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Handelsabkommen der EU mit Indonesien

Freihandelsabkommen und Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit

Lesedauer: 11 Minuten

Indonesien
Stand: 19.02.2026

Die Beziehungen der EU mit Indonesien basieren auf dem Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit, dass seit 1. Mai 2014 in Kraft ist.

Zur weiteren Vertiefung der Beziehungen verhandelte die EU mit Indonesien über ein Handelsabkommen. Nach der politischen Einigung zwischen Präsidentin von der Leyen und Präsident Prabowo Subianto vom 13. Juli 2026 schlossen die EU und Indonesien am 23. September 2026 die Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement, CEPA) und ein Investitionsschutzabkommen (IPA) ab.

Handelsabkommen EU-Indonesien (CEPA) (umfassendes Wirtschaftspartnerabkommen, Comprehensive Economic Partnership Agreement)

Nach über zehn Jahren Verhandlungen konnte die EU und Indonesien am 13. Juli 2025 bei einem Treffen in Brüssel eine politische Einigung über ein Freihandelsabkommen, in Form eines umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement, CEPA), erzielen. Am 23. September 2025 konnten die Verhandlungen final abgeschlossen werden.

Nächste Schritte

  1. Der vereinbarte Text des Abkommens wird einer rechtlichen Prüfung („legal scrubbing“) unterzogen und in alle EU-Amtssprachen übersetzt.
  2. Die Europäische Kommission wird im Anschluss daran dem Rat ihren Vorschlag zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens vorlegen.
  3. Nach Annahme durch den Rat können die EU und Indonesien das Abkommen unterzeichnen.
  4. Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Beschlusses des Rates über den Abschluss, um die EU-internen Verfahren für das Inkrafttreten des Abkommens abzuschließen.
  5. Sobald Indonesien ebenfalls das Abkommen ratifiziert hat, kann das CEPA in Kraft treten.

Nachfolgend finden Sie

Was wurde verhandelt? – Details

Das geplante Abkommen zwischen der EU und Indonesien bringt zahlreiche wirtschaftliche und strategische Vorteile für europäische und österreichische Unternehmen:

Handelserleichterungen

Der bilaterale Warenhandel zwischen den beiden Partnern betrug im Jahr 2024 27,3 Milliarden Euro. Die EU-Warenimporte aus Indonesien beliefen sich 2024 auf 17,5 Milliarden Euro, während die EU-Warenexporte im vergangenen Jahr 9,8 Milliarden Euro erreichten.

Durch das Abkommens werden die EU und Indonesien die Zölle auf über 98 % der Zolllinien abschaffen, d.h. nahezu 100 % im Wert. 80 % de Zolllinien werden bereits bei Inkrafttreten liberalisiert. Nach einem fünfjährigen Zollabbau werden es 96 % des Handels sein. Dies wird besonders für die Wirtschaftssektoren Agrar- und . Lebensmittelindustrie, Chemische Industrie, Maschinen- und Automobilindustrie viele Vorteile bringen.

Indonesien wird hohe Zölle auf Industrieprodukte abschaffen, wie zum Beispiel:

  • Kraftfahrzeuge (aktuelle Zölle bis zu 50 %, die größtenteils innerhalb von 5 Jahren abgeschafft werden).
  • Maschinen und elektrische Ausrüstung (meist zollfrei bei Inkrafttreten, nach fünf Jahren erhalten).
  • Pharmaunternehmen (meist zollfrei bei Inkrafttreten, nach 3 Jahren verbleiben).
  • Chemikalien (meist zollfrei bei Inkrafttreten, bleiben nach fünf Jahren erhalten).

Indonesien wird in Zukunft für Schlüsselsektoren wie Elektronik, Maschinen und energieeffiziente Produkte Zertifikate und Testberichte von EU-basierten, akkreditierten Stellen akzeptieren. Dadurch entfällt in Indonesien die Notwendigkeit teurer und zeitaufwändiger Neutests und Neuzertifizierungen.

