EU-Gibraltar-Abkommen bringt neue Regeln im Waren- und Personenverkehr
Offene Grenzen, automatisierter Datenaustausch und Transaktionssteuer
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Ein neues Abkommen zwischen der EU und dem britischen Überseegebiet Gibraltar regelt seit 15. Juli 2026 neu u.a. den Warenverkehr und die Einreise: Es gibt einen freien Personenfluss zwischen Spanien und Gibraltar ähnlich wie im Schengen-Raum und es gibt ein neues Modell der Zollabfertigung an der Landesgrenze. Dafür bilden die EU und Gibraltar eine neue Zollunion sui generis.
Warenverkehr
Zollanmeldungen für Warenbewegungen zwischen Gibraltar und der EU bleiben grundsätzlich bestehen, werden aber fortan an bestimmten Zollstellen in Spanien (EU) oder elektronisch abgewickelt.
Laut EU-Gibraltar Vertrag gilt folgender Ablauf:
- NCTS-Verfahren: Waren, die aus der EU nach Gibraltar versandt werden, müssen grundsätzlich das New Computerised Transit System (NCTS) nutzen, wobei der spezielle Code T2GI anzuwenden ist.
- Deklarationspflicht: die Transitdaten und zusätzliche Informationen müssen bei der zuständigen Zollstelle in der EU im NCTS deklariert werden.
- Automatisierter Datenaustausch: Die Informationen werden auf Artikelebene an die zuständige Behörde in Gibraltar übermittelt, um Transaktionssteuern und Verbrauchsteuern berechnen zu können.
- Ankunftsmeldung: Nach Ankunft der Waren in Gibraltar sendet die zuständige Behörde in Gibraltar eine Arrival-Notice-Meldung an die EU-Zollstelle, die den Transitvorgang ausgelöst hat.
- Nachweis der Abgabenerhebung: Innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ankunft muss die Behörde in Gibraltar einen Nachweis darüber übermitteln, dass die fälligen Steuern und Abgaben in Gibraltar erhoben wurden.
Es wurde eine neue Steuer eingeführt, um die Import- und Exportabwicklung zu erleichtern. Dabei handelt es sich um eine Transaktionssteuer, die die bisherigen Einfuhrzölle auf Waren, die für den lokalen Markt in Gibraltar bestimmt sind, ersetzt. Steuersätze wurden mit 15% bis zu 17% angesetzt und können zukünftig angehoben werden, um das Preisniveau an ein europäisches Niveau anzuheben. Ausnahmen bestehen jedoch auf lebensnotwendige Güter wie z.B. Medikamente oder Kinderkleidung.
Waren, die per Schiff oder Flugzeug aus Drittstaaten nach Gibraltar gelangen, durchlaufen am Flughafen/Hafen die erforderlichen Zoll-, Sanitäts- und Pflanzenschutzkontrollen (SPS) nach EU-Standards.
Sobald Waren ordnungsgemäß über den Hafen/Flughafen (oder per Transit über die EU via NCTS/T2GI) abgefertigt und mit der neuen Transaktionssteuer versteuert wurden, können sie abgaben- und hürdenfrei über die Landgrenze nach Spanien und in den EU-Binnenmarkt weiter transportiert werden.
Personenverkehr
Einreise & Ausreise (Personenverkehr)
Landgrenze (Spanien – Gibraltar):
- Grenzzaun & Routinekontrollen entfallen: Der physische Grenzzaun wurde abgebaut; es gibt an der Landgrenze keine täglichen Passkontrollen mehr.
- Freier Personenfluss: Anwohner, Pendler und Touristen bewegen sich zwischen Spanien und Gibraltar ähnlich wie im Schengen-Raum.
Einsatz der Schengen-Regeln
- Gibraltar wird organisatorisch in das Schengen-System eingebunden, ohne formell EU-Mitglied zu sein.
- Wer über Gibraltar erstmals in den Schengen-Raum einreist (z. B. Fluggäste aus Nicht-Schengen-Ländern wie Großbritannien), unterliegt den regulären Schengen-Einreisebestimmungen (inkl. der 90/180-Tage-Regel und der Erfassung im elektronischen Einreise-/Ausreisesystem EES).
Flughafen & Hafen
Doppelte Grenzkontrolle für Personen:
- Die Schengen-Außengrenze wird an die Eingänge von Gibraltar verlegt (Flughafen und Seehafen).
- Reisende, die über den Flughafen oder Hafen ankommen, durchlaufen zwei parallele Kontrollen:
- Die gibraltarischen Behörden (für die Einreise nach Gibraltar).
- Die spanischen / Frontex-Behörden (für den rechtmäßigen Eintritt in den Schengen-Raum).
Weitere Informationen
Einen schnellen Überblick bietet die Website gibraltar.com mit kurzen Erklärungen der einzelnen Punkte. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite der britischen Regierung hier.
Für Fragen zur Transaktionsteuer, den erforderlichen Formularen und Zollstandorten empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit E treatyquestion@hmcustoms.gov.gi oder E hmcustoms@gibraltar.gov.gi.