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Lächelnde Person sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und geht eine Mappe mit Unterlagen durch, während mit einem Taschenrechner gerechnet wird
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Mögliche Reduzierung der Grundumlage für die Gastroberechtigung

Tankstellen mit minimalem Gastroangebot können eine Reduzierung der Grundumlage beantragen. Jetzt informieren und Antrag einreichen.

Lesedauer: 1 Minute

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26.02.2026

Tankstellenbetriebe stehen zunehmend vor der Herausforderung, unterschiedliche gewerberechtliche Vorgaben zu erfüllen – insbesondere dann, wenn neben dem Kerngeschäft nur ein sehr eingeschränktes gastronomisches Angebot besteht. Für Betriebe, die ausschließlich Kaffeeautomaten zur Selbstbedienung anbieten oder einen sehr geringen Gastro-Umsatz aufweisen, besteht daher die Möglichkeit, eine Reduzierung der Grundumlage für die Gastroberechtigung zu beantragen.

Diese Reduzierung gilt ausschließlich für Mitglieder der Fachgruppe Wien.

Die Maßnahme soll Unternehmen entlasten, deren gastronomische Tätigkeit nicht zum Hauptgeschäft zählt und die dadurch unverhältnismäßig belastet wären.

Antragstellung bei der Fachgruppe Gastronomie

Anträge auf Reduzierung können direkt per Mail unter gastronomie@wkw.at eingereicht werden.

Dort wird jeder Antrag einzeln analysiert, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen korrekt erfüllt sind.

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