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Blättchen mit Schriftzug News hängen auf Seil mit Wäscheklippen, im Hintergrund Holzmaserung
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Newsletter Tourismus Wien

Newsletter-Beiträge der Fachgruppen und Sparte

Lesedauer: 4 Minuten

Zum Nachlesen, überprüfen; mittels Schlagwortsuche oder alphabetisch Newsletter-Beiträge finden. 


Finden sich Beiträge nicht bei Ihrer Fachgruppe, sind sie im Tourismus gelistet.


In den Newsletterarchiven sind die versandten Newsletter chronologisch gelistet. ... durchsuchen lässt sich Fachgruppen- bzw. Themenübergreifend (Titel und Text).

Kino-|Kultur-|Vergnügungsbetriebe

Lassen Sie uns diesen Tag gemeinsam zu einem Tag der Wiener Kinos machen. Überraschen Sie Ihre Gäste mit Sonderaktionen, besonderen Filme, Verlosungen, etc. Die Basiswerbung kommt von der Fachgruppe, der  besondere Touch für Ihr(e) Betriebe kommt von Ihnen. Nutzen Sie bitte auch Ihre Social Media Kanäle und Webpages zur Bewerbung.  

Das Plakat für den Point of Sale finden Sie beim Download. Bitte informieren Sie uns bis kommenden Montag den 23.10.2023, wie viele Plakate Sie benötigen? Bitte senden Sie uns Ihre Antworten auf E kulturbetriebe@wkw.at.

Die Plakate werden im Format A1 produziert und an Sie versandt. Bitte auch eine Leermeldung, wenn Sie keine benötigen, damit wir sicher sind, dass Sie diese Information erhalten haben, vielen Dank!  

Der Spot für „Popcorn zum Frühstück“ ist in finaler Abstimmung und wird Ihnen über Weischer Media direkt auf die Server gespielt. Wenn sie kein Weischer Media Kunde sind, senden wir Ihnen nächste Woche einen Link, mit dem Sie den Spot downloaden können.  
Diesen bitte im Zeitraum von 12.11.2023 bis 02.12.2023 in Ihren Kinos vorführen.

Download: Plakat (png) und digitale Sujets (jpg)

Einladung + Programm für Freitag, den 31. Jänner 2025

Im Namen vom Landesverband reisender Schausteller Steiermark dürfen wir zum Schaustellerball informieren und einladen.


Freizeit-|Sportbetriebe

Online-Buchhaltung & Fakturierung für Reisebetreuer.

Infoblatt (PDF)


Reisebüro

Die lange erwartete „Richtlinien zur Umwidmung von Obergrenzen überschreitenden Beihilfen der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) in einen Verlustersatz, einen Schadensausgleich oder eine De-minimis-Beihilfe (Obergrenzenrichtlinien)“ wurde am 19.6.2024 erlassen: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/160

Inhalte der Richtlinie

Den Unternehmen stehen drei Varianten für die Sanierung der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenzen im Unternehmens-Verbund zur Verfügung: 

  • Umwidmung in Verlustersatz, Obergrenze 12 Mio. €. Der Verlust wird auf Ebene des Unternehmensverbunds ermittelt, die Berechnung und der erforderliche Umsatzausfall orientieren sich an den Verlustersatz-Richtlinien, die in den gewählten Betrachtungszeiträumen galten.
  • Umwidmung in Schadensausgleich: Schaden ist die Ergebnisdifferenz zwischen Vergleichszeitraum (2019) und den gewählten Betrachtungszeiträumen und wird auf Ebene des einzelnen Unternehmens (nicht Verbundebene) berechnet. Der Schaden setzt grundsätzlich eine unmittelbare Betroffenheit von Lockdowns voraus, nicht vom Lockdown betroffene Unternehmensteile werden nicht berücksichtigt.

Weiters werden berücksichtigt:

  • Unternehmen, die mindestens 80 % der Umsätze mit direkt von Lockdowns betroffenen Unternehmen tätigen.
  • Reisebüros, Reiseveranstalter und Seilbahnunternehmen, die wegen Reisebeschränkungen einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 % verzeichneten. (Auf Nachfrage (Email an reisebueros@wko.at) übermitteln wir Ihnen gerne eine Aufstellung über alle pandemie-bedingten Reisebeschränkungen).

Vom errechneten Schaden wird ein Abschlag von 5 % für den allgemeinen konjunktur­bedingten Nachfragerückgang abgezogen, der Abschlag kann auf bis zu 20 % erhöht werden. Hat der Unternehmensverbund in den Jahren, in denen die Betrachtungszeiträume liegen, Überschüsse erzielt, wird ein Abschlag von 10 % vorgenommen. Übersteigt dieser Jahresüberschuss jenen des Vergleichszeitraums, wird vom Schadenausgleichsbetrag ein Betrag von 15 % des ermittelten Jahresüberschusses abgezogen.

  • Umwidmung in de minimis-Förderung: Obergrenze 300.000 €, abzüglich von de minimis-Förderungen, die der Unternehmensverbund im Inland in den letzten drei Jahren erhalten hat.

Für die Beantragung ist die Beiziehung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters erforderlich. Die Antragstellung muss bis 31. Oktober 2024 erfolgen. 

Die betroffenen Unternehmen (bzw. steuerliche Vertretungen) erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben der COFAG mit näheren Informationen zur Antragstellung. Die Beantragung erfolgt über einen Antragslink, der zugesandt wird. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Finanzverwaltung.

 

Gesundheitsbetriebe

19.02.2025; Das Energiemarkt-Update gibt einen schnellen Überblick zu Preisen, Trends und Entwicklungen auf den
heimischen und internationalen Energiemärkten.

Energiemarkt-Update (PDF) >>




Stand: 30.11.-0001

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