Stadtansicht von Belgrad: Luftaufnahme der Gemeinde Palilula mit historischen und modernen Wohnhäusern, Donau und und der St. Markus Kirche. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Serbien: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 5 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Belgrad die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk.

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. 

Arbeitsrecht und Entsendung

EU-Staatsbürger und Inhaber von EU-Aufenthaltstiteln können bis zu 90 Tagen in einem Zeitrahmen von 6 Monaten ohne Visum einreisen und sich in Serbien aufhalten. Dies gilt für touristische und geschäftliche Besuche, Messeteilnahmen, aber auch für kurzfristige Arbeitseinsätze wie z.B. Installations- oder Montagearbeiten auf Basis eines Kooperationsvertrages mit einem serbischen Auftraggeber.

Bei Arbeitseinsätzen über 90 Tagen pro 6 Monate muss, am besten 60 Tage vor der geplanten Einreise, eine Aufenthalts- als auch Arbeitsgenehmigung bei der für den Einsatzort zuständigen Ausländerpolizei beantragt werden. Für die Beantragung dieser „Temporären Aufenthaltsgenehmigung zwecks Arbeitseinsatz“ ist teilweise auch die persönliche Anwesenheit der Fachkräfte notwendig. Besonderheit: Es muss eine Bestätigung des entsendenden Unternehmens beigelegt werden, dass die Fachkräfte bereits mindestens ein Jahr lang fest beim entsendenden Unternehmen angestellt sind, d.h. eine Entsendung von überlassenen oder geleastem Personal ist nicht möglich. Weitere Informationen zu den Erfordernissen erteilt Ihnen gerne das AußenwirtschaftsCenter Belgrad.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Serbien hat mit 15 % einen der niedrigsten Körperschaftssteuersätze Europas.

Auf Einnahmen, die ein Ausländer ohne Wohnsitz in Serbien aus Dividenden oder anderen Kapitalerträgen, Gewinnen von Gesellschaften, Urheberrechten, Zinsen, Kapitalgewinnen oder Mieteinnahmen erwirtschaftet oder aus bestimmten Dienstleistungen, die in Serbien realisiert werden, wird eine Quellensteuer von 20 % erhoben. Es liegt jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Serbien und Österreich vor, so dass die Quellensteuer gesenkt oder abgewendet werden kann.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Serbien und Österreich ist seit 2011 in Kraft.

Firmengründung und Investition

Mit Investitionen in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro seit dem Jahr 2000 ist Österreich unter den größten ausländischen Investoren in Serbien. Seit 2012 hat Serbien ein neues Unternehmensgesetz, das klare Rahmenbedingungen für Investorinnen und Investoren sowie bereits im Land befindliche Unternehmen bietet. Im jährlichen Ease of Doing Business-Report der Weltbank ist es Serbien zuletzt gelungen, um einige Plätze nach vorne zu rutschen, da anerkannt wurde, dass einige wichtige Erleichterungen in der Verwaltung die Voraussetzungen für die Aufnahme von Geschäftstätigkeiten wesentlich verbessert haben.

Ausländische Investorinnen und Investoren sind in der Abwicklung aller Arten von Tätigkeiten zum Gewinnerwerb frei. Eine Handelsgesellschaft kann, mit einigen Ausnahmen, alle vom Gesetz zugelassenen Tätigkeiten verrichten.

Ausländische Investorinnen und Investoren können auch eine bereits bestehende Gesellschaft durch Kauf von Anteilen oder Aktien im Stamm-/Grundkapital übernehmen. Auch Tochtergesellschaften können durch ausländische Staatsangehörige in Serbien gegründet werden. Damit ausländische Staatsangehörige die Geschäftsführung einer GmbH übernehmen können, muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsbewilligung vorliegen. Es gelten allerdings auch Ausnahmen.

Das zentrale Firmenregister wird elektronisch geführt und ist für alle öffentlich einsehbar, womit Sie auch als interessierte österreichische Firma einen raschen und unkomplizierten Zugang zu allen Daten über serbische Geschäftspartner bekommen können.

Auch wenn meistens die Gründung einer GmbH am sinnvollsten ist, gibt es doch Fälle, in denen eine Repräsentanz oder eine Zweigniederlassung besser geeignet ist. Serbien hat seit 2005 ein Mehrwertsteuersystem; der allgemeine Steuersatz beträgt 20%. Es besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Aber Achtung: Die Beantragung kann leicht ein Finanzstrafverfahren – mit teils drastischen Strafen - auslösen, wenn eine Rechtswidrigkeit festgestellt wird!

Die Durchschnittslöhne in Serbien sind sehr niedrig und machen das Land daher für Gewerbe- und Produktionsniederlassungen attraktiv. Auch das Arbeitsrecht wurde reformiert und ist nun um vieles wirtschaftsfreundlicher.

Ausführliche Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern erhalten Sie beim AußenwirtschaftsCenter Belgrad: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.

Investitionsschutz

Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen.

Zwischen Österreich und Serbien, als Nachfolgestaat des ehemaligen Jugoslawiens, liegt seit 2002 ein gültiges Investitionsschutzabkommen vor. 

Vertretungsvergabe

Mit Hilfe eines Handelsvertreters kann ein österreichisches Unternehmen kostengünstig den serbischen Markt erschließen, ohne eine Firma in Serbien gründen zu müssen: Da der Handelsvertreter als selbständiger Unternehmer die Fixkosten selbst trägt, erwachsen dem Auftraggeber nur dann wesentliche Kosten, wenn die Verkaufsbemühungen des Handelsvertreters erfolgreich sind. Hat der Vertreter entsprechende Kontakte zu landesweit tätigen Abnehmern, kann die Markterschließung rasch erfolgen. Das serbische Recht beinhaltet wenige Schutzklauseln für den Handelsvertreter, sodass für den Prinzipal ein geringes Risiko mit der Beauftragung eines Handelsvertreters verbunden ist. Allerdings ist eine Novellierung des serbischen Bürgerlichen Gesetzbuches geplant, wonach die Rechte des Handelsvertreters gestärkt werden sollten, besonders in Hinblick auf einen Ausgleichsanspruch.

Bei der Suche nach einem Handelsvertreter in Serbien ist die Sprachbarriere in der Regel kein Hindernis, da vor allem englische Sprachkenntnisse hier sehr weit vorhanden sind. Allerdings ist es eine Tatsache, dass der Berufsstand des selbstständigen Handelsvertreters in Serbien weit weniger verbreitet ist als zum Beispiel in Österreich oder Deutschland. Das hat vor allem damit zu tun, dass die wirtschaftlichen Umstände es wenig attraktiv machen, nur auf Provisionsbasis zu arbeiten. Es gibt weder einen Berufsverband noch einschlägige Datenbanken, die man für die Suche nützen könnte. In der Praxis ist daher die Schaltung von Inseraten auf den wichtigsten Online-Jobportalen der zielführendste Weg.

Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad unterstützt Sie individuell bei der Suche nach Handelsvertretern oder Fachmedien, wo Sie für Ihre Branche gezielte Schaltungen durchführen können: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an und wir senden Ihnen unsere Infoblatt zur Vertretungsvergabe.

Stand: 11.09.2023