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Drei Laborgläser hintereinander aufgestellt, das vorderste Glas enthält braunorange Flüssigkeit
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Antidumpingverfahren: bestimmter Acrylester

Aktueller Stand des Verfahrens

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Stand: 13.02.2026

Produkt

Bestimmte Acrylester, nämlich Butylacrylat und 2-Ethylhexylacrylat, die in die CAS- Nummern (CAS: Chemical Abstracts Service) 141-32-2 und 103-11-7 sowie derzeit in die CUS-Codes (CUS: Customs Union and Statistics) 0012413-0 und 0017228-1 eingereiht werden 

Land

China, Saudi-Arabien, Südafrika und USA

KN-Code

ex 2916 12 00

Kläger

Consortium for certain acrylic esters


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren
Bekanntmachung C/2026/1469 vom 12. März 2026

Timeframe and key steps (Case AD751 - Acrylic esters)

Grafik über den Zeitrahmen und die wichtigsten schritte im Verfahren
© Europäische Kommission | WKÖ

Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahren bekannt

Am 28. Jänner 2026 ging ein Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens vom Consortium for certain acrylic esters bei der Europäischen Kommission ein.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antrag im Namen des Wirtschaftszweigs der Union gestellt wurde und dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.

Die Europäische Kommission teil daher mit Bekanntmachung C/2026/1469 (Amtsblatt L vom 12. März 2026) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens für bestimmte Acrylester, nämlich Butylacrylat und 2-Ethylhexylacrylat, die in die CAS- Nummern (CAS: Chemical Abstracts Service) 141-32-2 und 103-11-7 sowie derzeit in die CUS-Codes (CUS: Customs Union and Statistics) 0012413-0 und 0017228-1 und in den KN-Code ex 2916 12 00 (TARIC-Code 2916 12 00 15) eingereiht werden mit Ursprung in China, Saudi-Arabien, Südafrika und den USA mit.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.

Postanschrift der Kommission: Europäische Kommission, Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit Direktion G, Büro: CHAR 04/039 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIËUM

TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi

E-Mail:

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren bestimmter Acrylester mit Ursprung in China, Saudi-Arabien, Südafrika und den USA in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen.

Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen.

Vorläufige Maßnahmen können spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingeführt werden.

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