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Handelsabkommen der EU mit Usbekistan

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Partnership and Cooperation Agreement, PCA) sowie neues vertieftes Abkommen der EU mit Usbekistan

Lesedauer: 3 Minuten

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Stand: 11.01.2022

Die bilateralen Handelsbeziehungen der EU mit Usbekistan basieren auf den Partnerschafts-und Kooperationsabkommen (Partnership and Cooperation Agreement, PCA), welches seit 1. Juli 1999 in Kraft ist.

Um die Beziehungen zu Usbekistan weiter zu verstärken, verhandelt die EU seit 23. November 2018 mit Usbekistan über ein erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Enhanced Partnership and Cooperation Agreement, EPCA)

Erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Usbekistan

Am 23. November 2019 haben die EU und Usbekistan Verhandlungen über ein erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Enhanced Partnership and Cooperation Agreement, EPCA) aufgenommen, welches das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus 1999 ersetzen soll.

Das neue Abkommen soll die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit verstärken. Das neue Abkommen wird sich auf Themen wie die politische Zusammenarbeit, die Handels- und Investitionsbeziehungen, die nachhaltige Entwicklung und Konnektivität sowie die Menschenrechte und die Regierungsführung konzentrieren.

Berichte über Verhandlungsrunden

Presseberichte des Europäischen Auswärtigen Dienstes

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Usbekistan

Ziel des Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Partnership and Cooperation Agreement, PCA) der EU mit Usbekistan, welches seit 1. Juli 1999 in Kraft ist, ist:

  • die Bereitstellung eines geeigneten Rahmens für den politischen Dialog,
  • die Unterstützung der Anstrengungen Usbekistan zur Festigung ihrer Demokratie und Entwicklung ihrer Wirtschaft,
  • die Begleitung ihres Übergangs zur Marktwirtschaft und
  • die Förderung von Handel und Investitionen sowie die dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung ihrer Wirtschaft.

Das Abkommen soll eine Grundlage für die Zusammenarbeit in den Bereichen Gesetzgebung, Wirtschaft, Soziales, Finanzen, zivile Wissenschaft sowie Technik und Kultur schaffen.

Beim Warenhandel räumen die EU und Usbekistan einander gegenseitig die Meistbegünstigung (MFN) ein.

Rechtsakte PCA EU-Usbekistan

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

Weitere relevante Rechtsakte

Hinweis
Alle EU-Rechtsakte zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Kirgisistan finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
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