Zum Inhalt springen
Rückenansicht einer Person mit Sicherheitsweste und weißem Helm, die mit den Händen einen Scanner hält. Direkt vor der Person steht ein blauer Container. Darüber und daneben sind weitere Container gestapelt.
© ibravery | stock.adobe.com

Algerien verschärft erneut die Importvorschriften – Neue Auflagen ab 15. Oktober 2025

Fortsetzung der Maßnahmen zur Kontrolle der Devisenausgaben und Importaktivitäten

Lesedauer: 1 Minute

Algerien
22.10.2025

Nach mehreren Anweisungen des algerischen Handelsministeriums und des Bankenverbandes ABEF (Association Professionnelle des Banques et des Établissements Financiers) seit Juli 2025, wurde nun eine weitere Verschärfung der Importvorschriften angekündigt.

Mit einem neuen Rundschreiben vom 14. Oktober 2025 weist der Bankenverband ABEF alle Banken an, ab dem 15. Oktober 2025 für jedes Importgeschäft von landwirtschaftlichen und pharmazeutischen Produkten, die zum Weiterverkauf in unverändertem Zustand bestimmt sind, die Vorlage eines „Programme Prévisionnel d’Importation“ (PPI) zu verlangen.

Dieses Importplan-Programm muss zuvor vom algerischen Handelsministerium für das zweite Halbjahr 2025 genehmigt („visé“) werden, bevor die Bank eine Bankdomizilierung (Importfinanzierung und Zahlungsabwicklung) eröffnen darf.

Diese Maßnahme ergänzt die bereits bestehenden sektoralen Genehmigungsmechanismen:

  • Landwirtschaftliche Produkte wie Milchpulver, Zucht- und Mastvieh unterliegen bereits einer Importlizenz des algerischen Landwirtschaftsministeriums.
  • Pharmazeutische Produkte und Medikamente sind weiterhin Teil des Importprogramms des Ministeriums für pharmazeutische Industrie.

Diese neue Vorschrift schließt an die früheren Rundschreiben vom 9., 24. und 31. Juli 2025 an, die ähnliche Pflichten für Importe zur Eigennutzung (fonctionnement) eingeführt hatten. Während diese Regelungen zunächst alle Wirtschaftssektoren betrafen, konzentriert sich die aktuelle Erweiterung nun auf Produkte für den Weiterverkauf, insbesondere im Agrar- und Pharmasektor.

Ziel dieser Maßnahme ist laut Behörden, die Devisenausgaben zu kontrollieren, Importe zu rationalisieren und Steuer- sowie Zollumgehungen einzudämmen. Insbesondere soll verhindert werden, dass Produkte, die unter steuerlichen Begünstigungen zum Eigenbedarf eingeführt wurden, ohne Weiterverarbeitung gewinnbringend weiterverkauft werden.

Quellen:


Sie haben weitere Fragen dazu?

Das AußenwirtschaftsCenter Algier ist via E-Mail an algier@wko.at oder telefonisch unter +213 23 47 28 21 erreichbar.

Weitere interessante Artikel
  • Frachtschiff auf offenem Gewässer fahrend in Vogelperspektive: Zahlreiche unterschiedliche färbige Container auf- und nebeneinandergestapelt, am Horizont verschwimmt Gewässer mit orangefarbenen Himmel

    11.11.2024

    Algerien hebt den Handelsstopp mit Spanien auf
    Weiterlesen
  • Rückenansicht einer Person mit Sicherheitsweste und weißem Helm, die mit den Händen einen Scanner hält. Direkt vor der Person steht ein blauer Container. Darüber und daneben sind weitere Container gestapelt.

    16.09.2025

    Algerien gründet nationale Import-Regulierungsbehörde
    Weiterlesen
  • Top-Shot bläulicher Turnschuhe, die auf einem hölzernen Boden stehen. Vor den Schuhen sind grafische, schwarze Pfeile auf dem Boden. Die Pfeile verlaufen kreuz und quer und zeigen in unterschiedliche Richtungen

    22.09.2025

    Investitionspotenzial trotz Hürden: Algerien und Tunesien im internationalen Fokus
    Weiterlesen