Algerien: Lockerungen der Importregelungen
Seit 2020 gelten in Algerien strengere Regeln im Außenhandel. Im Juli 2025 hat der algerische Bankenverband ABEF dazu die Note Nr. 471/DG/2025 veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Frachtkosten beim Warenimport als Import einer Dienstleistung behandelt werden.
Dafür muss vor dem Warenimport eine zusätzliche Genehmigung beim algerischen Ministerium für Außenhandel eingeholt werden, wenn die Lieferung zu CFR-Bedingungen (Kosten und Fracht) erfolgt.
Hintergrund dieser Verschärfung ist die stärkere Kontrolle der Devisen, da die Frachtkosten Algerien jährlich fast sieben Milliarden USD kosten.
Aufgrund von Schwierigkeiten beim Import von Vorprodukten und Rohstoffen für die lokale Industrie hat der algerische Bankenverband ABEF die Regelungen jedoch gelockert. Seit September 2025 und befristet bis zum 31.12.2025 konnten algerische Importeure Waren inklusive Frachtkosten (CFR-Incoterm) direkt bei ihren Hausbanken registrieren lassen.
Mit einer weiteren Note Nr. 01/DG/2026 (siehe Anhang) hat der Bankenverband ABEF diese erleichterte Regelung verlängert. Der Import von Waren inklusive Frachtkosten, wobei die Frachtkosten als Import einer Dienstleistung gelten, ist nun bis zum 30.06.2026 möglich.
Quelle:
- Note des Bankenverbandes ABEF vom 4.1.2026
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Das AußenwirtschaftsCenter Algier stellt bei Bedarf gerne weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen im algerischen Außenhandel zur Verfügung.
Das AußenwirtschaftsCenter Algier kann bei Bedarf weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen im algerischen Außenhandel erteilen und ist via E-Mail oder telefonisch unter +213 23 47 28 21 erreichbar.