Boomregion Lombardei: Neue Chancen für Investoren
Von Förderungen über Markteintritt bis Lieferketten Compliance (LCA): Ein Überblick für österreichische Unternehmen
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Lombardei im Investitionsboom: Europas Hub für Wachstum und Innovation
Attraktive Förderprogramme, steigende Direktinvestitionen und neue Anforderungen entlang der Lieferkette – was Unternehmen jetzt wissen müssen
Im Rahmen einer hochrangigen Tagung in Rom wurde einmal mehr deutlich: Die Lombardei verfolgt eine ambitionierte Strategie, sich als einer der führenden Investitionsstandorte Europas zu positionieren. Mit der im September 2025 verabschiedeten Investitionsstrategie 2026 strebt die Region eine Rolle als europäischer Hub für industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und hochwertige Direktinvestitionen an. Die aktuellen Zahlen unterstreichen diese Entwicklung eindrucksvoll:
Die Lombardei steht für rund 23 % des italienischen BIP, generiert etwa ein Viertel der Exporte und ist mit Abstand die wichtigste Region für die Ansiedlung ausländischer Investitionen. Allein zwischen 2021 und 2025 entfielen bis zu 45 % der landesweiten Direktinvestitionsprojekte auf die Region. Die Lombardei ist somit das wirtschaftliche Powerhouse und industrielle Rückgrat Italiens. Zum Vergleich: Das BIP Österreichs entspricht ungefähr dem BRP der Lombardei. 30 % aller österreichischen Exporte nach Italien gehen in die Lombardei. Das bilaterale Handelsvolumen Österreichs nur mit der Lombardei ist in etwa so groß wie jenes mit der ganzen iberischen Halbinsel.
Gleichzeitig wächst die Dynamik weiter: Während globale Investitionsströme rückläufig sind, konnte die Lombardei zuletzt ein deutliche Zunahme der Investitionen verzeichnen und betreut aktuell mehrere hundert aktive Projekte in Zukunftsbranchen wie Industrie 4.0, Life Sciences, Cleantech und Digitalisierung.
Mit Initiativen wie „Invest in Lombardy“ setzt die Region dabei gezielt auf ein One‑Stop‑Shop‑Modell, das internationale Unternehmen entlang des gesamten Investitionszyklus begleitet – von der Standortwahl über Genehmigungen bis hin zur Ansiedlung und darüber hinaus.
Vor diesem Hintergrund gewinnen neben klassischen Investitionsanreizen zunehmend auch regulatorische und operative Fragestellungen an Bedeutung. Themen wie Förderprogramme, steuerliche Rahmenbedingungen sowie Anforderungen entlang der Lieferkette und Nachhaltigkeitsberichterstattung (LCA) rücken immer stärker in den Fokus international tätiger Unternehmen.
Die Vertrauenskanzlei LCA Studio Legale der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Italien gibt hierzu einen Überblick über aktuelle Förderinstrumente sowie relevante rechtliche Rahmenbedingungen auf regionaler und nationaler Ebene in Italien:
Öffentliche Förderprogramme auf regionaler und nationaler Ebene in Italien
In Italien werden sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene fortlaufend neue Förderprogramme eingeführt, um die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken, Investitionen anzureizen und gezielt strategische Sektoren zu fördern. Diese Maßnahmen sind häufig zeitlich befristet und an spezifische Voraussetzungen gebunden. Für Unternehmen und Investoren ist es daher von zentraler Bedeutung, sich kontinuierlich über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren und diese frühzeitig in die eigene Investitions- und Geschäftsplanung einzubeziehen.
Im Folgenden werden zwei aktuelle Förderprogramme auf regionaler und nationaler Ebene vorgestellt, die für Investoren von besonderem Interesse sein können:
L.A.N.D. – Förderung von Investitionen in der Lombardei
Mit dem Programm L.A.N.D. hat die Region Lombardei ein Instrument geschaffen, um Unternehmen bei der Ansiedlung oder Expansion in der Region zu unterstützen. Ziel ist es, neue wirtschaftliche Aktivitäten anzuziehen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts langfristig zu stärken.
