Investitionsschutzabkommen (IPA) der EU mit Indonesien
Abkommen zur Stärkung der Investitionsbeziehungen mit einer großen Volkswirtschaft
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Nach über zehn Jahren Verhandlungen konnte die EU und Indonesien am am 23. September 2025 die Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen final abschließen.
Dieses Abkommen gewährleistet Rechtssicherheit, stärkt das Vertrauen der Investoren und unterstreicht das gemeinsame Engagement von EU und Indonesien für moderne Standards des Investitionsschutzes.
Das EU-Indonesien-Investitionsschutzabkommen soll europäische Investitionen in Indonesien schützen und umgekehrt, dabei aber das Recht jeder Partei auf Regulierung respektieren:
- Vermögenswerte europäischer Unternehmen werden vor ungerechter Behandlung in Indonesien geschützt – zum Beispiel ungerechtfertigter Diskriminierung, Enteignung ohne faire Entschädigung oder Verweigerung der Justiz vor lokalen Gerichten.
- Beide Parteien können das Recht auf Regulierung im öffentlichen Interesse weiterhin voll ausüben. Das beinhaltet auch die Änderung von Gesetzen oder Vorschriften, selbst wenn solche Änderungen die Investoren oder ihre erwarteten Gewinne negativ beeinflussen.
- Klare Definitionen von Schlüsselbegriffen wie "faire und gerechte Behandlung" und "indirekte Enteignung", wodurch für Investoren Klarheit über ihre Rechte geschaffen und gleichzeitig die Regulierungsbefugnisse der Parteien geschützt werden.
- Der Schutz wird nur für Investitionen gewährt, die mit nationaler Gesetzgebung übereinstimmen. Unternehmen sind daher rechtlich an alle Verpflichtungen gebunden, die in der nationalen Gesetzgebung des Gaststaates enthalten sind, einschließlich Umwelt- oder Arbeitsschutzes oder der Achtung der Menschenrechte.
- Staatlicher Streitbeilegungsmechanismus garantiert die Beseitigung widersprüchlicher Maßnahmen.
Nächste Schritte
Der vereinbarte Text wird juristisch überarbeitet und in alle offiziellen EU-Sprachen übersetzt. Die Europäische Kommission wird dann ihren Vorschlag dem Rat zur Unterzeichnung und zum Abschluss des IPA vorlegen. Sobald sie vom Rat angenommen wurden, können die EU und Indonesien die Abkommen unterzeichnen.
Nach der Unterzeichnung werden die Texte dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments und sobald auch Indonesien sie ratifiziert hat, kann das IPA in Kraft treten.
Nach Inkrafttreten des Abkommens werden die EU und Indonesien die Verhandlungen fortsetzen, um ein modernes, hochmodernes System zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und dem Staat einzuführen, mit dem Ziel, diese Gespräche innerhalb von drei Jahren abzuschließen. Diese Bemühungen spiegeln auch laufende internationale Reformen in diesem Bereich wider.
Vorläufiger Text des Investitionsschutzabkommen (IPA) EU-Indonesien
Im Einklang mit ihrer Transparenzpolitik veröffentlicht die Europäische Kommission die Texte des Investitionsschutzabkommen (IPA) mit Indonesien. Dieser wird nur zu Informationszwecken veröffentlicht und kann weiteren Änderungen unterliegen, unter anderem aufgrund des Prozesses der rechtlichen Überarbeitung. Der Text greift dem endgültigen Ergebnis des Abkommens zwischen der EU und Indonesien nicht vor. Der Text wird mit der Unterzeichnung endgültig. Das Abkommen wird für die Vertragsparteien erst dann völkerrechtlich verbindlich, wenn jede Vertragspartei die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen internen rechtlichen Verfahren abgeschlossen hat.
Chapters and Annexes:
- Chapter 1: OBJECTIVE AND GENERAL DEFINITIONS
- Chapter 2: INVESTMENT PROTECTION
- Chapter 3: MEDIATION MECHANISAM FOR INVESTOR-TO-STATE DISPUTES
- Chapter 4: DISPUTE SETTLEMENT BETWEEN THE PARTIES
- Chapter 5: EXCEPTIONS
- Chapter 6: INSTITUTIONAL AND FINAL PROVISIONS