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Detailansicht eines Taschenrechners auf dessen Display Schriftzug Steuern zu lesen ist, platziert auf Blättern mit Zahlen, nebenliegend Kugelschreiber
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Libyen: Geplante Einführung von Verbrauchssteuern

Erstmalige Einführung von Verbrauchs- und Produktsteuern sowie Regulierungsgebühren für Großprojekte

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Libyen
26.02.2026

Der libysche Staatshaushalt ist derzeit zu sehr von Einkünften aus dem Ölsektor abhängig. Daher läuft seit einigen Wochen im libyschen Parlament eine Diskussion zur Einführung neuer Steuern, die sich nun langsam konkretisiert.

Noch im Jahr 2026 möchte die libysche Regierung das Steuersystem durch die Einfuhr von Verbrauchssteuern grundlegend strukturieren und dabei u.a. den Abfluss von Devisen für Importeure maßgeblich absenken.

Einführung von Verbrauchs- und Produktsteuern

In Libyen gibt es derzeit keine Umsatzsteuern oder anderweitige Verbrauchssteuern. Diese sollen nun erstmalig eingeführt werden, um Staatseinnahmen für importe oder lokal produzierte Waren zu generieren. Die Verbrauchssteuersätze sollen dabei zwischen 0 % für Grundnahrungsmittel bis zu 40 % für Luxusgüter variieren.

Eine vollständige Steuerbefreiung ist für Umsätze von lebensnotwendigen Gütern vorgesehen, z.B. für Mehl, Speiseöl, Reis, Babynahrung oder Medikamente. Für Güter des täglichen Bedarfs wie Tee, Kaffee, Papier, Getränke oder z.B. KFZ-Ersatzteile sollen Verbrauchssteuern zwischen 7 – 12 % anfallen. Für (vorrangig importierte) Luxusgüter wie z.B. KFZ, Nüsse, Schokolade oder Tabak sollen Verbrauchssteuern von 25 – 40 % anfallen. Diese hohen Steuern sollen natürlich mittelfristig den Verbrauch senken und somit den Import dieser Güter senken.

Die genaue Steuerhöhe ist derzeit noch nicht festgelegt, voraussichtlich werden die genannten Steuersätze aber noch einmal um bis zu 5 % des Wertes gesenkt, um in der Bevölkerung eine höhere Zustimmung für die Einführung der Verbrauchssteuern zu erhalten.

Regulierungsgebühren für Großprojekte

Daneben soll außerdem für Großprojekte mit Implementierungsdauer von mehr als sieben Jahren eine Regulierungsgebühr in Höhe von 7 % eingeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass große Unternehmen einen Beitrag zum Staatshaushalt leisten, als Gegenleistung für die vom Staat bereitgestellte Infrastruktur. Die genauen Details für diese Regulierungsgebühren fehlen noch.

Auswirkungen für österreichische Lieferanten

Österreichische Unternehmen liefern erfolgreich Getränke und Nahrungsmittel nach Libyen. Für all diese Produkte würde künftig ebenfalls eine Verbrauchssteuer anfallen, die die Produkte im Lebensmitteleinzelhandel oder HoReCa-Bereich empfindlich verteuern würde.

Für konsumfertige Getränke und Lebensmittel ist eine Verbrauchssteuer in Höhe von 12 % vorgesehen.

Gerne informieren wir Sie, sobald das Gesetz verpflichtend in Kraft tritt.

Unser Service für Sie 

Sie haben konkrete Fragen zu Libyen? Das AußenwirtschaftsCenter Kairo berät Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns unter kairo@wko.at oder rufen Sie uns einfach an unter +20 2 2736 1150.

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