Antidumpingverfahren: Rohre geschweißt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
Aktueller Stand des Verfahrens
Lesedauer: 3 Minuten
Produkt
geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger, ausgenommen Rohre von der für Öl- und Gasfernleitungen verwendeten Art, Rohre von der für das Bohren und Fördern von Öl und Gas verwendeten Art oder Rohre mit Form-, Verschluss- oder Verbundstücken zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen, mit Ausnahme von Präzisionsrohren
Land
Belarus, China, Russland
KN-Code
ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72, ex 7306 30 77
Verwendung
für Niederdruckförderung von Wasser, Dampf, Erdgas, Luft und andere Flüssigkeiten, Gase in Sanitärheizungs- und Lüftungsanlagen, Klimaanlagen, automatische Sprinkler-Systeme
Kläger
Defence Committee of the welded steel tubes industry of the European Union
Chronologie
Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2007/C 226/04 vom 26. September 2007
Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen:
Verordnung (EG) 1256/2008 vom 16. Dezember 2008
letzte Verlängerung Antidumpingmaßnahmen nach Auslaufüberprüfung:
Durchführungsverordnung (EU) 2015/110 vom 26. Jänner 2015
bevorstehendes Außerkrafttreten Antidumpingmaßnahmen zum 28. Jänner 2020:
Bekanntmachung 2019/C 166/04 vom 15. Mai 2019
Einleitung einer Auslaufüberprüfung:
Bekanntmachung 2020/C 24/08 vom 24.1.2020
Beibehaltung Antidumpingmaßnahmen nach Auslaufüberprüfung:
Durchführungsverordnung (EU) 2021/635 vom 16. April 2021
Bevorstehendes Außerkrafttreten Antidumpingmaßnahmen zum 20. April 2026
Bekanntmachung C/2025/4008 vom 22. Juli 2025
Europäische Kommission gibt Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt
Seit 2008 bestehen für Einfuhren von geschweißten Rohren aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausgenommen sind Rohre von der für Öl- und Gasfernleitungen verwendeten Art, Rohre von der für das Bohren und Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, Präzisionsstahlrohre und Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Form-, Verschluss- oder Verbundstücken, für zivile Luftfahrzeuge) der KN-Codes ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77 mit Ursprung in Belarus, China und Russland endgültige Antidumpingmaßnahmen. Nach Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen wurde im Jänner 2020 auf Antrag des „Defence Committee of the welded steel tubes Industry of the European Union“ eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen, mit dem Ziel der Weitergeltung dieser, von der Europäischen Kommission eingeleitet.
Die Europäische Kommission stellt in ihrer Untersuchung fest, dass die geltenden Antidumpingmaßnahmen verhinderten, dass in großem Umfang gedumpte Einfuhren aus den betroffenen Ländern auf den Unionsmarkt gelangten, erlitt der Wirtschaftszweig der Union im Untersuchungszeitraum der Überprüfung eine bedeutende Schädigung und seine Lage ist weiterhin prekär, wie die negativen Entwicklungen der Schadensindikatoren bestätigen. Ein Auslaufen der Maßnahmen würde dies jetzt schon sehr prekäre wirtschaftliche Lage der Unionsindustrie auch aufgrund der beträchtlichen Kapazitätsreserven in den genannten Ländern weiter verschlechtern und ihre Existenzfähigkeit bedrohen. Sie gibt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/635 (Amtsblatt L 132 vom 19. April 2021) die Beibehaltung der Antidumpingmaßnahmen in unveränderter Höhe (China: 90,5%, Belarus: 38,1 %, Russland: 20,5 %) für weitere fünf Jahre bekannt.
Europäische Kommission gibt das bevorstehende Auslaufen der Antidumpingmaßnahmen mit 20. April 2026 bekannt
Für Einfuhren von bestimmten geschweißten Rohren aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausgenommen sind Rohre von der für Öl- und Gasfernleitungen verwendeten Art, Rohre von der für das Bohren und Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, Präzisionsstahlrohre und Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Form-, Verschluss- oder Verbundstücken, für zivile Luftfahrzeuge) mit Ursprung in Belarus, China und Russland, die derzeit unter den KN-Codes ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77 (TARIC-Codes 7306 30 41 20, 7306 30 49 20, 7306 30 72 80 und 7306 30 77 80) eingereiht werden, bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.
Mit Bekanntmachung C/2025/4008 (ABl. C vom 22. Juli 2025) teilt die Europäische Kommission das bevorstehende Auslaufen dieser Antidumpingmaßnahmen zum 20. April 2026 mit.
Unionshersteller können einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Maßnahmen stellen. Dieser Antrag muss ausreichende Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Auslaufens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden und der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Auslaufens der Maßnahmen vorliegen.
Kontakt Europäische Kommission:
Generaldirektion Handel Referat G-1 CHAR 4/39, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIEN
E-Mail: TRADE-Defence-Complaints@ec.europa.eu.
Stand: 22.07.2025