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Weiße Fahne mit Mercosur Schrift und Sternen weht bei Abenddämmerung
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Handelsabkommen EU-Mercosur

Partnerschaftsabkommen (Handelsteil: Interims-Handelsabkommen) und Interregionales Rahmenabkommen der EU mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay

Lesedauer: 8 Minuten

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Stand: 02.04.2026

Basis für die Beziehungen der EU mit dem Mercosur ist das interregionale Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit von Dezember 1995, das mit 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist.

Zur Schaffung stabiler und berechenbarer Regeln für den Handel mit Waren und Dienstleistungen und Investitionen wurde ein Partnerschaftsabkommen (EMPA, ehem. als Assoziierungsabkommen bezeichnet) sowie ein Interims-Handelsabkommen (ITA) (Handelsteil des Gesamtabkommens) von der EU und den Mercosur-Ländern am 17. Jänner 2026 unterzeichnet.

Eine Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) konnte nicht erreicht werden, da dieses sich mehrheitlich dafür entschieden hat, die Rechtsgrundlage des Abkommens vom EuGH prüfen zu lassen. Erst nach der Prüfung durch den EuGH kann das EP darüber abstimmen, ob es dem Abkommen zustimmt oder nicht.

Um die Anwendung des Handelsteils, der in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt, nicht weiter zu verzögern, wurde die vorläufige Anwendung des Interims-Handelsabkommen (ITA) beschlossen. Mit der Übermittlung der Verbalnote hat die Europäische Kommission im Einklang mit dem Beschluss des Rates vom 9. Januar 2026 den für die vorläufige Anwendung erforderlichen letzten Verfahrensschritt unternommen. Auch die Mercosur-Ländern haben ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und der EU vor Ende März notifiziert (Argentinien 26. Februar 2026, Brasilien 18. März 2026, Paraguay 30. März 2026 und Uruguay 27. Februar 2026). Gemäß den Informationen zum Ratifizierungsstand des Rates (Stand 2. April 2026, 17:00) wird das ITA daher ab 1. Mai 2026 vorläufig angewendet.

Nach wie vor wurde dies aber nicht durch eine Mitteilung zur vorläufigen Anwendung des ITA im Amtsblatt der EU bestätigt. Erst dann ist die vorläufige Anwendung rechtlich bindend.

Hinweis
Webinar: Was bringt das EU-Mercosur Abkommen?
Marktchancen in den Mercosur-Märkten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay 16. April 2026

Partnerschaftsabkommen und Interims-Handelsabkommen EU-Mercosur

Am 17. Jänner 2026 haben die EU und der Mercosur ein Partnerschaftsabkommen (EMPA) und ein Interims-Handelsabkommen (iTA) unterzeichnet:

EU-Mercosur Interims-Handelsabkommen (Interim Trade Agreements, ITA)

  • Gegenstand: Beinhaltet den Handelsteil des Gesamtabkommens, der in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt.
  • Ratifikation: Erfordert lediglich die Zustimmung des Rates der EU und des Europäischen Parlaments.
  • Zielsetzung: Ermöglicht eine vorläufige Anwendung der Handelsbestimmungen, bis das EMPA vollständig ratifiziert ist.
  • Besonderheit: Das ITA tritt außer Kraft, sobald das EMPA in Kraft tritt.

EU-Mercosur Partnerschaftsabkommen (Partnership Agreement, EMPA)

  • Gegenstand: Umfasst die politischen und kooperativen Aspekte der Partnerschaft.
  • Ratifikation: Neben der EU-Ebene ist die Zustimmung aller nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten erforderlich.
  • Zielsetzung: Vertiefung der strategischen Beziehungen, Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, nachhaltiger Entwicklung und wirtschaftlicher Zusammenarbeit.

Nächste Schritte:

  • Vorläufige Anwendung des Interims-Handelsabkommens (ITA) voraussichtlich ab 1. Mai 2026 (Hinweis: vorläufige Anwendung muss noch durch eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bestätigt werden)
  • Abstimmung des Europäischen Parlaments (EP) nach Prüfung des Abkommens durch den EuGH
  • Wenn EP-Zustimmung erteilt wurde, dann
    • Inkrafttreten des ITA und
    • Ratifizierung des EMPA durch alle nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und anschließendes Inkrafttreten
    • Sobald das EMPA in Kraft ist, ersetzt es das Interregionale Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit von 1995.

