Konsultation zu möglichen EU-Gegenmaßnahmen im Zusammenhang mit dem indonesischen Exportverbot und die inländischen Verarbeitungsanforderungen für Nickelerz

Beteiligen auch Sie sich an der Befragung bis 1.9.2023

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18.10.2023

Im November 2022 kam das WTO-Panel im Fall EU gegen Indonesien (DS592) zu dem Schluss, dass das Ausfuhrverbot Indonesiens und die inländischen Verarbeitungsanforderungen für Nickelerz nicht mit den Verpflichtungen Indonesiens aus dem GATT 1994 vereinbar und durch keine der verfügbaren Ausnahmen gerechtfertigt sind. Das Urteil bestätigte damit alle Ansprüche der EU in diesem Streit. Am 8. Dezember 2022 reichte Indonesien eine Berufungsschrift bei der WTO ein und blockierte damit de facto eine endgültige und verbindliche Beilegung des Streit (derzeit kein funktionierendes WTO-Berufungsgremium!).

Die Europäische Kommission schätzt die unmittelbaren Auswirkungen der Annullierung und Wertminderung auf rund 350 Mio. EUR, während die indirekten Auswirkungen bis zu viermal höher wären.

Die Europäische Kommission prüft daher die Möglichkeit, die Rechte der EU auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 654/2014 über die Ausübung der Rechte der Union in Bezug auf die Anwendung und die Durchsetzung internationaler Handelsregeln durchzusetzen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Sie hat zum jetzigen Zeitpunkt Stahl- und Edelstahlerzeugnisse als mögliche Produkte für Gegenmaßnahmen ermittelt.

Zur Informationsbeschaffung leitete die Europäische Kommission eine Konsultation ein. Diese soll Anregungen liefern, die die Europäische Kommission bei der Bewertung der Notwendigkeit und der Parameter möglicher handelspolitischer Maßnahmen unterstützen.

Beteiligen auch Sie sich an der Konsultation bis 1. September 2023

Die Konsultation richtet sich an private Akteure, die vom indonesischen Ausfuhrverbot und den inländischen Verarbeitungsanforderungen für Nickelerz oder von möglichen handelspolitischen Maßnahmen der EU als Reaktion darauf betroffen sind.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Konsultation könnte die EU im Herbst Gegenmaßnahmen vorschlagen.

Da auch die Wirtschaftskammerorganisation in diese Diskussion eingebunden wird, ersuchen wir unsere Mitgliedsunternehmen um Zusendung des ausgefüllten Fragebogens an claudia.stowasser@wko.at.

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