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Zwei Personen sitzen an Tisch, eine Person lächelt sanft, die andere trägt Brillen, im Vordergrund verschwommen weitere Person
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Einreise und Aufenthalt für Nicht-EU/EWR-Bürger

Lesedauer: 1 Minute

03.04.2024

Die Entsendung von Bürgern in Länder, die nicht zu den EU/EWR-Staaten gehören, kann durch zusätzliche Visumspflichten oder Bewilligungen erschwert werden. Die erforderlichen Aufenthalts- und/oder Arbeitsgenehmigungen sind üblicherweise im Vorfeld bei den inländischen Vertretungsbehörden zu beantragen.

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