Strategische Bedeutung des EU-Mercosur-Abkommens

  • Größte Freihandelszone weltweit: Mit über 700 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern entsteht ein Wirtschaftsraum, der neue Exportchancen für österreichische und europäische Unternehmen eröffnet.
  • Wirtschaftlicher Nutzen: Die EU-Exporte könnten um bis zu 39 % steigen – insbesondere die Agrar- und Lebensmittelexporte in die Mercosur-Staaten sogar um nahezu 50 %. Zudem wird mit der Schaffung von über 440.000 neuen Arbeitsplätzen in Europa gerechnet.
  • Politische Relevanz: Das Abkommen stärkt die strategische Partnerschaft mit Lateinamerika – ein wichtiges Signal in Zeiten globaler Unsicherheiten und geopolitischer Spannungen.

Was wurde verhandelt? – Details

Das geplante Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) bringt zahlreiche wirtschaftliche und strategische Vorteile für europäische und österreichische Unternehmen: 

Handelserleichterungen

  • Abbau hoher Zölle auf EU-Exporte in die Mercosur-Länder, z. B.:
    • Maschinen und elektrische Ausrüstungen: 14–20 %
    • Transportmittel: 14–35 %
    • Optische, medizinische und Messinstrumente: 14–18 %
    • Eisen-, Stahl- und Metallerzeugnisse: 12–18 %
    • Chemie- und Pharmaerzeugnisse: 14–18 %
    • Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse: bis zu 55 %
  • Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse, z. B. technische Vorschriften und Zulassungsverfahren. 

Marktzugang und Wettbewerbsschutz

  • Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Mercosur-Staaten für europäische und österreichische Anbieter.
  • Verbesserter Zugang zu Rohstoffen für europäische und österreichische Unternehmen.
  • Schutz von 344 geografischen Herkunftsbezeichnungen der EU vor Nachahmung und Missbrauch – darunter 13 österreichische Spezialitäten, wie:
    • Tiroler Speck
    • Inländerrum
    • Steirisches Kürbiskernöl
    • Steirischer Kren 

Förderung des Dienstleistungshandels und der Niederlassungsfreiheit

Das Abkommen erleichtert den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen und verbessert die Rahmenbedingungen für europäische Unternehmen, die eine wirtschaftliche Präsenz im Mercosur-Raum aufbauen möchten – sowohl im Dienstleistungssektor als auch im verarbeitenden Gewerbe

Es schafft mehr Rechtssicherheit, reduziert regulatorische Hürden und erweitert den Marktzugang in zentralen Bereichen wie:

  • Finanzdienstleistungen
  • Post- und Kurierdienste
  • Telekommunikation
  • Transport
  • Digitaler Handel
  • Umwelttechnologien 

Dadurch werden neue Geschäftsmöglichkeiten für österreichische und europäische Anbieter eröffnet und die internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. 

Berücksichtigung zentraler-Interessen europäischer Stakeholder

Das Abkommen trägt den Anliegen sensibler Sektoren und gesellschaftlicher Gruppen Rechnung, unter anderem durch:

  • Begrenzte Zollkontingente für sensible Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, um Wettbewerbsdruck auf europäische Produzenten zu minimieren.
  • Bilaterale Schutzklauseln, die es ermöglichen, bei Marktverwerfungen gezielt Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  • Verbindliche Nachhaltigkeitsverpflichtungen, insbesondere in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Arbeitsschutz, die über internationale Standards hinausgehen.
  • Wahrung regulatorischer Souveränität, insbesondere im Bereich öffentlicher Dienstleistungen und Verbraucherschutz. 

