Wulstflachprofilen (Wulstflachstahl)

Antidumpingverfahren

Lesedauer: 5 Minuten

Produkt

Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) aus unlegiertem Stahl mit einer Breite von bis zu 204 mm

Land

China und Türkei

KN-Code

ex 7216 50 91 (TARIC- Code 7216 50 91 10)

Kläger

Laminados Losal S.A.U.r


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2022/C 431/06 vom 14. November 2022

Einführung vorläufiger Antidumpingzölle:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1444 vom 11. Juli 2023

Einführung endgültiger Antidumpingzölle:
Durchführungsverordnung (EU) 2024/209 vom 10. Januar 2024


Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren von Wulstflachprofilen (Wulstflachstahl) mit Ursprung in China und der Türkei bekannt

Am 30. September 2022 erhielt die Europäische Kommission von Laminados Losal S.A.U.r einen Antrag auf Einleitung eines Antidumpingsverfahrens für Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) mit Ursprung in China und der Türkei.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) aus unlegiertem Stahl mit einer Breite von bis zu 204 mm, die derzeit unter dem KN-Code ex 7216 50 91 (TARIC- Code 7216 50 91 10) eingereiht wird.

Die Europäische Kommission kam nach Prüfung der vom Antragssteller übermittelten Unterlagen zu dem Schluss, dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.

Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung 2022/C 431/06 (Amtsblatt C 431 vom 14. November 2022) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhr von Wulstflachprofilen (Wulstflachstahl) mit Ursprung in China und der Türkei mit.

Interessierte Parteien, die Informationen zur Warendefinition übermitteln möchten, müssen dies binnen 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.

Um die Informationen über die Unionshersteller einzuholen, die sie für ihre Untersuchung benötigt, wird die Europäische Kommission den ihr bekannten Unionsherstellern oder Verbänden von Unionsherstellern Fragebogen zur Verfügung stellen, und zwar: Laminados Losal S.A.U. und Olifer S.R.L.

Sofern nichts anderes bestimmt ist, müssen die Unionshersteller den ausgefüllten Fragebogen binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung übermitteln.

Alle oben nicht genannten Unionshersteller und repräsentativen Verbände werden gebeten, die Europäische Kommission umgehend, spätestens jedoch 7 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung, zu kontaktieren – vorzugsweise per E-Mail – und einen Fragebogen anzufordern.

Postanschrift der Kommission:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel, Direktion G
Büro: CHAR 04/039, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË

E-Mail:

Die Untersuchung wird in der Regel binnen 13 Monaten, spätestens jedoch binnen 14 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen.


Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt

Am 14. November 2022 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung für Einfuhren von Wulstflachprofilen mit Ursprung China und Türkei ein. Die Europäische Kommission veranlasste keine zollamtliche Erfassung der betroffenen Ware.

Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse zu Dumping, Schädigung, Schadensursache, Höhe der Maßnahmen und Unionsinteresse führt die Europäische Kommission mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/1444 (Amtsblatt L 177 vom 12. Juli 2023) vorläufige Antidumpingzölle ein, um eine weitere Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union durch die gedumpten Einfuhren zu verhindern. Die Feststellungen zur Einführung vorläufiger Zölle sind vorläufig und können im Rahmen der endgültigen Untersuchung geändert werden. 

Betroffen von dieser Maßnahme sind Einfuhren von Wulstflachprofilen (Wulstflachstahl) aus nicht legiertem Stahl mit einer Breite von bis zu 204 mm mit Ursprung in China und der Türkei, die derzeit unter dem KN-Code ex 7216 50 91 (TARIC-Code 7216509110) eingereiht werden. 

Für hergestellte Waren von den genannten Unternehmen gelten folgende Antidumpingzölle:

China:

  • Changshu Longteng Special Steel Co., Ltd.: 14,7%
  • Alle übrigen Unternehmen: 14,7 %

Türkei:

  • Türkiye Özkan Demir Çelik Sanayi A.Ş: 13,6%
  • Alle übrigen Unternehmen: 13,6%

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden einschlägigen Zollvorschriften Anwendung.

Stellungnahmen interessierter Parteien zu dieser Verordnung sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung schriftlich an die Kommission zu übermitteln.

Anhörungen bei der Kommission sind von interessierten Parteien innerhalb von fünf Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu beantragen. 

Anhörungen bei der Anhörungsbeauftragten für Handelsverfahren können von interessierten Parteien innerhalb von fünf Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung beantragt werden. Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, können von der Anhörungsbeauftragten geprüft werden; sie kann entscheiden, diese Anträge anzunehmen, falls dies angemessen ist.


Europäische Kommission gibt die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und die endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls bekannt 

Aufgrund der bisherigen Ergebnisse zu Dumping, Schädigung, Schadensursache, Höhe der Maßnahmen und Unionsinteresse zur im November 2022 eingeleiteten Antidumpinguntersuchung führte die Europäische Kommission im Juli 2023 vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren von Wulstflachprofilen mit Ursprung China und Türkei ein.

In Anbetracht der finalen Untersuchungsergebnisse kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass keine zwingenden Gründe dafür vorliegen, dass die Einführung von Maßnahmen gegenüber den Einfuhren von Wulstflachprofilen aus Stahl mit Ursprung in den betroffenen Ländern dem Interesse der Union zuwiderlaufen würde.

Die Europäische Kommission führt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/209 (Amtsblatt L, 2024/209, 11. Jänner 2024) einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Wulstflachprofilen (Wulstflachstahl) aus nicht legiertem Stahl mit einer Breite von bis zu 204 mm mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Türkei, die derzeit unter dem KN-Code ex 7216 50 91(TARIC-Code 7216 50 91 10) eingereiht werden, ein.

Für die von den genannten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt: 

China
Changshu Longteng Special Steel Co., Ltd.: 23,0 %
Alle übrigen Unternehmen: 23,0 % 

Türkei
Türkiye Özkan Demir Çelik Sanayi A.Ş: 13,6 %
Alle übrigen Unternehmen: 13,6 % 

Werden Waren vor ihrer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr beschädigt, sodass nach Artikel 131 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis bei der Ermittlung des Zollwertes anteilsmäßig aufgeteilt wird, so wird der anhand der vorgenannten Beträge berechnete Antidumpingzoll um einen Prozentsatz herabgesetzt, der der anteilsmäßigen Aufteilung des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises entspricht.

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

In Fällen, in denen der in Artikel 1 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 genannte, außerhalb des Kontingents geltende Zollsatz auf Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) aus nicht legiertem Stahl anwendbar wird und die Höhe des endgültigen Antidumpingzolls übersteigt, wird nur der für außerhalb des Kontingents geltende Zollsatz gemäß Artikel 1 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 erhoben. Für die Dauer der Anwendung von Absatz 1 wird die Erhebung der gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/209 eingeführten Zölle ausgesetzt. Die genannte Aussetzung ist zeitlich auf die Geltungsdauer des für Einfuhren außerhalb des Kontingents geltenden Zolls nach Artikel 1 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 befristet.

Die Sicherheitsleistungen für den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1444 eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll werden endgültig vereinnahmt.

Stand: 11.01.2024