Polen: Einführung des Einwegpfands am 1. Oktober 2025.
Grundsätze und Regeln des Pfandsystems – Bedenken und Diskussionen im polnischen Handel.
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Polen Nahrungsmittel/Softdrinks Papier/Verpackung
Am 1. Oktober 2025 wird in Polen ein neues Pfandsystem eingeführt. Damit sollen die Verfahren für die Erteilung, den Entzug sowie die Anpassung von Genehmigungen für den Betrieb eines Pfandsystems genauer festlegt werden. Die Novelle soll zudem wichtige Forderungen der Branche berücksichtigen – etwa die lückenlose Nachverfolgung der Pfandrückgaben entlang der gesamten Vertriebskette, die Ausnahme von Verpackungen für Milchprodukte sowie die Einführung eines einheitlichen Kennzeichnungssystems.
Verankerung in der SUP-Richtlinie.
Grundlage für die Einführung des Pfandsystems in Polen war die Richtlinie 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (die sogenannte SUP-Richtlinie).
Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine getrennte Sammlung für Recyclingzwecke sicherzustellen. Unternehmer, die Getränke in Verpackungen in Verkehr bringen, sind verpflichtet, bestimmte Quoten für die getrennte Sammlung von Verpackungen und Verpackungsabfällen im Rahmen des Systems zu erreichen (77 % ab 2025 und 90 % ab 2029).
Darüber hinaus müssen sie für Einwegflaschen aus Kunststoff sicherstellen, dass diese Verpackungen, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel, einen Mindestanteil an recycelten Kunststoffen enthalten: ab 2025 25 % und ab 2030 – 30 %.
Gemäß dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung werden die Inverkehrbringer von Getränken in Verpackungen, die unter das Pfandsystem fallen, das Pfandsystem finanzieren. Die Inverkehrbringer tragen unter anderem die Kosten für die Sammlung, Abholung und den Transport von Verpackungen und Abfällen sowie für die Führung von Registern und die Abrechnung der Pfandbeträge. Das System wird zusätzlich aus nicht refundierten Pfandbeträgen und aus dem Verkauf von recycelten Materialien finanziert. Das Gesetz erlaubt mehrere Pfandsystembetreiber auf dem Markt.
Bisher haben die folgenden Unternehmen eine Genehmigung für den Betrieb des Pfandsystems erhalten
- ZWROTKA S.A.
- POLKA S.A.
- OK OPERATOR KAUCYJNY S.A.
- EKO-OPERATOR S.A.
- RESELEKT S.A.
- KAUCJA S.A.
- POLSKI SYSTEM KAUCYJNY S.A.
Kennzeichnung des Pfandsystems
Unternehmer, die Getränke in Verpackungen einführen, die unter das Pfandsystem fallen, sind verpflichtet, diese Verpackungen mit einer Kennzeichnung zu versehen, die darauf hinweist, dass die Verpackung unter das Pfandsystem fällt, und die Höhe des Pfands angibt.
Ob ein bestimmtes Produkt dem Pfandsystem unterliegt, wird durch das Logo des Systems auf dem Etikett angezeigt. Darauf ist die Höhe des Pfands angegeben
- Plastikflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern – Pfand: 0,50 PLN
- Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter – Pfand: 0,50 PLN
- Mehrweg-Glasflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1,5 Litern – Pfand: 1,00 PLN
Das bedeutet, dass jede Verkaufsstelle – einschließlich Getränkeautomaten, die Getränke in Verpackungen mit Pfandzeichen anbieten – beim Kauf eine Pfandgebühr erhebt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann die Pfandgebühr nur für Verpackungen erhoben und zurückerstattet werden, die mit dem Logo des Pfandsystems gekennzeichnet sind.
Verpackungen ohne Kennzeichnung sind von der Rückerstattung des Pfands ausgeschlossen
Für Verpackungen ohne Kennzeichnung kann kein Pfand zurückerstattet werden. Auf dem Markt werden Produkte erhältlich sein, die vor dem Beitritt der Unternehmen zum Pfandsystem eingeführt wurden. Diese werden daher nicht entsprechend gekennzeichnet sein. Für diese Produkte wird kein Pfand erhoben und es ist nicht möglich, das Pfand zurückzuerhalten.
Eine ähnliche Situation wird unmittelbar nach dem Beitritt zum Pfandsystem eintreten. Ein Unternehmen wird Lagerbestände an Produkten ohne das Pfandlogo weiterhin mit einer Übergangsfrist innerhalb von drei Monaten nach dem Beitritt – jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2025 – ohne Pfandsystem-Logo in Verkehr bringen.