Dienstleistungen und Digitaler Handel

Das Abkommen eröffnet Möglichkeiten für EU-Dienstleister in Indonesien in einer Vielzahl von Sektoren, wie zum Beispiel:

  • Finanzdienstleistungen
  • Postdienste
  • Telekommunikation
  • Seetransport
  • Fertigung, Bergbau und erneuerbare Energien

Darüber hinaus wird das Abkommen ein vorhersehbareres Handelsumfeld gewährleisten, indem es insbesondere

  • garantiert, dass EU-Dienstleister und Investoren in den im Abkommen identifizierten Sektoren im Vergleich zu indonesischen Unternehmen nicht diskriminiert werden.
  • es EU-Betreibern erleichtern, die Lizenzen oder Qualifikationen zu erwerben, die für die Erbringung ihrer Dienstleistungen notwendig sind, durch klare, faire und zeitnahe Verfahren.
  • sicherstellt, dass EU-Dienstleister nicht verpflichtet sind, in bestimmten Sektoren eine lokale Präsenz (wie z. B. eine Zweigstelle) in Indonesien zu haben.
  • Indonesien verpflichtet, in mehreren Sektoren, einschließlich der Anzahl der Betreiber und des Transaktionswerts, keine Beschränkungen zu verhängen.
  • regulatorische Bedingungen für Dienstleister und Investoren verbessert.

Das Abkommen sieht verbindliche Regeln für den digitalen Handel vor, die Rechtssicherheit für Unternehmen gewährleisten und Innovationen unterstützen, während das Recht auf Regulierung der öffentlichen Politik, Datenschutz und Sicherheit erhalten bleibt und die Zusammenarbeit zwischen EU und Indonesien in der digitalen Wirtschaft vertieft wird, z.B.

  • Gewährleistung des freien grenzüberschreitenden Datenflusses, indem unbegründete Lokalisierungsanforderungen verboten werden.
  • Anerkennung des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre als Grundrechte - jede Partei behält Autonomie über ihre eigenen Rahmenbedingungen.
  • Verbot der Zollabgaben auf elektronische Übertragungen (im Einklang mit der WTO-Praxis).
  • Beseitigung von Hürden, indem bestätigt wird, dass Verträge, Authentifizierung und Treuhanddienste nach elektronischem Abschluss rechtlich gültig sind.
  • Wirksame Schutzmaßnahmen gegen betrügerische oder irreführende Online-Praktiken.
  • Gewährleistung des Schutzes vor unerwünschten Direktmarketing-Kommunikationen.
  • Verbot der erzwungenen Übertragung oder Offenlegung von Quellcodes, gerechtfertigten Zugang zu regulatorischen, durchsetzungsrechtlichen oder Wettbewerbszwecken wird aber erlaubt.
  • Förderung des Einsatzes interoperabler und transparenter Standards in der Cybersicherheit.

Marktzugang, Wettbewerbsschutz etc.

Handelsmarken werden durch das Abkommen besser geschützt. EU-Unternehmen können so ihre Markenidentität und ihren Ruf wahren, Verstöße können geahndet werden, und es stehen wirksame Handhaben gegen gefälschte Produkte zur Verfügung. Für kleinen Unternehmen gelten darüber hinaus besondere Bestimmungen.

Rohstoffe und Energie: Indonesien ist ein weltweit führender Erzeuger von Rohstoffen, von denen viele für den grünen und den digitalen Sektor von entscheidender Bedeutung sind. Das Abkommen stärkt berechenbare, verlässliche und nachhaltige Lieferketten, auch durch ermäßigte Zölle, erleichterte Ausfuhren, Umweltverträglichkeitsprüfungen und eine verstärkte Kommunikation:

