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Wiener Banken: Noch mehr Schutz vor Betrug bei Überweisungen

Empfängername muss künftig mit Kontonummer (IBAN) übereinstimmen – Überweisungen in Echtzeit und noch mehr– Unterdorfer: „Kundenfreundliche und sichere Lösung erreicht“

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 05.09.2025

 

Mit der Umsetzung der neuen EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung ab 9. Oktober kommt es für Bankkunden zu einigen Änderungen. Im Mittelpunkt steht dabei die Sicherheit bei Überweisungen, die durch die neue Empfängerüberprüfung weiter erhöht wird. Dabei überprüfen die Banken künftig, ob der angegebene Empfängername einer Überweisung auch mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. 

Durch diese neue Regelung ist es künftig nicht mehr möglich, jemandem einen falschen Empfängernamen vorzutäuschen und so zu einer Überweisung zu bringen.

„Die Sicherheit der Kunden hat für uns Banken absolute Priorität und mit diesen neuen Abläufen heben wir die Sicherheitsbarrieren auf ein noch höheres Niveau. Die Bankensysteme werden auf etwaige Schreibfehler oder Ungenauigkeiten hinweisen, sodass nicht jede kleine Abweichung sofort zur Ablehnung der Überweisung führt“, zeigt sich Hans Unterdorfer, Obmann der Sparte Banken und Versicherungen in der Wirtschaftskammer Wien, mit der nun fixierten Umsetzung der Verordnung zufrieden.

Richtige Empfängername wird vorgeschlagen

Konkret gleichen die Banksysteme künftig bei der Eingabe der Überweisung ab, ob der eingegebene Empfängername auch tatsächlich mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Bei kleineren Abweichungen wird der richtige Empfängername vorgeschlagen und die Möglichkeit, ihn zu übernehmen, gegeben. Ist die Abweichung größer, also etwa ein gänzlich anderer Name, wird die Überweisung nicht durchgeführt.

Auf Rechnung den richtigen Kontonamen angeben

„Durch diese neue Regelung ist es künftig nicht mehr möglich, jemandem einen falschen Empfängernamen vorzutäuschen und so zu einer Überweisung zu bringen. Damit können wir viele Betrugsversuche nun gleich im Keim ersticken“, so Unterdorfer, der jetzt dazu rät, auch alle Zahlungsdaten zu überprüfen: „Und auch wenn man Rechnungen legt, sicherstellen, dass man auf der Rechnung den richtigen Kontonamen angibt“.