Handelsabkommen der EU mit Neuseeland
EU und Neuseeland unterzeichnen am 9. Juli 2023 ehrgeiziges Handelsabkommen
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Um die Beziehungen der EU zu Neuseeland weiter zu vertiefen, verhandelt die EU seit Juni 2018 mit Neuseeland über ein Handelsabkommen. Nach Abschluss der Verhandlungen am 30. Juni 2022, wurde das Abkommen am 9. Juli 2023 von der EU und Neuseeland unterzeichnet.
Der Text wird nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Nach der Zustimmung des Parlaments und nachdem der Rat den Abschluss des Abkommens beschlossen und Neuseeland das Abkommen ebenfalls ratifiziert hat, kann das Abkommen in Kraft treten, voraussichtlich Anfang 2024.
Mit Inkrafttreten des Abkommens werden die Zölle auf Warenausfuhren der EU nach Neuseeland aufgehoben. So wird Neuseeland beispielsweise hohe Zölle auf gewerbliche Waren abschaffen, wie z. B.:
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile (derzeitige Zölle von bis zu 10 %)
- Maschinen (derzeitige Zölle von bis zu 5 %)
- Chemikalien (derzeitige Zölle von bis zu 5 %)
- Bekleidung (derzeitige Zölle 10 %)
- Pharmazeutika (derzeitige Zölle bis zu 5%)
- Schuhe (derzeitige Zölle bis zu 10%)
- Textilien (derzeitige Zölle bis zu 10 %)
Durch den weitreichenden Zollabbau ist
- ab dem ersten Jahr der Anwendung mit Einsparungen von jährlich rund 140 Millionen Euro an Zöllen (EU weit),
- mit einer Zunahme des bilateralen Handels um bis zu 30 Prozent sowie
- mit einer Steigerung der jährlichen Exporte der Europäischen Union um bis zu 4,5 Milliarden Euro
zu rechnen.
Im Gegenzug wird die EU ihre Zölle auf die meisten neuseeländischen Waren abschaffen oder erheblich senken. Für sensible Produkte sind Zollkontingente vorgesehen.
Darüber hinaus
- wird der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen (Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten) geöffnet.
- gibt es Erleichterungen bei öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen, Bauprojekte und Baukonzessionen; Der neuseeländische Markt für öffentliche Aufträge beläuft sich auf ca. 60 Milliarden Euro pro Jahr.
Das EU-Neuseeland Handelsabkommen ist grundsätzlich das erste Abkommen welches „Nachhaltigkeitsbestimmungen“ in umfassender Form enthält, u.a. Handelssanktionen als letztes Mittel bei schwerwiegenden Verstößen gegen die zentralen Verpflichten des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“.
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