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Ein Bild der Flaggen der EU und Australiens mit der Unterschrift
© Europäische Kommission

Handelsabkommen der EU mit Australien

Handelsabkommen und Rahmenabkommen

Lesedauer: 9 Minuten

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Stand: 24.03.2026

Seit 21. Oktober 2022 ist das Rahmenabkommen der EU mit Australien in Kraft. Jene Teile, die in die Zuständigkeit der EU fallen, wurden bereits seit 4. Oktober 2018 vorläufig angewendet.

Um die Beziehungen der EU zu Australien weiter zu vertiefen, hat die EU am 24. März 2026 mit Australien die Verhandlungen über ein Handelsabkommen abgeschlossen.

Handelsabkommen EU-Australien

Die 2018 begonnen Verhandlungen der EU mit Australien über ein Handelsabkommen konnten am 24. März 2026 abgeschlossen werden.

WKÖ-Schultz: EU-Australien-Abkommen wichtiger Schritt zur Stärkung Europas in einem unsicheren globalen Umfeld - WKO


Dadurch eröffnen sich neue Chancen für europäische Unternehmen.

Australien ist eines der am schnellsten wachsende Entwicklungsländer und ein wichtiger Sicherheitsverbündeter. Das Abkommen diversifiziert das Netzwerk der EU-Handelspartner in der strategischen Indo-Pazifik-Region weiter und stärkt die Position der EU auf der globalen Bühne in einer Zeit zunehmender geopolitischer Spannungen.

Australien ist ein bedeutender Lieferant wichtiger kritischer Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Mangan und seltene Erden. Das Abkommen wird den Zugang zu diesen Rohstoffen sichern und damit weitere Möglichkeiten zur Diversifizierung der EU-Lieferketten schaffen.

Durch den Abbau der Zölle sollen die EU-Exporte in den nächsten zehn Jahren um bis zu 33 % wachsen, wobei der Exportwert jährlich bis zu 17,7 Milliarden Euro erreichen soll. Wichtige Sektoren mit starkem Wachstumspotenzial sind Molkereiprodukte (voraussichtlich um bis zu 48 %), Kraftfahrzeuge (52 %) und Chemieprodukte (20 %).

Darüber hinaus wird ein Wachstumspotenzial der EU-Investitionen in Australien um über 87 % erwartet.

Nächste Schritte

  • Seitens der EU werden die ausverhandelten Texte in Kürze veröffentlicht.
  • Anschließend werden die Texte juristisch überprüft („legal scrubbing“) und übersetzt, bevor die Europäischen Kommission (EK) dem Rat ihren Vorschlag zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Handelsabkommens vorlegt.
  • Sobald der Rat dem EK-Vorschlag zur Unterzeichnung zugestimmt hat, können die EU und Australien das Abkommen unterzeichnen.
  • Nach der Unterzeichnung ist noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und die Entscheidung des Rates über den Abschluss erforderlich, damit das Handelsabkommen der EU mit Australien in Kraft treten kann.
  • Sobald auch Australien das Abkommen ratifiziert, kann es letztendlich in Kraft treten.

Nachfolgend finden Sie

Was wurde verhandelt?

Durch das Handelsabkommen der EU mit Australien werden europäische Unternehmen einen besseren Marktzugang in Australien erhalten:

  • Über 99 % der Zölle auf EU-Warenexporte nach Australien werden abgeschafft und damit jährlich Zölle von etwa 1 Milliarde Euro eingespart
  • Der australische Dienstleistungsmarkt wird in Schlüsselsektoren, darunter Finanzdienstleistungen und Telekommunikation geöffnet
  • EU-Unternehmen erhalten einen besseren Zugang zu australischen Regierungsaufträgen;
  • Durch die Festlegung ambitionierter Regeln für Datenflüsse, werden die Anforderungen an Datenlokalisierung verboten
  • Die Lieferketten für kritische Rohstoffe werden durch die Senkung der Importzölle und die Eröffnung von Investitionsmöglichkeiten gesichert.
  • Liberalisierung des Handels mit grünen Gütern und Dienstleistungen, wie erneuerbaren Energien und energieeffizienten Produkte.
  • Erleichterter Zugang zu australischen kritischen Rohstoffen (CRMs), wobei spezielle Bestimmungen den Markt für EU-Unternehmen vorhersehbarer und zuverlässiger machen. Darüber hinaus sorgen besondere Umwelt- und Sicherheitsmaßnahmen dafür, dass diese CRMs nachhaltig gewonnen werden.

