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Belgien: Neuerungen im belgischen Arbeitsrecht

Probezeit wieder eingeführt und Nachtarbeit erlaubt

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Belgien
18.06.2026

Mitte 2026 wurden mehrere Neuerungen im belgischen Arbeitsrecht eingeführt. Folgend geben wir einen kurzen Überblick: 

Kürzere Kündigungsfrist während der ersten 6 Monate 

Für Arbeitsverträge, die ab dem 1. August 2026 in Kraft treten, werden die Kündigungsfristen in den ersten sechs Monaten der Vertragslaufzeit auf eine Woche verkürzt. Damit wird die Probezeit indirekt wieder eingeführt.

Infolge dieser Gesetzesänderung beträgt die Kündigungsfrist sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber als auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer eine Woche. Dies gilt während den ersten sechs Monaten des Arbeitsvertrags. 

Begrenzung der Kündigungsfrist 

Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen möchte, muss diesem eine Kündigungsfrist gewährt werden. Der Arbeitgeber kann den Vertrag auch gegen Zahlung einer Kündigungsentschädigung beenden, die dem Arbeitsentgelt für die Dauer der Kündigungsfrist entspricht. Diese Frist richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Derzeit ist keine Höchstgrenze festgelegt.

Per 1. Juni 2026 wird die Kündigungsfrist auf max. 52 Wochen begrenzt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigt. Diese Begrenzung gilt jedoch nur für Arbeitsverträge, die ab dem 1. Juni 2026 in Kraft treten. 

Erhöhung der Anzahl freiwilliger Überstunden 

Rückwirkend ab April 2026 können Arbeitnehmer jährlich bis zu 360 freiwillige Überstunden leisten, die sich wie folgt aufteilen: 

  • 240 freiwillige Überstunden (für die kein Überstundenzuschlag fällig ist, außerdem vollständig von Steuern und Sozialabgaben befreit, d.h. Brutto = Netto)
  • 120 reguläre freiwillige Überstunden (mit Überstundenzuschlag)
  • Insgesamt: 360 freiwillige Überstunden auf Jahresbasis 

Für den Gastgewerbesektor gelten höhere Obergrenzen.

Um freiwillige Überstunden in Anspruch nehmen zu können, wird eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer benötigt. Diese gilt zunächst für 12 Monate und verlängert sich fortan stillschweigend. 

Nachtarbeit wird erlaubt 

Das generelle Nachtarbeitsverbot fällt: Ab dem 1. Juni 2026 ist Nachtarbeit überall zulässig. Der Grundsatz, wonach Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens als Nachtarbeit gilt, bleibt jedoch weiterhin gültig. 

Im E-Commerce und in den damit verbundenen Branchen wird die Nachtarbeit hingegen auf den Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens beschränkt, d.h. Nachtzulagen müssen in diesen Branchen für ab 1.6.2026 neu angeworbene Arbeitnehmer nur für Leistungen zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr gezahlt werden.

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