Serbien: Importquoten für Stahlprodukte und Zement
Gültig bis 31.12.2026
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Mit Wirkung vom 01.01.2026 hat Serbien zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität ihrer Industrie Einfuhrquoten auf Eisen- und Stahlprodukte und Portlandzement eingeführt. Am 18. April 2026 trat eine Novelle dieser Verordnung in Kraft, mit der die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2026 verlängert und zusätzliche Bauprodukte in das Quotenregime aufgenommen wurden.
Die Verordnung umfasst fünf Produktgruppen
- Portlandzement
- warmgewalzte Stahlprodukten
- kaltgewalzte Stahlprodukte
- gerippten Betonstahl und warmgewalzten Draht in Coils und
- gerippten Betonstahl in Stäben
Neue Produktgruppen sein 18.4.2026:
- Draht und Drahtprodukte/Nägel
- Geschweißte Rohre und Hohlprofile
- Bewehrungsmatten und Gitterträger
- Ab dem 18. April 2026 wurden aus der Zolltarifnummer 7208 39 00 00 Erzeugnisse mit folgenden Nennabmessungen ausgenommen: warmgewalzte Flacherzeugnisse 2,5 mm × 1.500 mm × L, warmgewalzte Flacherzeugnisse 2 mm × 1.200 mm × L sowie warmgewalzte Flacherzeugnisse 2,5 mm × 1.415 mm × L, Qualitätsklasse S355 gemäß der Norm EN 10025‑2.
- Die Quotenverteilung der Zolltarifnummern 7211 19 00 00 und 7211 23 30 00 gilt bis zum 30. Juni 2026.
Die inoffizielle Übersetzung der Verordnung samt Zolltarifnummern und näheren Details können Sie unter dem folgenden Link im pdf-Format einsehen: Verordnung Einfuhrquoten 2026 Serbien.
Nach Ausschöpfung der Zollkontingente wird auf die Einfuhr der genannten Produkte ein Zoll von 50 % erhoben.
Die Kontingente sind auf die größten Handelspartner dieser Warengruppen in den letzten fünf Jahren zugeschnitten. Laut Ansicht der Firmenvertreter gefährdet jedoch nicht nur das Quotenantragsprocedere, sondern auch die zu niedrig angesetzten Quoten den Warenverkehr.
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