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Die europäische Flagge und jene der Philipinen im Wind wehend unter wolkenverhangenem Himmel.
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Das Freihandelsabkommen mit den Philippinen

Ein Meilenstein für die Europäische Wirtschaft

Lesedauer: 3 Minuten

Philippinen
22.10.2026

Im September 2026 konnte zwischen der Europäischen Union und der Republik der Philippinen ein breiter Konsens bezüglich der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen erreicht werden, das Abkommen soll Anfang 2027 unterschrieben werden. Nach Singapur und Vietnam wird es das dritte Freihandelsabkommen der EU mit einem ASEAN Staat sein. Weitere Abkommen sind mit Thailand, Malaysia und Indonesien geplant. Zu letzterem wird ebenfalls ein Abschluss für 2027 erwartet.  

Was ist Inhalt des Abkommens?

Das wesentlichste Element des Abkommens ist die Reduktion oder komplette Abschaffung von Importzöllen für 94 % der Zolltariflinien, oder etwa 97 % des aktuellen Handelsvolumens zwischen der EU und den Philippinen. Außerdem enthält das Abkommen transparente Regeln für sanitäre und phytosanitäre (SPS) Maßnahmen sowie für technische Handelshemmnisse, die den Handel erleichtern und die Kosten für Unternehmen senken. In den letzten Verhandlungsrunden konnten noch einige wichtige Punkte abgeschlossen und Feinschliffe vorgenommen werden. So wurden beispielsweise bei der sechsten Verhandlungsrunde Ende Mai in Manila mit dem digitalen Handel und dem geistigen Eigentum Themen von – gerade in der heutigen Welt – großer Bedeutung abgehakt. Endgültig abgeschlossen und zur Umsetzung bereit ist das Abkommen jedoch noch nicht, zumal es noch bedeutsame Punkte wie den Rohstoffhandel offenlässt. 

Wie geht es weiter?

Die Unterzeichnung des Abkommens ist für Anfang 2027 geplant. Für die Wirksamkeit auf philippinischer Seite muss das Freihandelsabkommen das Gesetzgebungsverfahren für internationale Verträge durchlaufen.  

Zunächst stuft das philippinische Außenministerium (Department of Foreign Affairs) als Freihandelsabkommen entweder als treaty oder als exeutive agreement ein. Nachdem das 2024 in Kraft getretene Abkommen mit Südkorea als treaty eingestuft wurde, ist davon auszugehen, dass dies auch beim Vertrag mit der EU der Fall sein wird.

Diese Form des völkerrechtlichen Vertrags bedarf für ihre Wirksamkeit der Zustimmung (Ratifikation) des Präsidenten. 

Hat dieser seine Zustimmung erteilt, stimmt der Senat über die Angelegenheit ab. Ähnlich dem österreichischen Gesetzgebungsverfahren im Verfassungsrecht ist dabei ein Konsensquorum von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.  

Den letzten Schritt stellt die Zollsenkung (bzw. die Zollbeseitigung) dar. Diese erfolgt durch den Präsidenten, der dazu vom Kongress ermächtigt wird. 

In naher Zukunft kann jedoch noch nicht mit einem Inkrafttreten gerechnet werden. Nimmt man den Vergleich mit dem Philippinisch-Südkoreanischen Freihandelsabkommen vor, dauerte es von der Unterzeichnung am Rande des 43. ASEAN-Gipfels am 7. September 2023 in Jakarta bis zur Ratifikation ungefähr acht Monate und bis zur Zustimmung des Senats weitere 4 bis 5 Monate. Da in Südkorea die Zustimmung durch die Nationalversammlung etwa 14 Monate gedauert hat, ist das Abkommen erst 16 Monate nach der Unterzeichnung in Jakarta in Kraft getreten.  

Daher sollte selbst unter der Annahme, dass das Verfahren in der EU schneller abgewickelt wird als in Südkorea, nicht mit einem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens vor 2028 gerechnet werden.