Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU - Pazifik

Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Papua-Neuguinea und Fidschi

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Seit 2003 verhandelt die EU mit der Gruppe "Pazifik" über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA).

Ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU wird mit nachfolgenden Ländern vorläufig angewendet:

  • Papua-Neuginea seit dem 20. Dezember 2009
  • Fidschi seit dem 28. Juli 2014 
  • Samoa seit 31. Dezember 2018
  • Salomonen (Salomon Inseln) seit 17. Mai 2020

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Pazifik
(Economic Partnership Agreement, EPA) 

Seit 2003 verhandelt die EU parallel mit sieben Gruppen der Afrika-Karibik-Pazifik-Länder über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA).

Die Gruppe "Pazifik" umfasst 16 Länder (Cook-Inseln, Fidschi, Kiribati, Osttimor, Marshall Inseln, Mikronesien, Nauru, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Amerikanisch Samoa, Samoa, Salomon Inseln, Tonga, Tuvalu und Vanuatu), wobei die am wenigsten entwickelten Länder in den Genuss der EU-Handelspräferenzen im Rahmen der "Alles-außer-Waffen"-Initiative kommen.

2007 konnte die EU mit Papua-Neuguinea und Fidschi ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen paraphieren, welches 2009 unterzeichnet wurde und vorläufig angewendet wird. Seit 31. Dezember 2018 wird das Abkommen auch gegenüber Samoa und seit 17. Mai 2020 auch gegenüber den Salomonen (Salomon Inseln) vorläufig angewendet.

Die EU verhandelt derzeit weiter mit allen vierzehn Ländern der Region über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, welches die Bereiche Handel mit Waren und Dienstleistungen, Entwicklungszusammenarbeit und handelsbezogene Fragen wie Lebensmittelgesundheit und Lebensmittelsicherheit, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, nachhaltige Entwicklung und Wettbewerb abdecken soll.

Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Pazifik

Das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sieht vor, dass für alle aus Papua-Neuguinea und Fidschi eingeführten Waren zoll- und kontingentfreier Zugang in die EU gewährt wird. Fidschi wird in den nächsten 15 Jahren für 87% der aus der EU eingeführten Waren die Zölle aufheben und Papua-Neuguinea liberalisiert im ersten Jahr 88% seiner EU-Einfuhren.

Das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sieht ferner Maßnahmen vor, die pazifischen Ausführen helfen sollen, die EU-Einfuhrvorschriften im Bereich des Gesundheits- und Pflanzenschutzes zu erfüllen (SPS-Maßnahmen). Weiters enthält das Abkommen Bestimmungen zur Zusammenarbeit im Hinblick auf effizientere Zollverfahren sowie verbesserte Zusammenarbeit im Bereich Verwaltung. 

Seit 20. Dezember 2009 wird das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen gegenüber Papua-Neuguinea vorläufig angewendet.

Seit 28. Juli 2014 wird das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen gegenüber Fidschi vorläufig angewendet.

Artikel 80 des Abkommens sieht den Beitritt anderer Pazifik-Inselstaaten zu dem Abkommen vor.

Daher wird das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mittlerweile auch gegenüber nachfolgenden Ländern vorläufig angewendet:

  • Samoa seit dem 31. Dezember 2018 
  • Salomonen seit dem 17. Mai 2020

Der Beschluss (EU) 2018/1908 des Rates vom 6. Dezember 2018 enthält im Anhang die neuen Einführzölle Samoas gegenüber der EU (Zusammenfassung des Marktzugangsangebots für den Warenhandel).

Der Zeitplan für die Liberalisierung der Zölle der Salomonen findet sich im Anhang des Beschlusses (EU) des Rates vom 17. Februar 2020.

Rechtsakte Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Pazifik-Staaten

Abkommen

Weitere relevante Rechtsakte

Stand: 10.01.2022