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Vereinigtes Königreich: Kontrolle der Elektronische Reisegenehmigung (ETA) bei der Abreise 

Kann keine gültige ETA vorgewiesen werden, ist eine Einreise in das Vereinigte Königreich (VK) nicht möglich

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Vereinigtes Königreich
Stand: 24.04.2026

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass mit 25.2.2026 der flächendeckende Vollzug der Electronic Travel Authorisation (ETA) und die damit verbundene Überprüfung durch Fluglinien bereits beim Boarding beginnt. Kann keine gültige ETA vorgewiesen werden, ist eine Einreise in das Vereinigte Königreich (VK) nicht möglich. Dies teilt das Home-Office im Informationsblatt – Januar 2026 mit.

EU-Staatsangehörige und visumfreie Drittstaatsangehörige (siehe hier) benötigen für die Einreise ins Vereinigte Königreich (VK) seit 2. April 2025 eine ‚Electronic Travel Authorisation‘ oder ‚ETA‘. Diese elektronische Reisegenehmigung muss von jeder Person einzeln beantragt werden und wird elektronisch mit dem Reisepass verknüpft.

Der einfachste Weg zur Beantragung ist über die UK ETA App oder die gov.uk Webseite Apply for an ETA to come to the UK. Wir raten davon ab Drittanbieter zu nutzen, da diese teuer sind und es sich oftmals um betrügerische Firmen handelt.

Die Ausstellung der ETA kann bis zu 3 Arbeitstage dauern (oftmals auch kürzer). Die ETA wird elektronisch mit dem Reisepass verknüpft und bei der Ausreise ist kein „Check Out“ notwendig.

Laut dem Leitfaden der britischen Regierung kostet die ETA GBP 16 GBP20, der Betrag ist nicht refundierbar. Die ETA ist 2 Jahre lang gültig und innerhalb dieses Zeitraums ist die mehrmalige Einreise (unter Beachtung der Einreisebestimmungen) möglich.

Achtung

Wenn der Reisepass abläuft, muss eine neue ETA beantragt werden.

Wird die ETA abgelehnt, muss ein Standard Visitor Visa beantragt werden. Es gibt kein Recht auf administrative Überprüfung oder Berufung einer Ablehnung. Visumpflichtige Drittstaatenangehörige (wie z.B. aus Bosnien-Herzegowina) benötigen nicht die ETA, sondern beantragen das jeweils notwendige Einreisevisum.  

Ausnahmen:

  • Britische und irische Staatsangehörige (einschließlich Doppelstaatsangehörige), Personen mit britischer Aufenthaltsgenehmigung oder mit einem vollständigen Visum für das Vereinigte Königreich benötigen keine ETA.
  • Transit bei Anschlussflügen:

Für den reinen Flughafentransit – also wenn man die britische Grenzkontrolle z.B. für einen self-check-in nicht überschreiten muss und sich nur „airside“ aufhält, wird keine ETA benötigt. Es wird jedoch empfohlen, sämtliche Dokumente als Beweis für die Weiterreise im Falle einer Flugverspätung – oder -stornierung dem Grenzbeamten vorlegen zu können.

Bitte beachten Sie, dass die ETA die allgemeinen Einreisebestimmungen in das VK nicht ersetzt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Leitfaden der britischen Regierung.

Aktuelle Information zur Einreise in das Vereinigte Königreich bietet Ihnen die Website des Bundesministeriums für Europäische Angelegenheiten (BMEIA)

Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter:

AußenwirtschaftsCenter London
london@wko.at
T +44 20 7584 4411

Fordern Sie gerne unser kostenloses Merkblatt rund um die Einreisebestimmungen ins Vereinigte Königreich an! Auf Anfrage stellen wir auch gerne Kontakte zu auf Immigrationsfragen spezialisierte britische Rechtsanwaltskanzleien unseres Vertrauens zur Verfügung.

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