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mobile Kräne vor bewölktem Himmel
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Antidumpingverfahren: Neue Mobilkrane

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 4 Minuten

Produkt

Neue Mobilkrane, d.h. kabelgesteuerte oder hydraulische Krane, die für das Heben, Absenken und horizontale Bewegen von Materialien an Land ausgelegt sind, mit einer Hubkraft von mindestens 30 Tonnen, montiert auf selbstfahrenden Fahrzeugen, unabhängig von ihrem Antriebssystem und unabhängig davon, ob sie auf Raupenketten oder Gummireifen montiert sind, sowie um bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile, ausgenommen einzelne Bauteile, wenn sie getrennt gestellt werden.

Land

China

KN-Code

ex 7308 20, ex 7308 90, ex 8426 49 00, ex 8431 41 00, ex 8431 49 20, ex 8431 49 80, ex 8705 10 00, ex 8708 29, ex 8708 50 und ex 8708 99

Kläger

Liebherr-Werk Nenzing GmbH, der Tadano Demag GmbH und der Tadano Faun GmbH, der Manitowoc Crane Group Germany GmbH und der Sennebogen Maschinenfabrik GmbH


Chronologie

Einleitung eines Antidumpingverfahren
Bekanntmachung C/2025/6726 vom 19. Dezember 2025


Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahrens bekannt

Am 5. November 2025 ging ein Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens von der LiebherrWerk Ehingen GmbH und der Liebherr-Werk Nenzing GmbH, der Tadano Demag GmbH und der Tadano Faun GmbH, der Manitowoc Crane Group Germany GmbH und der Sennebogen Maschinenfabrik GmbH im Namen des Wirtschaftszweigs der Union für neue Mobilkrane bei der Europäischen Kommission ein.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass genügend Beweise vorliegen, die tendenziell darauf hindeuten, dass es aufgrund nennenswerter Verzerrungen mit Auswirkungen auf Preise und Kosten nicht angemessen ist, die Inlandspreise und -kosten des betroffenen Landes heranzuziehen, und dass somit die Einleitung einer Untersuchung gerechtfertigt ist.

Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2025/6726 (Amtsblatt C vom 19. Dezember 2025) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren von neuen Mobilkranen mit Ursprung China mit.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um neue Mobilkrane, d. h. kabelgesteuerte oder hydraulische Krane, die für das Heben, Absenken und horizontale Bewegen von Materialien an Land ausgelegt sind, mit einer Hubkraft von mindestens 30 Tonnen, montiert auf selbstfahrenden Fahrzeugen, unabhängig von ihrem Antriebssystem und unabhängig davon, ob sie auf Raupenketten oder Gummireifen montiert sind, sowie um bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile, ausgenommen einzelne Bauteile, wenn sie getrennt gestellt werden, die derzeit in die KN-Codes ex 7308 20, ex 7308 90, ex 8426 49 00, ex 8431 41 00, ex 8431 49 20, ex 8431 49 80, ex 8705 10 00, ex 8708 29, ex 8708 50 und ex 8708 99 (TARIC-Codes 7308 20 00 21, 7308 90 59 11, 7308 90 98 50, 8426 49 00 11, 8431 41 00 11, 8431 43 00 11, 8431 49 00 11, 8431 49 20 50, 8431 49 80 50, 8705 10 00 11, 8708 29 10 11, 8708 29 90 11, 8708 50 20 80, 8708 50 35 11, 8708 50 55 11, 8708 50 55 91, 8708 50 91 11, 8708 50 91 91, 8708 50 99 70, 8708 99 10 80, 8708 99 93 11 und 8708 99 97 80) eingereiht wird.

Von der Warendefinition ausgenommen sind:

  1. Geländekrane (Rough-Terrain-Krane),
  2. Ladekrane oder auf Lkw montierte Krane (Truck Crane oder Truck-Mounted Crane), d. h. Krane, die auf die Grundstruktur von Lkw montiert werden,
  3. Portalstapelwagen, d. h. Güterfahrzeuge, die ihre Ladung „umgreifen“ anstatt obenauf liegend zu befördern, und
  4. Greifstapler, d. h. Fahrzeuge, die für das Umschlagen intermodaler Frachtcontainer ausgelegt sind.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung er Bekanntmachung tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.

Postanschrift der Kommission:

Europäische Kommission
Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË 

TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/TDI 

E-Mail-Adresse:

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren von neuen Mobilkranen mit Ursprung in China in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen. Dies kann zur rückwirkenden Erhebung endgültiger Zölle auf die zollamtlich erfassten Einfuhren führen. Eine Verordnung über die zollamtliche Erfassung wird rechtzeitig veröffentlicht.

Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen.

Vorläufige Maßnahmen können spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingeführt werden.

Stand: 22.12.2025

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