Wiens neues Veranstaltungsgesetz
Eine Veranstaltungsgesetz Novelle bringt Lösungen zum Schutz traditioneller Locations, spätere Sperrstunden für Open Airs und neue Umwelt- und Sicherheitsauflagen.
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Ende April passierte eine Novelle des Veranstaltungsgesetzes den Wiener Landtag. Zwar wurde das Gesetz noch nicht kundgemacht und ist somit noch nicht in Kraft getreten. Betroffene Veranstalter sollten sich jedoch ab sofort auf die kommenden Änderungen vorbereiten. „Im Mittelpunkt der Novelle steht der Schutzgedanke”, heißt es seitens der Stadt Wien in einer Presseaussendung. Das gilt zum einen für Veranstaltungsstätten selbst, zum anderen jedoch auch für die Gäste und die Umwelt.
Mit der Gesetzesnovelle, die traditionelle Locations schützt und längere Veranstaltungen ermöglicht, ist ein wichtiger Meilenstein gelungen. Das gibt Sicherheit für Betreiber und Veranstalter.
Walter Ruck
Präsident der Wirtschaftskammer Wien
Traditionsstätten und Open Air Events
Erfreulich ist die Lösung für traditionsreiche Veranstaltungsorte, die die Novelle beinhaltet. Denn mit dem Wachstum der Stadt sind viele dem Wohngebiet näher gekommen, was mitunter für Probleme sorgte. Nun dürfen Stätten für über 1000 Gäste, die älter als 30 Jahre sind und zudem bedeutenden historischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder touristischen Wert haben, auch dann wie bisher weiter betrieben werden, wenn die Wohnbebauung nun an diese heranrückt, sofern es nicht zu einer Gesundheitsgefährdung kommt. Erleichterungen gibt es auch für Freiluftveranstaltungen. Dank erhöhter Lärmschutzgrenzen dürfen diese während der Sommerzeit vor Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 23 Uhr (anstatt bis 22 Uhr) Musik machen, sofern die reguläre Sperrstunde zuvor von 22 auf 23 Uhr erstreckt wurde. Damit wurden lange Forderungen der Interessenvertretung umgesetzt, freut sich WK Wien-Präsident Walter Ruck: „Mit der Gesetzesnovelle, die traditionelle Locations schützt und längere Veranstaltungen ermöglicht, ist ein wichtiger Meilenstein gelungen. Das gibt Sicherheit für Betreiber und Veranstalter.”
Sicherheitsmaßnahmen
Was den Schutz der Gäste betrifft, gibt es in Zukunft neue Auflagen für Clubs und bei Konzerten. Denn für Veranstaltungen, an denen 300 oder mehr Besucherinnen und Besucher gleichzeitig teilnehmen können, muss ein Awarenesskonzept ausgearbeitet und müssen Awarenessbeauftragte bestellt werden, wenn folgende Veranstaltungselemente überwiegend zutreffen:
- Musikalische Darbietungen
- Tanzfläche oder Stehplatzbereich vor der Bühne
- Alkoholausschank
- Ende der Veranstaltung nach 21 Uhr
Awarenessbeauftragte
Unter den Awarenessbeauftragten muss zumindest jede zweite Person weiblich sein. Wie viele insgesamt bestellt werden müssen, richtet sich nach der Gästezahl:
- ab 300 Gäste: ein/e Awarenessbeauftragte/r
- ab 600: zwei Awarenessbeauftragte
- ab 1000 Gäste: drei Beauftragte
- ab 2000 Gäste: vier Beauftragte
- ab 3000 Gäste: fünf Beauftragte
- ab 4000 Gäste: sechs Beauftragte
Bei Veranstaltungen ab 5000 Besuchern ist laut Gesetz eine „verhältnismäßige Anzahl an Awarenessbeauftragten” zu bestellen. Ab dieser Größenordnung in der Gästezahl müssen zudem weitere Schutzmaßnahmen getroffen werden, wie u.a. ausreichende Beleuchtung bei WC-Anlagen im Freien oder in schwer einsehbaren Bereichen.
Umweltschwerpunkte
Ab 2000 Veranstaltungsbesuchern ist zudem in Zukunft das Erstellen eines Umwelt- und Abfallkonzepts verpflichtend. Dabei geht es u.a. um die Reduktion des Energieverbrauchs, einen schonenden Umgang mit Wasser oder die Verwendung von ökologischen Materialien.