
Japan: Strengere Produktsicherheitsvorgaben für den grenzüberschreitenden Online-Handel – neue Pflichten für E-Commerce-Anbieter
Gesetzesnovelle als Reaktion auf Kinderverletzungen: Ab 2025 strengere Anforderungen an internationale Anbieter und Online-Plattformen
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JapanMit dem rasanten Wachstum des globalem E-Commerce-Geschäft verkaufen internationale Anbieter:innen zunehmend direkt an japanische Verbraucher:innen. Da die japanische Rechtslage dies bisher als äquivalent zum persönlichen Einkauf im Ausland gesehen hat, konnten insbesondere die Auflagen im Produktsicherheitsbereich umgangen werden.
Insbesondere der Mangel an einer in Japan ansässigen oder rechtlich belangbaren Partei bei Schadenfällen soll mit den neuen Regelungen behoben werden und einen erhöhten Verbraucherschutz bringen. Fälle von Verletzungen bei Kindern aufgrund unsicherer Produkte waren ein wesentlicher Grund für die nun erfolgten Gesetzesanpassungen.
Die nun beschlossenen Novellen sollen mit Jahresende (voraussichtlich am 25. Dezember 2025) in Kraft treten.
Überblick über die neuen Maßnahmen im Bereich Online-Handel und E-Commerce
- Regulierung ausländischer Anbieter:innen Ausländische Anbieter:innen müssen eine in Japan ansässige natürlich oder juristische Person benennen, die für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für die nach Japan verkauften Produkte verantwortlich ist.
- Veröffentlichung registrierter Vertreter Eine öffentlich einsichtbare Datenbank wird eingeführt, in welcher wesentliche Informationen wie Herstellername und Name der unter 1. zu benennenden Vertretungsperson aufscheinen.
- Lösch- und Veröffentlichungspflichten für Online-Plattformen
- Die zuständigen japanischen Behörden erhalten die Berechtigung Online-Plattformen zur Entfernung von Produkten aufzufordern, wenn diese Produkte als gefährdend eingestuft werden und keine Rückruf- oder Korrekturmaßnahmen zu erwarten sind.
- Öffentliche Bekanntgabe von Gesetzesverstößen („naming and shaming“ System) Die Herstellernamen bzw. Namen von Vertretungspersonen, die gegen das Gesetz verstoßen, sollen öffentlich gelistet werden.
Besondere Sicherheitsmaßnahmen für Produkte für Kinder
- Schaffung einer Kategorie für bestimmte Kinderprodukte Eine eigene Kategorie für bestimmte Kinderprodukte (insb. solche mit hohem Gefährdungspotential oder international als gefährlich eingestuft) wurde geschaffen, mit der Verpflichtung zur Kennzeichnung der Einhaltung technischer Standards sowie Altersangaben und Gebrauchshinweise. Darunter fallen etwa Kinderwägen, Bettgestelle für Babybetten oder Krippen, etc.
- Ausnahme für nicht gekennzeichnete gebrauchte Produkte Gebrauchte Produkte, die nicht den Kennzeichnungsanforderungen entsprechen, dürfen verkauft werden, wenn geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Verbraucherschutz ergriffen wurden.
Zur Information, die vier Produktsicherheitsgesetze, die von den Novellen umfasst sind, sind:
- das Gesetz über die Sicherheit elektrischer Geräte und Materialien
- das Gaswirtschaftsgesetz
- das Gesetz zur Sicherheit von Flüssiggas und zur ordnungsgemäßen Handhabung
- das Gesetz über die Sicherheit von Konsumgütern
Produkte, die unter diese Gesetze fallen, müssen mit dem PS (Produktsicherheits)-Label gekennzeichnet sein – ähnlich der CE-Auszeichnung in Europa.
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Bei Fragen zum Inhalt des Artikels wenden Sie sich an Junko Ihara (T +81-3-34031777).
Stand: 08.06.2025