Auch die europäische Landwirtschaft wird von einem leichteren Zugang zum großen australischen Markt profitieren:

  • Die Zölle auf wichtige EU-Exportprodukte wie Käse, Wein, Spirituosen und andere Getränke, Schokolade, Süßwaren und Eiscreme, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, Pasta und Getreide sowie andere Lebensmittel werden auf null gesenkt.
  • Für sensible landwirtschaftliche Sektoren wie Rind- und Schaffleisch, Zucker, einige Milchprodukte und Reis erlaubt das Abkommen null- oder niedrigere Zollimporte aus Australien nur in begrenzten Mengen durch sorgfältig kalibrierte Zollquoten.
  • Durch das Abkommen werden auch 165 landwirtschaftliche und lebensmittelbezogene geografische Herkunftsbezeichnungen („GIs“) und 231 GIs für Spirituosen geschutzt.
  • Darüber hinaus enthält das Abkommen nicht nur einen bilateralen Schutzmechanismus zur Ergreifung von EU-Maßnahmen, falls ein Anstieg der Importe aus Australien dem EU-Markt schadet, sondern wird auch eine eigenständige EU-Regelung umgesetzt, die als zusätzlicher Schutzschild für Landwirte dienen soll.
  • Zusätzlich haben sich die EU und Australien auf die Modernisierung des bilateralen Weinabkommens geeinigt, wodurch aufbauend auf dem bisherigen Abkommen der Schutz auf der europäischen Herkunftsbezeichnungen (GIs) für Wein durch die Aufnahme weiterer 50 Wein-GIs auf 1.650 Herkunftsbezeichnungen ausgeweitet wird.

Darüber hinaus enthält das Abkommen

  • ein eigenes KMU-Kapitel, um sicherzustellen, dass auch kleine Unternehmen vom Abkommen profitieren und ihnen dabei hilft, ihre Exporte zu steigern.
  • ein ehrgeiziges Kapitel für Handel und nachhaltige Entwicklung (TSD) mit umfangreichen Verpflichtungen zu Arbeitnehmerrechten, Geschlechtergleichstellung, Umwelt und Klima. Alle TSD-Verpflichtungen im Abkommen werden über den allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus des Abkommens durchsetzbar sein. Das Abkommen enthält verbindliche Verpflichtungen zu den grundlegenden Arbeitsprinzipien und dem Pariser Klimaabkommen sowie ein eigenes Kapitel zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen.
  • Erleichterungen für EU-Fachkräften, in Australien zu arbeiten, sowie Zulassungsquoten für Ingenieure und Forscher zur Förderung der europäischen und australischen Innovation.

Weitere Details zum Abkommen

EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit Australien

Im Rahmen der Transparenz-Initiative der Europäische Kommission im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen wurden bisher nachfolgende EU-Textentwürfe online gestellt:

Hintergrundinformation Handelsabkommen EU-Australien

Am 15. November 2015 einigten sich die EU und Australien in einer gemeinsamen Erklärung den Prozess für Verhandlungen über ein umfassendes und vertieftes Freihandelsabkommen zu starten, um nachhaltiges Wachstum und Investitionen zu unterstützen und neue Geschäftsmöglichkeiten und die Förderung von Innovationen und Beschäftigung in Australien und der EU zu ermöglichen.

Durch das Freihandelsabkommen sollen der Handel liberalisiert, die produktiven Investitionsströme gefördert und die regulatorischen Rahmenbedingungen für Wirtschaftstreibende verbessert werden. 

Als Teil der Konsultationssstrategie der Europäischen Kommission für die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Australien, hat die Europäische Kommission als ersten Schritt Anfang 2016 mit einer Folgeabschätzung („Impact Assessment“) begonnen und eine öffentliche Konsultation bis 3.6.2016 durchgeführt. 

In seiner Rede vom 13. September 2017 hat der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker vorgeschlagen Verhandlungen über Handelsabkommen mit Australien aufzunehmen.

Anschließend wurde der Vorschlag für das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Australien seitens der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Zeitgleich mit dem Mandatsvorschlag hat die Europäische Kommission auch ihre Folgenabschätzung (Impact Assessment) zu den Verhandlungen mit Australien, die positive wirtschaftliche Auswirkungen für die EU feststellt, veröffentlicht.