- Sammelstellen für Verpackungen mit Pfandzeichen sind
- alle Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 200 m², die Getränke in Pfandverpackungen anbieten
- Geschäfte mit einer Fläche von weniger als 200 m², in denen Getränke in Mehrwegglasflaschen verkauft werden (derzeit betrifft dies vor allem Bier)
- sonstige Geschäfte, die dem System beitreten
- Pfandautomaten, die auch außerhalb von Verkaufsstellen verfügbar sind
- sonstige Sammelstellen
Quelle: www.gov.pl
Bedenken und Diskussionen des polnischen Handels zum Pfandsystem.
Die Einführung des Pfandsystems wirft viele Fragen und Bedenken auf. Die POHiD (Polnische Organisation für Handel und Vertrieb) davor warnt, dass das Fehlen wesentlicher Erläuterungen sowie die zu kurze Vorbereitungszeit zu ernsthaften Problemen für die Branche führen könnten.
Die Einführung des Pfandsystems in den Geschäften – einschließlich der dafür nötigen IT-Lösungen zur Zusammenarbeit mit den Betreibern – erfordert Investitionen von rund 2 Milliarden PLN.
Quelle:biznes.pap.pl
In der offiziellen Stellungnahme der POHiD (Polnische Organisation für Handel und Vertrieb) wurden zehn Bereiche genannt, die einer dringenden Klärung und Korrektur im Gesetz bedürfen
- Zu kurze Implementierungszeit – die Systembetreiber erhielten die Genehmigungen erst im Juni, was die Vorbereitungszeit für die Geschäfte drastisch verkürzte
- Verpflichtung zu Verträgen mit mehreren Betreibern – Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 200 m² müssen mit verschiedenen IT-Systemen zusammenarbeiten, was die Kosten und das Risiko von Cyberangriffen erhöht
- Unklare Abrechnungsregeln – Die Unklarheit hinsichtlich der Gültigkeit von Gutscheinen und der Verfahren zur Rückerstattung der Kaution weckt Befürchtungen hinsichtlich eines Vertrauensverlusts bei den Kunden
- Zu weit gefasster Geltungsbereich – Auch Apotheken, Drogerien und Elektrofachgeschäfte wurden in das System einbezogen, was sie dazu veranlassen könnte, Getränke aus ihrem Sortiment zu nehmen
- Fehlende zentrale Sammelstellen – Ihre Einrichtung, z. B. in Einkaufszentren, könnte kleinere Geschäfte entlasten.
- Probleme mit Mehrwegflaschen, Glas, der Rücknahme von Verpackungen, der Rechnungsstellung und Sanktionen – diese Fragen sind noch ungeklärt und könnten zu operativem Chaos führen.
- Keine Ausnahme für Apotheken – der Pharmasektor protestiert gegen die Verpflichtung zur Installation von Flaschenrückgabeautomaten in Apotheken ohne Lagerraum.
- Sanktionen ohne Übergangsfrist –POHiD schlägt vor, zunächst statt Strafen für die Nichtumsetzung nur Verwarnungen auszusprechen.
- Unsicherheit bei der Rücknahme von Verpackungen – es gibt keine klaren Regeln für die Rücknahme beschädigter Verpackungen durch die Betreiber.
- Nichtkonformität mit dem nationalen E-Rechnungssystem (KSeF) – die Abrechnung der Pfandbeträge entspricht nicht den Anforderungen der elektronischen Rechnungslegung, was zu Buchhaltungsproblemen führen kann.
Die POHiD hat einen Appell an Premierminister Donald Tusk gerichtet, dringend legislative Maßnahmen zu ergreifen und die Zweifel auszuräumen.
Quelle: wiadomosci.radiozet.pl
Reaktionen der Drogerie- und Apothekenketten
Einzelne Handelsketten nehmen bereits jetzt Getränke aus ihrem Sortiment, die künftig unter das Pfandsystem fallen. Als Beispiel hat die Drogeriekette Rossmann bereits angekündigt, dass Produkte, die vom Pfandsystem erfasst werden, aus dem Regalen geräumt werden.
Rossmann erklärt offen, dass das Unternehmen nicht am Pfandsystem teilnehmen wird. Die Pressesprecherin von Rossmann Polska, Agata Nowakowska, erklärt, dass das Drogerieformat für diese Art von Regelung nicht geeignet ist. „Die vom System betroffenen Produkte sind ein kleiner Teil unseres Angebots, daher werden wir sie aus dem Verkauf nehmen“, sagte Nowakowska im Gespräch mit dem Lebensmittelportal (Portal Spożywczy).
Quelle: www.portalspozywczy.pl
Das AußenwirtschaftsCenter Warschau berät Sie gerne, sollten Sie weitere Fragen zu Polen haben.