Investitionsschutzabkommen (IPA) der EU mit Indonesien
Abkommen zur Stärkung der Investitionsbeziehungen mit einer großen Volkswirtschaft
Lesedauer: 3 Minuten
Nach über zehn Jahren Verhandlungen konnte die EU und Indonesien am 23. September 2025 die Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen final abschließen.
Dieses Abkommen gewährleistet Rechtssicherheit, stärkt das Vertrauen der Investoren und unterstreicht das gemeinsame Engagement von EU und Indonesien für moderne Standards des Investitionsschutzes.
Das EU-Indonesien-Investitionsschutzabkommen soll europäische Investitionen in Indonesien schützen und umgekehrt, dabei aber das Recht jeder Partei auf Regulierung respektieren:
- Vermögenswerte europäischer Unternehmen werden vor ungerechter Behandlung in Indonesien geschützt – zum Beispiel ungerechtfertigter Diskriminierung, Enteignung ohne faire Entschädigung oder Verweigerung der Justiz vor lokalen Gerichten.
- Beide Parteien können das Recht auf Regulierung im öffentlichen Interesse weiterhin voll ausüben. Das beinhaltet auch die Änderung von Gesetzen oder Vorschriften, selbst wenn solche Änderungen die Investoren oder ihre erwarteten Gewinne negativ beeinflussen.
- Klare Definitionen von Schlüsselbegriffen wie "faire und gerechte Behandlung" und "indirekte Enteignung", wodurch für Investoren Klarheit über ihre Rechte geschaffen und gleichzeitig die Regulierungsbefugnisse der Parteien geschützt werden.
- Der Schutz wird nur für Investitionen gewährt, die mit nationaler Gesetzgebung übereinstimmen. Unternehmen sind daher rechtlich an alle Verpflichtungen gebunden, die in der nationalen Gesetzgebung des Gaststaates enthalten sind, einschließlich Umwelt- oder Arbeitsschutzes oder der Achtung der Menschenrechte.
- Staatlicher Streitbeilegungsmechanismus garantiert die Beseitigung widersprüchlicher Maßnahmen.
Am 29. Juni 2026 legte die Europäische Kommission dem Rat seine Vorschläge für die Beschlüsse zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Investitionsschutzabkommens (IPA) vor:
- Commission presents Council with ambitious Indonesia agreements (News Article 29 June 2026)
- Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und Indonesien (COM (2026) 342 final)
- Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und Indonesien (COM (2026) 343 final)
Nächste Schritte
Sobald der Beschluss zur Unterzeichnung vom Rat angenommen wurde, können die EU und Indonesien das Abkommen unterzeichnen – voraussichtlich noch Ende 2026.
Nach der Unterzeichnung werden die Texte dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments und sobald auch Indonesien sie ratifiziert hat, kann das IPA in Kraft treten.
Nach Inkrafttreten des Abkommens werden die EU und Indonesien die Verhandlungen fortsetzen, um ein hochmodernes System zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und dem Staat einzuführen, mit dem Ziel, diese Gespräche innerhalb von drei Jahren abzuschließen. Diese Bemühungen spiegeln auch laufende internationale Reformen in diesem Bereich wider.
Vorläufiger Text des Investitionsschutzabkommen (IPA) EU-Indonesien
Der Text des Abkommens (nach der rechtlichen Prüfung: „legal scrubbing“) wurde am 29. Juni 2026 als Anhang der Vorschläge der Europäischen Kommission für die Beschlüsse zur Unterzeichnung (COM(2026) 341 final) und zum Abschluss (COM(2026) 340 final) des CEPA vorgelegt. Der Text steht derzeit allerdings nur in englischer Sprache zur Verfügung:
- ANNEX 1
- PREAMBLE
- CHAPTER 1 OBJECTIVES AND GENERAL DEFINITIONS
- CHAPTER 2 INVESTMENT PROTECTION
- CHAPTER 3 MEDIATION MECHANISM FOR INVESTOR-TO-STATE DISPUTES
- CHAPTER 4 DISPUTE SETTLEMENT BETWEEN THE PARTIES
- CHAPTER 5 EXCEPTIONS
- CHAPTER 6 INSTITUTIONAL AND FINAL PROVISIONS
- ANNEX 2
- ANNEX 2-A EXPROPRIATION
- ANNEX 2-B COMPETENT AUTHORITIES MENTIONED IN ARTICLE 2.1(5)
- ANNEX 4-A RULES OF PROCEDURE
- ANNEX 4-B CODE OF CONDUCT FOR PANELLISTS AND MEDIATORS