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Auf einem hellblauen Hintergrund ist in der Mitte ein weißes Kreuz, auf das eine Hand eine Vergrößerungslupe hält. Links und rechts davon sind weitere, verschiedene, weiße Symbole, wie ein Herz, eine Tablette, ein Tropfen, ein Monitor, ein Bett, eine Uhr
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Georgien: Verpflichtender Versicherungsnachweis bei Einreise seit 1. Jänner 2026

Nachweis einer gültigen Kranken- und Unfallversicherung

Lesedauer: 1 Minute

Georgien
16.09.2026

Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Touristen, die nach Georgien einreisen, einen Nachweis über eine gültige Kranken- und Unfallversicherung vorlegen.

Der nachstehende Text wurde auf der Website des georgischen Außenministeriums veröffentlicht: geoconsul.gov.ge/en/entering-georgia.

Gemäß dem Gesetz Georgiens „On Tourism“ sind ab dem 1. Januar 2026 alle Touristen, die nach Georgien einreisen, verpflichtet, eine gültige Kranken- und Unfallversicherung zu besitzen. Jeder Tourist, der das Hoheitsgebiet Georgiens betritt, muss eine gültige Kranken- und Unfallversicherung in physischer oder elektronischer Form vorlegen; diese muss in georgischer oder englischer Sprache verfügbar sein.

Die Versicherungspolice kann entweder von einer georgischen oder einer ausländischen Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden, und die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 GEL betragen.

Die Versicherungspolice muss folgende verpflichtende Angaben enthalten:

  • Vertragsparteien des Versicherungsvertrags;
  • Geltungsbereich der Versicherung;
  • Versicherungsgegenstand;
  • Beginn und Ende des Versicherungsschutzes;
  • Versicherte Risiken;
  • Höhe der Versicherungssumme (Deckungssummen);
  • Höhe der Versicherungsprämie sowie Zahlungsort und Zahlungsbedingungen.

Die Versicherung muss den gesamten Zeitraum des Aufenthalts eines Touristen in Georgien abdecken, einschließlich An- und Abreisedatum.

Von der Pflicht zum Abschluss einer Versicherung sind folgende Personen ausgenommen:

  • Inhaber diplomatischer und spezieller Visa;
  • Inhaber diplomatischer, amtlicher, dienstlicher und spezieller Pässe;
  • Akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen, Vertretungen internationaler Organisationen und gleichgestellter Vertretungen sowie deren akkreditierte Familienangehörige;
  • Personen, deren Einreise nach Georgien durch internationale Verträge und Abkommen Georgiens vorgesehen ist;
  • Fahrer, die im internationalen Straßenfracht- und Personenverkehr tätig sind.

Bei etwaigen Fragen dazu steht Ihnen das Team des AußenwirtschaftsCenters Istanbul gerne zur Verfügung.