Südkorea: Export und Import
Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichen Grenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben
Lesedauer: 4 Minuten
Export und Import: So geht's
In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.
Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.
Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.
Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!
Importbestimmungen
Innerhalb der von der WTO vorgesehenen Dispositionsspielräume gibt es natürlich nach wie vor gesonderte Dokumentationsvorschriften, Registrierungspflichten oder herkunftslandspezifische Importrestriktionen und Quarantänevorschriften für Pflanzen, lebende Tiere, Agrarprodukte, toxische Chemikalien und Pharmazeutika. Die in der Vergangenheit bei der Einfuhr von elektronischen Konsumgütern und Haushaltsgeräten vorgeschriebene „Typengenehmigung“ durch ein koreanisches Prüfinstitut oder einen koreanischen Fachverband wurde eliminiert. Eine Prüfung von Geräten auf Übereinstimmung mit koreanischen Sicherheitsstandards ist aber nach wie vor vorgesehen.
Der Import von Schweinefleisch aus Österreich ist nach vorheriger Registrierung des österreichischen Schlacht- bzw. Zerlegungsbetriebes gestattet. Rindfleisch, Geflügel, Fleisch anderer Tiere und alle Verarbeitungsprodukte dürfen nicht importiert werden. Ähnliche Bestimmungen gelten für Milch und Milchprodukte, Eier, Obst und Gemüse.
Das AußenwirtschaftsCenter Seoul erteilt an Hand der Zolltarifnummer Auskünfte über spezifische Importvorschriften.
Zollbestimmungen
Korea folgt der „HS“-Nomenklatur, Wertzölle werden auf CIF-Preise eingehoben. Das durchschnittliche Zollniveau beträgt ca. 3% für Rohstoffe, 8% für Halbfertigwaren und Fertigwaren, 11 bis 13% für Bekleidung. In Einzelfällen, insbesondere bei Lebensmitteln, Getränken und landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Luxusgütern ist die Zollbelastung mit bis zu 30 % oft wesentlich höher.
Für Ausstellungs- und Messewaren, Berufsausrüstung und Muster akzeptiert Südkorea ein Carnet ATA. Die Einfuhr ist in diesem Fall in der Regel auf sechs Monate beschränkt. Wird mehr Zeit benötigt kann ein entsprechender Antrag bei der südkoreanischen Zollbehörde gestellt werden.
Das AußenwirtschaftsCenter Seoul erteilt anhand der HS-Nummer bzw. des Ursprungslandes unverbindliche Auskünfte über spezifische Zollsätze bzw. Importabgaben.
Handelsabkommen
Seit 1.1.2011 ist das Freihandelsabkommen EU-Korea in Kraft, durch das für rd. 80 % der Waren mit Ursprung EU bzw. Republik Korea der Zoll gänzlich abgebaut wurde.
Sonstige Einfuhrabgaben
Es wird eine Einfuhrumsatzsteuer von 10% eingehoben. Eine Reihe von Konsumgütern unterliegen außerdem einer „Special Consumption Tax“ (Luxussteuer) in Höhe von 5-30 %, die auf C.I.F. + Zollbetrag aufgeschlagen wird und Importwaren oft wesentlich verteuert. Betroffen sind u.a. Flüssigtreibstoffe, Parfüms, Glücksspielautomaten, Haushaltselektronik, Motorboote, Gewehre und Revolver, Pelze, Möbel und alkoholische Getränke. Auf alle Waren, auf die S.C.T. eingehoben wird, wird automatisch auch „Education Tax“ in Höhe von 30 % der S.C.T. aufgeschlagen.
