Mögliche Reduzierung der Grundumlage für die Gastroberechtigung
Tankstellen mit minimalem Gastroangebot können eine Reduzierung der Grundumlage beantragen. Jetzt informieren und Antrag einreichen.
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Tankstellenbetriebe stehen zunehmend vor der Herausforderung, unterschiedliche gewerberechtliche Vorgaben zu erfüllen – insbesondere dann, wenn neben dem Kerngeschäft nur ein sehr eingeschränktes gastronomisches Angebot besteht. Für Betriebe die ausschließlich Kaffee-Automaten zur Selbstbedienung anbieten oder einen sehr geringen Gastro-Umsatz aufweisen besteht daher die Möglichkeit, eine Reduzierung der Grundumlage für die Gastroberechtigung zu beantragen.
Diese Reduzierung soll Unternehmen entlasten, deren gastronomische Tätigkeit nicht zum Hauptgeschäft zählt und die dadurch unverhältnismäßig belastet wären.
Antragstellung bei der Fachgruppe
Anträge auf Reduzierung können direkt per Mail unter gts@wkw.at bei der Fachgruppe GTS eingereicht werden. Nach Eingang des vollständigen Antrags erfolgt eine sorgfältige interne Weiterleitung zur weiteren Bearbeitung.
Prüfung durch die Fachgruppe Gastronomie
Die Prüfung, fachliche Bewertung und endgültige Entscheidung über den Antrag liegen bei der Fachgruppe Gastronomie. Dort wird jeder Antrag einzeln analysiert, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen korrekt erfüllt sind.
Antrag jetzt einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag bei der Fachgruppe GTS unter gts@wkw.at ein oder kontaktieren Sie die Fachgruppe Gastronomie unter gastronomie@wkw.at für persönliche Beratung.