Vereinigtes Königreich: Neue Regeln zur Überprüfung der Arbeitsberechtigung
Ausweitung des britischen Right to Work Systems für neue Arbeitsverhältnisse
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Vereinigtes KönigreichMit 1. Oktober 2026 tritt Section 48 des Border Security, Asylum and Immigration Act 2025 in Kraft. Dadurch beschränkt sich der Anwendungsbereich des Verbots der illegalen Beschäftigung und Kontrollpflichten für Arbeit- bzw. Auftraggeber nicht nur mehr auf traditionelle Arbeitsverhältnisse, sondern weitet sich auf zahlreiche weitere Beschäftigungsformen aus.
Unternehmen, die Auftragnehmer, Subunternehmer, Leiharbeitskräfte, Zeitarbeitskräfte oder Plattformarbeiter im Vereinigten Königreich beschäftigen, können erstmals in den Geltungsbereich des britischen „Right-to-Work“-Systems fallen. Die genaue Verantwortlichkeit hängt dabei von der Vertragsgestaltung, der Steuerung der Arbeit und den Leitlinien des britischen Innenministeriums (Home Office) ab.
Betroffene Personen werden dadurch nicht automatisch zu Arbeitnehmenden im arbeitsrechtlichen Sinn. Allerdings können Unternehmen, die sie einsetzen, künftig für Right-to-Work-Kontrollen verantwortlich gemacht, und bei Verstößen mit Sanktionen belegt werden.
Weitere Informationen:
- Employer’s guide to right to work checks – (PDF, gov.uk)
- Guidance Right to work checklist – gov.uk
- Check a job applicant's right to work: use their share code – gov.uk
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