LKW-Wochenendfahrverbote in Tschechien
Fachinformation zu Fahrtbeschränkungen und Ausnahmeregelungen
Lesedauer: 1 Minute
Tschechische Republik LogistikWochenendfahrverbote gelten für:
- Fahrzeuge mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen
- Fahrzeuge und Sonderfahrzeuge mit einem höchstzugelässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen inkl. Anhänger
Wann gelten die Wochenendfahrverbote?
- an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen: 13.00 bis 22.00 Uhr
- an Samstagen im Zeitraum von 1. Juli bis 31. August: 7.00 bis 13.00 Uhr
- an Freitagen im Zeitraum von 1. Juli bis 31. August: 17.00 bis 21.00 Uhr
Fahrt während des Fahrverbots notwendig
Es muss eine Fahrverbots-Ausnahme beim CZ-Verkehrsministerium beantragt werden
Ministerstvo dopravy - odbor pozemnich komunikaci
/Verkehrsministerium – Abt. für Straßenkommunikation/
Nabr. L. Svobody 12
110 15 Praha 1
T +420 225 131 404
E posta@md.gov.cz
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist folgendes erforderlich:
- Begründung, warum das KFZ am Feiertag (während des Fahrverbots) fahren muss
- genaue Route, welche das KFZ in Tschechien fahren wird
Notwendige Beilagen zum Antrag:
- Gewerbeschein, ggf. Konzession
- Handelsregisterauszug
- Zulassungsschein
Die erteilte Bewilligung wird dem Antragsteller ausschließlich per Post und nicht per E-Mail gesandt – möglich auch persönliche Aushändigung einer berechtigten Person.
Die Bewilligung kann nur für ein KFZ ausgestellt werden und ist kostenlos.
Antragsformular
Der Antrag muss auf Tschechisch eingereicht werden.
Im Download-Bereich sind beide Sprachversionen (deutsch und tschechisch).
Die Anträge sind identisch, daher sollte kein Problem beim Ausfüllen der tschechischen Version auftreten.
Weitere Fragen?
Unser Team berät Sie gerne auch individuell zu allen Anliegen im tschechischen Markt.
Schreiben Sie uns an prag@wko.at oder rufen Sie uns an unter +420 222 210 255!
Stand: 14.08.2025