Muster
Persönlich eingeführte Muster sind zollfrei, wenn der Zollwert unter 400 US-Dollar (bei Postsendungen unter 250 US-Dollar) liegt. Über 400 US-Dollar (bzw. 250 US-Dollar) erfolgt eine Verzollung (des gesamten Werts der Muster), sofern nicht aus der Art oder Beschaffenheit des Musters (weitgehende Zerstörung oder Markierung, z.B. Zerschneiden von Stoffmustern) eindeutig hervorgeht, dass es unverkäuflich ist. Soll das Muster innerhalb eines halben Jahres wieder ausgeführt werden, empfiehlt sich die Verwendung eines Carnet ATA, um eine Zollzahlungen zu vermeiden.
E-Commerce
Gemessen am jährlichen Volumen von Online-Transaktionen pro Person ist Südkorea in Sachen E-Commerce weltweit an erster Stelle. Lokale Plattformen wie coupang oder G-Market dominieren den E-Commerce Sektor und bieten auch österreichischen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte am koreanischen Markt anzubieten. Beim Versand von Produkten nach Südkorea ist die Zusammenarbeit mit einem zuverlässigen Versandpartner unerlässlich.
Paketversand
Von Österreich nach Korea: Postsendungen, die bis zu einem Höchstgewicht von 20 kg zugelassen sind, müssen von einer internationalen Paketkarte und einer Zollinhaltserklärung (in englischer Sprache) begleitet sein.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Verpackung und Markierung haben wie auch in Europa üblich zu erfolgen.
Im Gegensatz zu den Zoll- lassen die koreanischen Konsumentenschutzbestimmungen die Ursprungsbezeichnung „Europäische Union“ nicht zu, es muss das konkrete Erzeugerland genannt werden. Bei bestimmten Warengruppen muss die Ursprungsbezeichnung („Made in Austria") direkt am Produkt und so angebracht werden, dass sie nicht leicht entfernt werden kann. Das Anbringen eines einfachen Aufklebers ist nicht ausreichend. Eine alleinige Markierung der Verpackung ist nur zulässig, wenn das Produkt für eine direkte Markierung offensichtlich zu klein oder technisch ungeeignet ist. Anhand der HS Nummer kann das AußenwirtschaftsCenter die jeweiligen Bestimmungen recherchieren. Für eine Reihe von Produkten (z.B. Pharmazeutika, Lebensmittel, Getränke, elektrische Haushaltsgeräte, Bekleidung etc.) ist eine Beschriftung der Einzelhandelsverpackung bzw. des Produktes in koreanischer Sprache vorgeschrieben (Inhaltsstoffe, Materialzusammensetzung, Warnhinweise).
Die Nationale Koreanische Pflanzenschutzbehörde (NPQS) hat kürzlich neue Qualitätskriterien bei Holzverpackung, die für den Export nach Korea Anwendung findet, erlassen:
- Das Holz muss vor der phytosanitären Behandlung entrindet werden; visuell wahrnehmbare, einzelne, kleine Rindenstücke sind zulässig, wenn sie – unabhängig von ihrer Länge - weniger als 3 cm breit sind oder sollten sie breiter als 3 cm sein eine Gesamtfläche von 50 cm² nicht überschreiten. Lebendige Pflanzenschädlinge dürfen nicht gegeben sein.
- Die Behandlung von Holz mit einer Seitenlänge von mehr als 200 mm mit Methylbromid ist nicht zulässig. Diese Regeln gelten analog beim Export aus Korea.
Begleitpapiere
Handelsfaktura, 1 Original mit Ursprungsselbstvermerk, 1 Kopie, Preis aufgegliedert in FOB-Preis sowie Inspektionsgebühren, Fracht- und Versicherungskosten bei CIF-Preisen. Bei Zahlung per Akkreditiv sollte die Akkreditivnummer angeführt werden.
Voller Satz von reinen Bordkonnossements (Ladeschein/Frachtbrief).
Packliste, 1 Original, 1 Kopie
Restriktionen
Importverbote bestehen nur noch in wenigen und für österreichische Exporteure irrelevanten Produktbereichen. Exportrestriktionen österreichseits bestehen hauptsächlich für Kriegsmaterial und einige Dual-Use geeignete Waren.
Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Seoul hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.
Stand: 03.06.2024