Weitere Details zum Abkommen

Factsheets der WKÖ:

Informationen der Europäischen Kommission:

Text des Handelsabkommens EU-Mercosur

Abkommen

Interimsabkommen über den Handel zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits (ABl. L 2026/184 vom 27. Februar 2026, Hinweis: PDF-Datei: 64.8 MBs)

Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits (ABl. L 2026/186 vom 27.Februar 2026, Hinweis: PDF-Datei 65.8 MBs)

Relevante Rechtsakte

Beschluss (EU) 2026/183 des Rates vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Interimsabkommens über den Handel zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits (ABl. L 2026/183 vom 27.Februar 2026)

Beschluss (EU) 2026/185 des Rates vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits (ABl. L 2026/185 vom 27.Februar 2026)

Hintergrundinformation zu den Verhandlungen

Das geplante Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur wurde umfassend angelegt, es sollte einen politischen Dialog, Kooperation und Handel beinhaltet. Zu den Verhandlungsmaximen gehörten die schrittweise und reziproke Handelsliberalisierung ohne prinzipiellen Ausschluss eines Sektors, in Übereinstimmung mit den WTO-Regeln.

Nach dem Austausch verbesserter Marktzugangsangebote für Waren im Mai 2004 schien die Aussicht auf einen planmäßigen Verhandlungsabschluss Ende Oktober noch intakt. Zwar zeigten sich beide Seiten vom Angebot der Gegenseite enttäuscht, doch bestand noch Hoffnung auf entscheidende Nachbesserungen. Diese wurden im September durch den Mercosur zunichte gemacht, dessen revidiertes Angebot hinter jenem vom Mai zurückblieb. Im Oktober 2004 wurden dann die Verhandlungen offiziell suspendiert.

Zwischen 2009 und 2010 fanden vermehrt informelle Kontakte zwischen der EU und dem Mercosur statt, die letztendlich dazu führten, dass die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur beim EU-Mercosur-Gipfel im Mai 2010 wieder offiziell aufgenommen wurden.

Die seit 2010 stattgefunden Verhandlungsrunden (die letzte fand vom 22. bis 26. Oktober 2012 statt) konzentrierten sich nur auf Handelsregeln statt auf Fragen des Marktzuganges. 

Am Rande des EU-Lateinamerika Gipfels im Juni 2015 einigten sich die EU und Mercosur darauf, sofern die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Austausch erfüllt sind, Marktzugangsangebot für Waren, Dienstleistungen, Investitionen (Niederlassung) und öffentliches Beschaffungswesen auszutauschen. 

Am 11. Mai 2016 wurden schließlich die Marktzugangsangebote ausgetauscht. 

Anschließend fand vom Juli bis 3. Oktober 2016 eine öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu den Handelsaspekten des Assoziierungsabkommens statt.

Seit Oktober 2016 wurden die Verhandlungen intensiviert und seitdem fanden zahlreiche Verhandlungsrunden statt, deren Berichte sowie die relevanten EU-Textentwürfe online gestellt wurden.

Am 28. Juni 2019 konnte eine Einigung über den Abkommenstext ("agreement in principle") zwischen der EU und den Mercosur-Ländern erzielt werden. 

Zur Verbesserung der Umsetzung der Verpflichtungen zum Arbeitnehmer- und Umweltschutz wurden die Verhandlungen fortgesetzt.

Am 6. Dezember 2024 könnten die Verhandlungen final abgeschlossen werden.

Am 3. September 2025 wurden die relevanten Beschlüsse zum Abschluss und zur Unterzeichnung an den Rat der EU und das Europäische Parlament übermittelt.

Am 9. Jänner 2026 hat der Rat mehrheitlich dem Abkommen zugestimmt.

Das Abkommen wurde am 17. Jänner 2026 von den Mercosur-Ländern und Präsidentin von der Leyen in Paraguay unterzeichnet werden und soll ab 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden.


Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit EU-Mercosur

Ziel dieses Abkommens ist der verstärkte politische Dialog, die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone und die Vertiefung der Kooperation im wirtschaftlichen, handelspolitischen, industriellen, wissenschaftlichen, institutionellen und kulturellen Bereich. 

Rechtsakte Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit

Hinweis
Alle EU-Rechtsakte zum interregionalen Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit der EU mit dem Mercosur finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

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