Das Programm richtet sich an Kapitalgesellschaften mit mindestens 24 Monaten Geschäftstätigkeit und einem Jahresumsatz von über € 10 Mio. Voraussetzung ist zudem ein Mindestinvestitionsvolumen von € 10 Mio.
Die Finanzierung erfolgt in Form mittel- bis langfristiger Darlehen zwischen € 1 Mio. und € 15 Mio. Die Laufzeit beträgt bis zu 84 Monate bei unbesicherten Finanzierungen und kann bei hypothekarischer Besicherung auf bis zu 20 Jahre verlängert werden. Zudem ist eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 24 Monaten vorgesehen. Der Zinssatz basiert auf Euribor zuzüglich eines bonitätsabhängigen Spreads.
Gefördert werden insbesondere Projekte in strategischen Sektoren wie Industrie, Logistik, Data Center, Forschung und Entwicklung, unternehmensbezogene Dienstleistungen sowie Beherbergungsbetriebe - einschließlich Student Housing.
Das Antragsverfahren folgt dem „first come, first served“-Prinzip, wodurch eine frühzeitige Einreichung entscheidend ist.
Nationale Zuschüsse für Studentenwohnheime
Ergänzend zu regionalen Finanzierungsinstrumenten hat die italienische Regierung ein Förderprogramm aufgelegt, das gezielt den Betrieb von Studentenwohnheimen unterstützt. Im Gegensatz zu klassischen Investitionsförderungen handelt es sich hierbei um nicht rückzahlbare Zuschüsse, die nicht Bau- oder Renovierungskosten, sondern den operativen Betrieb betreffen.
Antragsberechtigt sind eine breite Palette von Akteuren, darunter Unternehmen, wirtschaftliche Betreiber im Sinne des Vergaberechts, private Träger gemäß Gesetz Nr. 338/2000 sowie öffentliche Einrichtungen.
Der Zuschuss dient der Schaffung neuer Bettenplätze und soll insbesondere die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende fördern. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass mindestens 30 % der Betten für auswärtige, leistungsstarke und förderwürdige Studierende reserviert werden, denen in den ersten drei Jahren reduzierte Mieten angeboten werden müssen. Der Zuschuss kompensiert somit die daraus resultierenden Mindereinnahmen.
Die Höhe der Förderung beträgt im Regelfall € 19.966,66 pro neu geschaffenem Bettenplatz, mit geringfügig reduzierten Beträgen in Sonderfällen.
Strenge Anforderungen gelten für die geförderten Immobilien: Sie müssen sich bereits im Besitz des Antragstellers befinden oder Gegenstand eines laufenden Erwerbsverfahrens sein, sich in oder nahe Provinzhauptstädten befinden und gut an Universitäten angebunden sein. Zudem ist eine überwiegende Nutzung als Studentenunterkunft für mindestens 12 Jahre verpflichtend. Mindestens 18 Bettenplätze müssen geschaffen werden, auch verteilt auf benachbarte Gebäude.
Ausblick: Bootcamp „Auf nach Italien – Fokus Lombardei“ in Planung
Vor diesem Hintergrund plant das AußenwirtschaftsCenter Mailand ein praxisorientiertes Bootcamp für österreichische Unternehmen, das im Herbst 2026 in Mailand stattfinden soll.
Im Fokus stehen unter anderem:
- Investitions- und Ansiedlungsmöglichkeiten in der Lombardei
- Förderprogramme und steuerliche Rahmenbedingungen
- Lieferketten, ESG- und LCA‑Anforderungen
- Arbeitsmarkt & Fachkräfte
- Markteintrittsstrategien und lokale Partnerschaften
Das kompakte Format kombiniert praxisnahe Fachinputs mit gezieltem Networking und dem direkten Austausch mit lokalen Expert:innen und Institutionen.
Interessensbekundungen sind ab sofort möglich – Details folgen in Kürze