Nach Abschluss der EU-internen Diskussion zu den am 13. September 2017 veröffentlichten Mandat für die Verhandlungen der EU mit Australien über ein Handelsabkommen, gab der Rat am 22. Mai 2018 grünes Licht für den Start der Gespräche.

Die Verhandlungen wurden von Handelskommissarin Malmström gemeinsam mit Australiens Premierminister Malcolm Turnbull und Handelsminister Steven Ciobo am 18. Juni 2018 offiziell eröffnet. 

Die Verhandlungen werden auf Basis des am 25. Juni 2018 veröffentlichten Mandates geführt.

Die erste Verhandlungsrunde fand im Juli 2018 statt.Die 15. und letzte formelle Verhandlungsrunde fand im April 2023 statt, gefolgt von intersessionalen Diskussionen auf technischer und politischer Ebene, die zum Abschluss der Verhandlungen am 24. März 2026 führten. 

Rahmenabkommen EU-Australien

Seit 21. Oktober 2022 ist das Rahmenabkommen der EU mit Australien in Kraft.

Das Rahmenabkommen soll es der EU und Australien ermöglichen, die Herausforderungen in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, nachhaltige Entwicklung, Klimawandel sowie wirtschaftliche und handelspolitische Fragen gemeinsam zu meistern. Es wird eine engere Zusammenarbeit zwischen Regierungsvertretern, Wirtschaft und Zivilgesellschaft unterstützen.

Jene Teile, die in die Zuständigkeit der Union fallen, wurden bereits gemäß der Mitteilung der EU seit 4. Oktober 2018 vorläufig angewendet. 

Das ehrgeizige Abkommen trägt zur Verbesserung der Partnerschaft zwischen der EU und Australien bei und dient als Richtschnur für das künftige Engagement der beiden Parteien, um die zukünftigen Herausforderungen in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, nachhaltige Entwicklung, Klimawandel sowie Wirtschafts- und Handelsfragen zu bewältigen.

Das Abkommen betrifft außerdem die Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Politikbereichen wie Gesundheit, Umwelt, Energie, Beschäftigung, Katastrophenmanagement, Fischerei und maritime Angelegenheiten, Verkehr, Zusammenarbeit der Justizbehörden, Geldwäsche etc. Darüber hinaus ermöglicht es engere Beziehungen auf Regierungsebene. Zudem wird der Austausch zwischen der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft ebenfalls beidseitig gefördert.

Hintergrundinformation zum Rahmenabkommen EU-Australien

Die Verhandlungen zwischen der EU und Australien über einen Rahmenabkommen wurden am 31. Oktober 2011 offiziell eröffnet.

Durch das Rahmenabkommen sollen die bestehenden Beziehungen gestärkt und eine zukunftsorientierte Partnerschaft zwischen der EU und Australien aufgebaut werden. Darüber hinaus soll das Rahmenabkommen eine solide Grundlage für den Ausbau der praktischen Zusammenarbeit in den Bereichen Außenpolitik, Sicherheit, Entwicklungshilfe, Klimaschutz, Forschung, Wissenschaft und Bildung bilden.

Am 22. April 2015 konnten die Verhandlungen über das Rahmenabkommen zwischen der EU und Australien erfolgreich abgeschlossen werden.

In ihrer gemeinsamen Erklärung "Towards a closer EU-Australia Partnership" vom 22. April 2015 betonen die EU und Australien, dass das Rahmenabkommen eine starke Basis zur Verfügung stellen wird, um die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik, der nachhaltigen Entwicklung, der Hilfe, in Wirtschafts- und Handelsangelegenheiten, im Recht, bei Forschung und Innovation, Bildung und bei globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Migration und Gesundheit weiter zu entwickeln.

Nachdem die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und Australien am 22. April 2015 erfolgreich abgeschlossen werden konnten, wurde am 7. August 2017 das Abkommen von der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union Federica Mogherini und der australischen Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Julie Bishop unterzeichnet.

Seit 4. Oktober 2018 werden Teile des Abkommens vorläufig angewendet. Der Beschluss über den Abschluss des Rahmenabkommens wurde am 20. September 2022 vom Rat angenommen, was den Weg dafür ebnete, dass das Abkommen 30 Tage später am 21. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. 

Rechtsakte Rahmenabkommen EU-Australien

Abkommen

Weitere relevante Rechtsakte

Achtung

Alle EU-Rechtsakte zum Rahmenabkommen der EU mit Australien finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

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