Handelsabkommen der EU mit Thailand
Handelsabkommen und Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
Lesedauer: 5 Minuten
Die Beziehungen der EU mit Thailand basieren auf dem Kooperationsabkommen der EU mit ASEAN von 1980.
Am 7. November 2013 hat die EU mit Thailand über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen paraphiert.
Verhandlungen der EU mit Thailland über ein Handelsabkommen wurden im März 2013 aufgenommen und bis April 2014 fanden 4 Verhandlungsrunden statt. Im März 2013 kündigte die EU und die Thailand die Wiederaufnahme der Verhandlungen an.
Handelsabkommen EU-Thailand
Im März 2023 einigten sich die EU und Thailand darauf, die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen wieder aufzunehmen, wobei sie sich darauf verständigten, ein ehrgeiziges, modernes und ausgewogenes Handelsabkommen anzustreben.
Ziel des Abkommens ist es, Handel und Investitionen zu fördern, indem eine breite Palette von Themen behandelt werden, wie z. B.: Marktzugang für Waren, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliches Beschaffungswesen; rasche und wirksame gesundheits- und pflanzenschutzrechtliche Verfahren (SPS); den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums (IPF), einschließlich geografischer Angaben (GIs) und die Beseitigung von Hindernissen für den digitalen Handel. Ein zentrales Thema wird auch der Handel mit Energie und Rohstoffen sein, um den digitalen und ökologischen Wandel zu unterstützen. Nachhaltigkeit wird ebenfalls im Mittelpunkt dieses Abkommens stehen, mit robusten und durchsetzbaren Disziplinen für Handel und nachhaltige Entwicklung.
Die mittlerweile sechste Verhandlungsrunde fand vom .23. bis 27. Juni 2025 in Bangkok statt und führte zu wichtigen Fortschritten bei der Konsolidierung von Texten, insbesondere in den Kapiteln zu technischen Handelshemmnissen, Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie Telekommunikationsdiensten. Auch die Diskussionen zu Tarifliberalisierung, Marktzugang und produktspezifischen Regeln wurden intensiv fortgesetzt. Weitere Fortschritte gab es bei Wettbewerbsregeln, Staatsbetrieben, digitalem Handel und geistigem Eigentum. Dennoch bleiben einige Streitpunkte wie Kapitalverkehr, Zollfreiheit auf elektronische Übertragungen und Energiefragen offen.
Die Verhandlungen werden in der nächsten Runde im September 2025 in Brüssel weitergeführt.
Nachfolgend finden Sie
- EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit Thailand
- Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen mit Thailand
- Wie wird verhandelt?
- Hintergrundinformation zu den Verhandlungen mit Thailand
Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit Thailand
Im Rahmen der Transparenz-Initiative der Europäische Kommission im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen wurden bisher nachfolgende EU-Textentwürfe online gestellt:
Juli 2024:
Jänner 2024:
- Rules of origin
- Customs and Trade Facilitation
- Mutual Administrative Assistance in customs matters
- Specific measures concerning the management of preferential treatment
- Trade Remedies
- Energy and Raw Materials
- Technical Barriers to Trade
- Sanitary and Phyto-Sanitary Measures
- Sustainable Food Systems
- Good Regulatory Practices
- Transparency
September 2023:
- Trade in goods
- Services, Investment, and Capital Movements
- Government Procurement
- Intellectual Property, including Geographical Indications
- Digital trade
- Competition and subsidies
- State-owned Enterprises
- Trade and Sustainable Development
- Small and Medium-sized Enterprises
- State-to-State Dispute Settlement, including an annex on the Code of Conduct
- Final provisions
- Exceptions
Pressemitteilungen und Berichte zu den EU-Verhandlungen mit Thailand
- Report of round 6, June 2025
- Report of round 5, March-April 2025
- Report of round 4, November 2024
- Report of round 3, June 2024
- Report of round 2, January 2024
- Report of round 1, September 2023
Wie wird verhandelt?
Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.
In Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholder, Interessengruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten widerspiegeln:
Darüber hinaus stellt sich die Europäische Kommission im Rahmen des „Civil Society Dialogues“ den Fragen der Zivilgesellschaft.
Hintergrundinformation zum EU-Handelsabkommen mit Thailand
Bereits im Dezember 2009 haben die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission grünes Licht für Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit einzelnen ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) gegeben. Mit den angestrebten Freihandelsabkommen sollen die derzeit auf vielen ASEAN-Märkten bestehenden tarifären und nicht tarifären Schranken für Handel und Investitionen gesenkt oder aufgehoben werden, um so die wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit der ASEAN-Region zu stärken. Von der Europäischen Kommission wird jedoch weiterhin der Abschluss eines Abkommens mit der gesamten ASEAN-Region angestrebt.
Am 6. März 2013 hat die Europäische Kommission offiziell die Verhandlungen mit Thailand aufgenommen.
Das Freihandelsabkommen soll unter anderem Zölle, nicht-tarifäre Handelshemmnisse, Dienstleistungen und Investitionen, Beschaffungswesen, Schutz geistigen Eigentums, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen, Wettbewerbs- und Regulierungsfragen sowie nachhaltige Entwicklung umfassen.
Bis April 2014 haben vier Verhandlungsrunden stattgefunden.
In den Schlussfolgerungen des Rates von 2017 und 2019 wurde die Europäische Kommission aufgefordert, die Möglichkeit einer Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Thailand zu prüfen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Bestandsaufnahme mit Thailand haben beide Seiten am 15. März 2023 beschlossen, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, wobei sie sich darauf verständigt haben, ein ehrgeiziges, modernes und ausgewogenes Handelsabkommen anzustreben, in dessen Mittelpunkt Nachhaltigkeit steht.
Seit September 2023 verhandeln die EU und Thailand wieder intensiv über ein modernes und ausgewogenes Handelsabkommen.
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
Am 7. November 2013 hat die EU mit Thailand erstmals ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen paraphiert. Die Unterzeichnung des Abkommens wurde aber 2014 nach der Machtübernahme durch das Militär im Land ausgesetzt.
Im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates von 2019 hat die EU erneut Gespräche mit Thailand zur Vorbereitung einer baldige Unterzeichnung des Abkommens aufgenommen, die letztlich dazu führten das Verhandlungen über das Abkommen im Juli 2021 begonnen wurden. Nach Abschluss der Verhandlungen im September 2022, wurde das Abkommen am 2. September 2022 in Brüssel paraphiert.
Am 14. Dezember 2022 wurde das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von der EU und Thailand unterzeichnet.
Es wird in Kraft treten, sobald es von den EU-Mitgliedstaaten und Thailand ratifiziert wurde. Bis die beide Vertragsparteien die erforderlichen Verfahren abgeschlossen haben, wird das Abkommen vorläufig angewendet.
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen dient der Stärkung und Diversifizierung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und der Förderung der Zusammenarbeit und des Dialogs in allen Bereichen von gemeinsamen Interessen zwischen der EU und Malaysia. In dem Abkommen finden sich Bestimmungen über die verschiedenen Kooperationsbereiche wie Handel und Investitionen, Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Industriepolitik und KMU, Wissenschaft und Technologie, Bildung und Kultur, Statistik, Informationsgesellschaft, Migration, Bekämpfung des Drogenhandels und der Geldwäsche, usw.
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen wird auf fünf Jahre geschlossen und kann stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Rechtsakte
- Beschluss (EU) 2022/2562 des Rates vom 24. Oktober 2022 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Rahmenabkommens über eine umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Thailand andererseits (ABl. L 330 vom 23. Dezember 2022)
- Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Thailand andererseits (ABl. L 330 vom 23. Dezember 2022)
Stand: 04.08.2025