Kombinierte Nomenklatur 2020 im Amtsblatt veröffentlicht

Etwas mehr als 100 Änderungen, dienen der Klarstellung und im Wesentlichen auch der Zusammenfassung.

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Die Kombinierte Nomenklatur 2020 wird gegenüber der heuer gültigen einige punktuelle Änderungen enthalten. Sie wurde mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/1776 im Amtsblatt L 280 am 31. Oktober 2019 veröffentlicht (Achtung große Datenmenge).

Folgende Positionen und Kapitel sind hauptsächlich betroffen:

  • alkoholhaltige Getränke (Branntwein usw.), Kapitel 22
  • Zubereitungen von Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien, Kapitel 27
  • synthetische oder rekonstituierte Edelsteine od. Schmucksteine, Kapitel 71
  • bestimmte Waren aus Eisen oder Stahl des Kapitel 73
  • bestimmte Büromaschinen der Position 8472
  • bestimmte elektrische Maschinen, Geräte und Apparate des Kapitels 85
  • optische Mikroskope und andere Instrumente und Apparate des Kapitel 90

Von der Europäischen Kommission wurden dazu auch Transponierungslisten 2019/20 und 2020/19 zur Verfügung gestellt.

Bei der Kombinierten Nomenklatur handelt es sich um die 8-stellige Zolltarifnummer der Europäischen Union, die Grundlage ist für die Zollanmeldung bei der Ein- bzw. Ausfuhr, für die Anwendung von Handelsbeschränkungen bzw. Verboten und Beschränkungen allgemein, die anwendbaren Zollsätze und Zollbegünstigungen, Antidumping- oder Schutzzöllen oder für innergemeinschaftliche statistische Zwecke.

Stand: 20.11.2019

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