Vergabereform in den Niederlanden: Neue Schwellenwerte und stärkere Rechtsschutz
Niederländische Auftraggeber müssen häufiger europaweit ausschreiben und künftig Beschwerdestellen einrichten
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Mit 1. Jänner 2026 sind in der gesamten EU – und damit auch in den Niederlanden – neue, niedrigere Schwellenwerte für öffentliche Aufträge in Kraft getreten. Die Europäische Kommission hat diese Werte für 2026 und 2027 festgelegt, um das WTO‑Beschaffungsübereinkommen (GPA) umzusetzen und die Märkte in diesem Zusammenhang gegenseitig zu öffnen.
Öffentliche Aufträge müssen künftig wohl öfter EU‑weit ausgeschrieben werden. Der Schwellenwert für Bauleistungen sinkt von 5.538.000 € auf 5.404.000 €. Auch für Liefer- und Dienstleistungen gelten reduzierte Beträge – etwa 140.000 € für zentrale staatliche Stellen sowie 216.000 € für die Kommunalverwaltung. Damit steigt die Zahl der Ausschreibungen, die österreichischen Unternehmen offenstehen.
Liegt der geschätzte Auftragswert über dem jeweiligen Schwellenwert, müssen niederländische Auftraggeber das Vergabeverfahren gemäß den europäischen Richtlinien durchführen und die Bekanntmachung in TED (Tenders Electronic Daily) veröffentlichen. Unterhalb der Schwellenwerte gelten hingegen nationale Verfahren, die über das niederländische TenderNed publiziert werden. TenderNed fungiert als zentrale Plattform für Veröffentlichung, Kommunikation und Angebotsabgabe. Eine zusätzliche Orientierung bietet das niederländische Kompetenzzentrum für öffentliche Beschaffung (PIANOo), das Leitlinien, Praxisbeispiele und aktuelle Informationen zu Vergabeverfahren und TenderNed bereitstellt.
Zudem plant die niederländische Regierung eine Stärkung des Rechtsschutzes: Öffentliche Auftraggeber sollen verpflichtend Beschwerdestellen einrichten und abgelehnten Bietern künftig begründete Entscheidungen übermitteln.
Möchten Sie mehr über öffentliche Ausschreibungen in den Niederlanden erfahren? Frau Martina Eicher, vom AußenwirtschaftsCenter Den Haag ist gerne für Sie da.