Aktueller Stand der Sanktionen gegen Jemen
Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU
Lesedauer: 1 Minute
Es bestehen folgende Sanktionen:
- Militärgüterembargo:
Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe und der Ausfuhr von Rüstungsgütern unmittelbar oder mittelbar an oder zugunsten der im Anhang der VO 1352/2014 idgF genannten Personen.
Analog gilt ein Verbot der technischen oder finanziellen Unterstützung dafür. - Finanzsanktionen gegenüber den im Anhang zur VO 1352/2014 idgF genannten Personen: Einfrieren von Geldern/ev. Kontensperre, Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot)
- Frachtkontrolle: die EU-Mitgliedstaaten kontrollieren alle Ladungen auf dem Weg nach Jemen bei Verdacht einer verbotenen Sendung und beschlagnahmen und entsorgen solche verbotenen Lieferungen
Rechtsquellen
- Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 (Konsolidierter Text 16. Februar 2023), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2024/2161
- Beschluss 2014/932/GASP (Konsolidierter Text 16. Februar 2023), geändert durch Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/2162
Sonstige Informationen
Antragstellung
BMWET, Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at
- Details/Infos zur Antragstellung
- Formulare als Beilage zur Antragstellung sowie Formulare in barrierefreier Form
Das BMWET verrechnet im Rahmen der Verwaltungsverfahren der Exportkontrolle Abgaben und Gebühren.
Die Höhe der Abgaben und Gebühren und wann diese anfallen, finden Sie unter Details/Infos zur Antragstellung.
Die Höhe der Abgaben und Gebühren und wann diese anfallen, finden Sie unter Details/Infos zur Antragstellung.
Hinweis
Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben
- die personenbezogenen Embargos (Menschenrechtsverstöße, Terrorismus, Verbreitung/Einsatz von Chemiewaffen, Cyber-Angriffe gegen die EU und ihre Mitgliedsstaaten) sowie
- die allgemeinen Ausfuhrkontrollregelungen (z.B. EU-Dual Use-Verordnung) sowie
- für bestimmte Güter und Technologien die „No re-export to Russia/Belarus-Clause"
zusätzlich anwendbar.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Stand: 14.04.2025