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Illustration eines Frachters vor einer roten Linie, die als Sanktionen bezeichnet ist
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Aktueller Stand der Sanktionen gegen Afghanistan

Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU

Lesedauer: 1 Minute

In Umsetzung der Resolution des UN-Sicherheitsrates 1988(2011) hat die EU mit Verordnung (EU) 753/2011 (kons. Fassung), eine neu strukturierte Sanktionsregelung veröffentlicht, die jene Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen enthält, die mit der Situation in Afghanistan (Taliban) in Verbindung stehen und eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellen.

Für diese Personen gilt:

  • Finanzsanktionen: Verbot des unmittelbaren und mittelbaren zur Verfügung Stellens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (die Definition von "Gelder“ und "wirtschaftliche Ressourcen“ findet sich in Art 1 der Verordnung (EU) 753/2011).
  • Gebot des Einfrierens der Konten in der EU
  • Ein- und Durchreiseverbot
  • Verbot, diesen Personen – direkt oder indirekt – Militärgüter, paramilitärische Ausrüstung, Ersatzteile dafür zu liefern, zu verkaufen oder weiterzugeben, verbunden mit dem Verbot der technischen Hilfe, Ausbildung oder Finanzierung hierfür (Militärgüterembargo).

Das Einfriergebot und Bereitstellungsverbot finden keine Anwendung auf die Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, die erforderlich sind, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe und anderer Tätigkeiten zur Deckung der Grundbedürfnisse der Menschen in Afghanistan zu gewährleisten oder diese Tätigkeiten zu unterstützen. 


Rechtsquellen


Sonstige Informationen

Antragstellung

BMWET, Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at

Hinweis
Das BMWET verrechnet im Rahmen der Verwaltungsverfahren der Exportkontrolle Abgaben und Gebühren.

Die Höhe der Abgaben und Gebühren und wann diese anfallen, finden Sie unter Details/Infos zur Antragstellung.

Hinweis

Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben

zusätzlich anwendbar.


Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Stand: 16.07.2022

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