einen eigenen Krankenversicherungsschutz. Die Mitversicherung muss da[1]her nach Ende des Ferialjobs oder Praktikums erneut angemeldet werden.
Auch Partner sind abgesichert
Für Ehepartner, eingetragene Partner und Lebensgefährten ist eine Mitversicherung möglich, wenn sie sich gewöhnlich in Österreich, einem EWR- oder Vertragsstaat aufhalten. Haben sie keinen eigenen Krankenversicherungsschutz, kann dieser mit einem monatlichen Zusatzbetrag in Höhe von 3,4 Prozent der Beitragsgrundlage des Versicherten erworben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Versicherungsschutz beitragsfrei.