Serbien: Novelle des Gesetzes über wirtschaftliche Eigentümer
Das Zentrale Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Serbien besteht bereits seit dem Jahr 2018.
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 tritt eine Novelle des entsprechenden Gesetzes in Kraft, die erhebliche Änderungen im Verfahren zur Erfassung und Offenlegung von Eigentümerstrukturen juristischer Personen und anderer registrierter Einheiten vorsieht.
Eine der zentralen Neuerungen ist die Verpflichtung aller in Serbien registrierten Unternehmen, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November 2025 sämtliche Nachweisdokumente zur Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers – wie etwa Gründungsurkunden, Handelsregisterauszüge oder Darstellungen der Eigentümerstruktur – auf die Plattform des Zentralregisters hochzuladen.
Darüber hinaus wird eine jährliche Bestätigung der Richtigkeit der eingetragenen Daten verpflichtend eingeführt. Ebenso müssen Änderungen in der Eigentümerstruktur innerhalb von 30 Tagen nach deren Eintritt gemeldet werden.
Angesichts der bevorstehenden Fristen, der Vielzahl an neuen Pflichten sowie der Sanktionen bei Verstößen – darunter Geschäftsverbote und sogar Freiheitsstrafen – empfehlen wir, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung einzuleiten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per Mail belgrad@wko.at oder telefonisch +381 11 301 5850 an uns.