Teilzeit arbeiten zur Wiedereingliederung
Die Wiedereingliederungsteilzeit erleichtert die Rückkehr in den Arbeitsalltag nach einem langen Krankenstand.
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Nach längerer Krankheit eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin ist eine sofortige Rückkehr zur vollen Arbeitszeit oft nicht sinnvoll. Zur Erleichterung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit im Rahmen einer Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren. Vorausgesetzt, es liegt ein mindestens sechswöchiger ununterbrochener Krankenstand im selben Arbeitsverhältnis vor. Dieses muss bei Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit mindestens drei Monate gedauert haben. Hierfür sind Karenz- und Krankenstandzeiten auch auf die Beschäftigungsdauer anzurechnen. Die Wiedereingliederungsteilzeit muss spätestens ein Monat nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit angetreten werden. Zu Beginn ist eine Bestätigung über die Arbeitsfähigkeit des Dienstnehmers vorzulegen. Es handelt sich nicht um einen Teilkrankenstand.
Arbeitszeit, Dauer und Entgelt
Die Vereinbarung muss Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung enthalten. Dabei sind die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Gibt es einen Betriebsrat, ist dieser beizuziehen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist um mindestens 25 Prozent und höchstens 50 Prozent herabzusetzen und darf 12 Stunden nicht unterschreiten. In der Vereinbarung wird festgehalten, ob die Arbeitszeit gleichbleibt oder ansteigt. Die Wiedereingliederungsteilzeit kann für mindestens einen Monat bis maximal sechs Monate vereinbart werden. Es besteht kein Rechtsanspruch. Es gilt ein Motivkündigungsschutz und es darf keine Mehrarbeit angeordnet werden. Zudem bewirkt die Vereinbarung keine Änderung des Arbeitsvertrags. Das vom Arbeitgeber auszubezahlende Entgelt richtet sich nach der geleisteten Stundenanzahl. Zur teilweisen Abdeckung des Einkommensverlustes erhält der Arbeitnehmer zudem Wiedereingliederungsgeld von der Gesundheitskasse.
Wiedereingliederungsplan
Zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ist zudem eine fit2work Eingliederungsberatung durchzuführen. Anschließend wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt und eine schriftliche Vereinbarung getroffen.