  • Verbot von Exportmonopole für Energie oder Rohstoffe,
  • Verbot der Doppelbepreisung, bei der die Exportpreise für Rohstoffe über den Inlandspreis gelegt werden.
  • Begrenzung von ungerechtfertigte staatliche Eingriffen in Preisregulierungen für Rohstoffe und Schaffung eines Mechanismus der Transparenz und des bilateralen Austauschs für solche Fälle,
  • Erhöhung der Transparenz und der Fairness der Lizenzierungs- und Genehmigungsprozesse für Kohlenwasserstoffe, Strom und Rohstoffe als Mittel zur Verbesserung der Governance- und Investitionsbedingungen in den Sektoren,
  • Sicherstellung, dass sowohl Energie- als auch Rohstoffinvestitionen mit den Grundprinzipien der Arhus- und Espoo-Konventionen im Einklang stehen, die sich auf Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Einbindung der Allgemeinheit in diesen Prozess beziehen.
  • Förderung und Erleichterung des Handels und der Investitionen in nachhaltige Energiegüter wie saubere, erneuerbare Energien und energieeffiziente Produkte, indem wichtige technologiespezifische nichttarifäre Hürden im Zusammenhang mit nicht-diskriminierendem Zugang zum und der Nutzung des Netzes adressiert werden, die von einer unabhängigen Regulierungsbehörde überwacht werden.
  • Sicherstellung, dass EU-Anbieter von erneuerbaren Energien bei ihrem Zugang zu indonesischen Energienetzen nicht diskriminiert werden,

Das Abkommen enthält auch umfassende Nachhaltigkeitsbestimmungen:

  • Der strengere EU-Ansatz bei Handelsabkommen für Klima- und Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und deren Durchsetzbarkeit wird vollständig berücksichtigt.
  • Das Übereinkommen von Paris bildet ein wesentliches Element des Abkommens.
  • Es wird eine Plattform für Zusammenarbeit, Dialog und Handelserleichterungen in einer Reihe von Umwelt- und Klimafragen mit Handelsbezug, auch im Palmölsektor, geschaffen.

Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel

Bereits jetzt exportiert die EU bereits mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel nach Indonesien, als sie von dort einführt (Einfuhr vor allem indonesischer Kulturpflanzen, die in der EU nicht angebaut werden). Die EU-Exporte in diesem Bereich beläuft sich auf 1 Mrd. Euro pro Jahr.

Durch das Abkommen werden die Absatzmöglichkeiten für Erzeugnisse der EU-Landwirtschaft noch gesteigert, indem die indonesischen Zölle auf wichtige Ausfuhren der EU wie Milchprodukte, Fleisch, Obst und Gemüse sowie eine breite Palette verarbeiteter Lebensmittel abgeschafft werden:

  • Verarbeitete Lebensmittel (derzeit bis zu 30 % Zölle, viele werden bei Inkrafttreten abgeschafft, einige nach kurzer Phase)
  • Die meisten Milchprodukte (derzeit bis zu 10 % Zölle, die größtenteils bei Inkrafttreten abgeschafft werden)
  • Fleischprodukte (aktuelle Zölle von 5 bis 20 %, die größtenteils bei Inkrafttreten abgeschafft werden)

Das Abkommen bekräftigt die Grundsätze des WTO- Abkommen zu sanitären und phytosanitären (SPS) Angelegenheiten und erweitert diese durch ein ehrgeizige SPS-Kapitel. Dieses behandelt Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit, dass die höchsten EU-Standards erfüllt. Das Abkommen bewahrt die Art und Weise, wie die EU ihre Lebensmittelsicherheitsregeln übernimmt und durchsetzt, sei es für im Land hergestellte oder importierte Produkte.

Darüber hinaus werden durch das Abkommen 221 geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel der EU geschützt.

Wie bei allen Handelsabkommen, werden auch beim Abkommen mit Indonesien die sensiblen Agrarprodukte und Lebensmittel geschützt. Für Reis, Zucker und frische Bananen bleiben die geltenden EU-Zölle bestehen und für andere sensible Erzeugnisse wird der Zugang zum EU-Markt durch sorgfältig justierte Quoten beschränkt.

Weitere Details zum Abkommen

Vorläufiger Text des Handelsabkommens EU-Indonesien

Im Einklang mit ihrer Transparenzpolitik veröffentlicht die Europäische Kommission die Texte des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (CEPA) mit Indonesien (Hinweis: Die Anhänge zum Zollabbau werden zu gegebener Zeit folgen). Diese werden nur zu Informationszwecken veröffentlicht und können weiteren Änderungen unterliegen, unter anderem aufgrund des Prozesses der rechtlichen Überarbeitung. Sie greifen dem endgültigen Ergebnis des Abkommens zwischen der EU und Indonesien nicht vor. Die Texte werden mit der Unterzeichnung endgültig. Das Abkommen wird für die Vertragsparteien erst dann völkerrechtlich verbindlich, wenn jede Vertragspartei die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen internen rechtlichen Verfahren abgeschlossen hat.

