Das Import Controll System wird durch ICS2 schrittweise an den Unionszollkodex angepasst

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18.10.2023

Das neue Frachtinformationssystem ICS2 (Import Control System 2) der EU ist die Basis für die Einführung des neuen ordnungspolitischen Zollsystems für Sicherheit und Gefahrenabwehr zum besseren Schutz des Binnenmarktes und der EU-Bürger, so das Ziel und die Aussage der Europäischen Kommission. Die Daten zu allen Waren, die in die EU verbracht werden, werden vor ihrer Ankunft erfasst und analysiert. Wirtschaftsbeteiligte müssen ihre Daten zur Sicherheit und Gefahrenabwehr über die Entry Summary Declaration (ENS) an ICS2 melden. Frachtinformationen und Risikoanalysen sollen nach den Vorstellungen der Kommission die frühzeitige Identifikation von Bedrohungen ermöglichen. Terrorbekämpfung sagen die Einen, Datensammelwut der Kommission die Anderen.

Ziel dieses Programms ist es, die Sicherheit bei Importen zu erhöhen, da eine Risikoanalyse vor dem Eintreffen der Ware durchgeführt werden kann. Das soll den Zollbehörden der Mitgliedstaaten im Bedrohungsfall ermöglichen, an der tauglichsten Stelle in der Lieferkette einzugreifen. Beim Überschreiten der Außengrenze oder noch vor Verladung.

Das ICS, das wir bereits seit einigen Jahren kennen, wird schrittweise an den Zollkodex der Union angepasst. Dies betrifft die Abgabe und Bearbeitung von summarischen Eingangsanmeldungen (ENS). Die Übermittlung der ENS-Daten durch mehrere Dokumente und/oder durch verschiedene Personen sind das zentrale Ziel. Gleichfalls Datenaustausch und Austausch der Ergebnisse der Risikoanalyse zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten sollen optimiert werden. Das ICS2 wird das bestehende transeuropäische ICS schrittweise ersetzen.

Aus heutiger Sicht besagt der Anhang B der delegierten Verordnung zum UZK, dass in der ENS die Angabe der EORI des Empfänger nicht wirklich zwingend ist (… gegebenenfalls … wenn eine vergeben ist). Ich gehe aber davon aus, dass die Logistikdienstleister die Daten Ihrer Kunden bzw. der Empfänger vollständig haben wollen, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein und so Stehzeiten zu vermeiden.

Die Umsetzung erfolgt in 3 Releases

Release 1: Dies wurde bereits im März 2021 umgesetzt und betraf Luftpostsendungen und per Luftfracht versendete Expresssendungen.

Release 2: In einer zweiten Phase wird diese Version die Umsetzung der vollständigen neuen ENS-Verpflichtungen und die damit verbundenen Geschäfts- und Risikomanagementprozesse für alle Güter im Luftverkehr abdecken. Es gab Verzögerungen, die vollständige Umsetzung ICS2 R2 muss jedoch nach der Europäischen Kommission bis 2. 10. 2023 erfolgen.

Release 3: In einer dritten Phase wird diese Version die Umsetzung der vollständigen neuen ENS-Verpflichtungen und der damit verbundenen Geschäfts- und Risikomanagementprozesse für alle Transporte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie im Straßen- und Schienenverkehr ausgeweitet. Ursprünglich war bzw. ist dies mit 1.März 2024 geplant. Auch hier ist fraglich, ob dieser Termin eingehalten werden kann.

Da durch Release 3 wirklich umwälzende Veränderungen vorgenommen werden, werden die Wirtschaftskammern sicher rechtzeitig Informationsveranstaltungen durchführen.

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