Bestimmte Düngemittel
EU setzt Zölle auf bestimmte Düngemittel aus und eröffnet Zollkontingente – Maßnahme gilt bis zum 31. Mai 2027
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Die Union ist ein struktureller Nettoeinführer von Düngemitteln auf Stickstoffbasis. Große Mengen dieser Waren werden aus Drittstaaten, insbesondere aus Russland, eingeführt, die kein Handelsabkommen mit der EU haben, und daher derzeit Zollsätzen von 5,5 % bis 6,5 % unterliegen.
Diese Zölle steigern die Kosten für die Hersteller von Düngemitteln auf Stickstoffbasis und wirken sich auf die Düngemittelpreise aus, was sich wiederum auf die Lebensmittelpreise auswirkt und Bedenken hinsichtlich der Kaufkraft der Verbraucher und hinsichtlich der europäischen Landwirtschaftsbetriebe aufwirft. In den letzten Jahren sind die Düngemittelpreise in der Union erheblich gestiegen, während die Preise für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse diese Entwicklung nicht vollständig widerspiegelten. Dadurch wird die Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union gefährdet.
Zur Sicherstellung einer starken Dynamik des Düngemittelmarkts der Union und zur Diversifizierung der Lieferketten der Düngemittelherstellung ist es erforderlich, die Einfuhr von Inputs, die zur Herstellung von Düngemitteln auf Stickstoffbasis verwendet werden, bestimmten Düngemitteln auf Stickstoffbasis und stickstoffhaltigen Mischungen zu erleichtern. Darüber hinaus ist die rasche Diversifizierung der Bezugsquellen weg von Einfuhren aus Russland entscheidend, insbesondere angesichts der mit Verordnung (EU) 2025/1227 eingeführten Maßnahmen, mit denen die Zölle für einige Düngemittel aus Russland und Belarus schrittweise erhöht werden.
Um die Diversifizierung der Versorgung zu fördern und die Produktionskosten vor der bevorstehenden Pflanz- und Saatsaison zu senken, setzt die EU mit Verordnung (EU) 2026/1181 (Amtsblatt L vom 29.Mai 2026) die Zölle für bestimmte Düngemittel aus und führt stattdessen für diese Waren autonome Zollkontingente bis 31. Mai 2027 ein. Dies gilt nicht für die Einfuhr von Waren, die ihren Ursprung in Russland oder in Belarus haben.
Konkret werden die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für nachfolgend aufgeführten Gesamtmengen für die folgenden KN-Codes ausgesetzt und neue laufende Kontingentsnummern werden mit den aufgeführten Referenznummern eröffnet.
| KN-Code | Menge der Zollkontingente (in Nettotonnen) | Laufende Nummer |
| 2814 10 00, 2814 20 00 | 300 000 | 09.0172 |
| 3102 10 12, 3102 10 15, 3102 10 19, 3102 10 90 | 890 000 | 09.0173 |
| 3102 21 00 | 413 000 | 09.0174 |
| 3102 60 00 | 27 000 | 09.0175 |
| 3102 80 00 | 583 000 | 09.0176 |
| 3105 20 10, 3105 20 90 | 360 000 | 09.0177 |
| 3105 30 00 | 87 000 | 09.0178 |
| 3105 40 00 | 83 000 | 09.0179 |
Die Europäische Kommission überwacht die Lage auf dem Düngemittelmarkt und schlägt erforderlichenfalls die Verlängerung oder Änderung der Aussetzung vor..