Chapters And Annexes:

Protocols:

Hintergrundinformation zu den Verhandlungen der EU mit Indonesien

Bereits 2007 nahm die EU Verhandlungen über ein regionales Freihandelsabkommen mit allen Ländern der ASEAN-Gruppe außer Myanmar, Kambodscha und Laos auf. Da die Verhandlungen jedoch nur langsam voran gingen, einigten sich beide Seiten im März 2009 darauf, diese vorerst auszusetzen.

Da die EU weiterhin anstrebt, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch einen verstärkten Marktzugang zu den ASEAN-Staaten auszubauen, haben die EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2009 der Europäischen Kommission grünes Licht für Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit einzelnen ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) gegeben.

Mit den angestrebten Handelsabkommen sollen die auf vielen ASEAN-Märkten bestehenden tarifären und nicht tarifären Schranken für Handel und Investitionen gesenkt oder aufgehoben werden, um so die wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit der ASEAN-Region zu stärken. 

Im Oktober 2013 wurde das Mandat der Europäischen Kommission für diese Verhandlungen vom Rat der EU um das Thema "Investitionsschutz" erweitert.

Von der Europäischen Kommission wird jedoch weiterhin der Abschluss eines Abkommens mit der gesamten ASEAN-Region angestrebt.

Seit 2012 führte die EU mit Indonesien Vorbereitungsgespräche für den Beginn von Verhandlungen über ein Handelsabkommen („scoping exercise“). Am 21. April 2016 konnten diese Gespräche zwischen der EU und Indonesien erfolgreich abgeschlossen werden.

Am 18. Juli 2016 haben EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der indonesische Handelsminister Tom Lembong sich geeinigt, offiziell die Verhandlungen der EU mit Indonesien über ein Handelsabkommen zu beginnen (EU and Indonesia Launch Bilateral Trade Talks). Diese Erklärung erfolgte unmittelbar nachdem der Rat der EU (28 Mitgliedstaaten) die Europäische Kommission ermächtigt hat, Verhandlungen mit Indonesien aufzunehmen.

Das Handelsabkommen soll unter anderem den Abbau von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen, die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und Investitionen (inklusive Investitionsschutz), öffentliches Beschaffungswesen, den Schutz geistigen Eigentums (inklusive des Schutzes geographischer Herkunftsbezeichnungen, GIs), sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen, Wettbewerbs- und Regulierungsfragen sowie nachhaltige Entwicklung (Sozial- und Umweltstandards) umfassen.

Am 13. Juli 2025 konnte eine politische Einigung erzielt werden. Der finale Abschluss der Verhandlungen erfolgte am 23. September 2025.

Rahmenabkommen EU-Indonesien

Am 9. November 2009 konnte das seit 2004 verhandelte Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Indonesien unterzeichnet werden. 

Seit 1. Mai 2014 ist das Abkommen in Kraft.

Das umfassende Abkommen der EU mit Indonesien ist das erste seiner Art zwischen der EU und einem ASEAN-Land. Es eröffnet eine neue Ära in den bilateralen Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien wie Gleichberechtigung, der gegenseitigen Achtung, des gegenseitigen Nutzens, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte.

Das Abkommen stärkt die politische, wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Politikfeldern, darunter Handel, Umwelt, Energie, Wissenschaft und Technologie, gute Regierungsführung sowie Tourismus und Kultur, Migration, Terrorismus- und Korruptionsbekämpfung sowie Bekämpfung der organisierten Kriminalität. 

Durch das Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit wird ein Gemischter Ausschuss und eine Reihe von sektoralen Arbeitsgruppen eingerichtet, die die Zusammenarbeit steuern und einen umfassenden und intensiveren Dialog zwischen Indonesien und der EU gewährleisten.

Rechtsakte Rahmenabkommen EU-Indonesien

Hinweis
Alle EU-Rechtsakte zum Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit der EU mit Indonesien finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
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