Japan: Positivlistenregelung für Lebensmittelutensilien und -behälter nun vollständig umgesetzt
Änderungen im Lebensmittelhygienegesetzt am 1. Juni 2025 in Kraft getreten
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Japan Agrarwirtschaft Bio/Organic Food Nahrungsmittel/SoftdrinksWas ist das Positivlistensystem?
Am 13. Juni 2018 wurde das Lebensmittelhygienegesetz teilweise geändert. Nach dieser Änderung dürfen für Lebensmittel verwendete Utensilien und Behälter nur noch Stoffe enthalten, deren Sicherheit überprüft wurde. Dieses System ist als Positivliste bekannt.
Die Regelung trat am 1. Juni 2020 in Kraft mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Diese Frist endete am 31. Mai 2025, sodass die Vorschriften nun vollständig gelten.
Geltungsbereich und Überblick
Das System gilt für Verpackungen, Behälter, Kochutensilien und Geschirr, die mit Lebensmitteln oder Zusatzstoffen in Kontakt kommen. Vor allem bei Kunststoffmaterialien dürfen nur Stoffe verwendet werden, die in der vom japanischen Gesundheitsministerium veröffentlichten Liste aufgeführt sind. Die Verwendung nicht gelisteter Stoffe ist grundsätzlich verboten.
Hintergrund der Einführung
Bislang basierte das japanische System hauptsächlich auf einer Negativliste, die verbotene Stoffe aufzählte. Angesichts der zunehmenden Vielfalt chemischer Substanzen bestand jedoch die Notwendigkeit, ein präventives Sicherheitsmanagement einzuführen. Das Positivlistensystem soll daher die Kontrolle im Einklang mit internationalen Standards – insbesondere denen der EU und der USA – gewährleisten und den Verbraucherschutz weiter stärken.
Von österreichischen Exporteuren nun zu ergreifende Maßnahmen
Exporteure müssen sicherstellen, dass ihre verkauften Verpackungsmaterialien von ihren japanischen Geschäftspartnern auf die Einhaltung der Positivliste überprüft werden können und entsprechende Informationen bereitstellen. Diese umfassen dokumentierte Angaben zu Materialien und chemischen Substanzen.
Wenn Verpackungsmaterialien nicht in der Positivliste zu finden sind, müssen Exporteure ihre Importeure mit den notwendigen Informationen oder Alternativvorschlägen unterstützen, damit die Materialien unverzüglich durch konforme Produkte ersetzt werden können.
Wenn die Produkte mit jenen, die vor dem 1. Juni 2020 verkauft wurden, identisch sind, empfiehlt die japanische Consumer Affairs Agency (CAA), dass Importeure im Falle eines EU-Mitgliedsstaates die Übereinstimmung mit den entsprechenden EU-Vorschriften prüfen und diese Informationen als Grundlage für die Bewertung der Konformität in Japan verwenden.
Exporteure müssen die hierfür erforderlichen Informationen bereitstellen. Durch diese Maßnahmen soll eine reibungslose Überprüfung der Konformität durch ihren Geschäftspartner in Japan gewährleistet werden.
Bei Fragen zum Inhalt des Artikels oder wenn Sie Informationen über den japanischen Lebensmittelmarkt haben wenden Sie sich bitte direkt an Frau Junko Ihara (T +81-3-34031777).