Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon
Antidumpingverfahren
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Produkt
manuelle Palettenhubwagen, nicht selbstfahrend, die zum Hantieren von normalerweise auf Paletten befindlichen Lasten verwendet werden, und wesentliche Teile davon (Fahrgestell, Hydraulik), die ein gesteuertes Heben der Last ermöglichen
Land
China (ausgeweitet auf Thailand)
KN-Code
ex 8427 90 00, ex 8431 20 00
Verwendung
für die Beförderung von Waren, die normalerweise auf Paletten liegen
Kläger
vier Gemeinschaftshersteller
Chronologie
Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2004/C 103/05 vom 29.4.2004
Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen:
Verordnung (EG) 128/2005 vom 27. Jänner 2005
Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen:
Verordnung (EG) 1174/2005 vom 18. Juli 2005
Ausweitung Antidumpingmaßnahmen auf Thailand:
Verordnung (EG) 499/2009 vom 11. Juni 2009
Ausweitung Antidumpingmaßnahmen aufgrund einer Produktveränderung (Gewichtsanzeigesystem):
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1346 vom 8. August 2016
letzte Verlängerung Antidumpingmaßnahmen nach einer Auslaufüberprüfung:
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2206 vom 29. November 2017
Bevorstehendes Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen:
Bekanntmachung 2022/C 104/07 vom 4. März 2022
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Bekanntmachung 2022/C 452/08 vom 29. November 2022
Letzte Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen nach einer Auslaufüberprüfung
Für Einfuhren von manuellen Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon (d.h. Chassis und Hydraulik) der Tarifnummern ex 8427 90 und ex 8431 20 mit Ursprung in China bestehen seit 2005 endgültige Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen wurden im Juni 2009 aus Umgehungsgründen auf Einfuhren aus Thailand und im August 2016 generell auf Einfuhren geringfügig modifizierter Palettenhubwagen ausgeweitet.
Die Maßnahmen wären Mitte Oktober 2016 fristgemäß ausgelaufen, jedoch wurde auf Antrag zweier EU-Hersteller eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen mit dem Ziel von deren Weitergeltung eingeleitet.
Die Antragsteller begründeten ihren Antrag damit, dass die Einfuhren von Palettenhubwagen trotz der bestehenden Maßnahmen weiterhin beträchtlich seien, was sich negativ auf die Preise der Unionsindustrie auswirke und dadurch ihre Gesamtwirtschaftsleistung und die finanzielle Lage sehr nachteilig beeinflusse. Als Analogland für die Berechnung der Dumpingspanne wurde Brasilien herangezogen, da China als Nicht-Marktwirtschaftsland gilt.
Die Europäische Kommission hat in ihrer zwischenzeitig durchgeführten Untersuchung festgestellt, dass sich die Unionsindustrie aufgrund der bestehenden Maßnahmen zwar etwas erholen konnte, sich aber noch immer in einer labilen Lage befindet. Fast alle Schadensindikatoren der europäischen Industrie zeigen sichtbare Verbesserungen, allerdings gibt es beträchtliche Produktionskapazitäten und Kapazitätsreserven in China und der EU-Markt ist darüber hinaus für chinesische Hersteller nach wie vor sehr attraktiv, da sie hier wesentlich höhere Preise erzielen können als auf anderen Drittlandsmärkten.
Sollten die Antidumping- Maßnahmen auslaufen, wäre aufgrund der genannten Faktoren mit einem erneuten Anstieg der Importe aus China und der damit verbundenen Schädigung der Unionsindustrie zu rechnen.
Die EU verlängert daher die endgültigen Antidumpingzölle mit Verordnung 2017/2206 um weitere 5 Jahre: der landesweite, generelle Antidumpingzoll beträgt unverändert 70,8 % auf den Nettopreis frei Grenze der EU unverzollt; für einen Lieferanten (Nongbo Logitrans Handling Equipment Co LTd) kommt ein niedrigerer individueller Antidumpingzoll von 54,1 % zur Anwendung.
Diese Maßnahmen sind wiederum auf eine Dauer von fünf Jahren befristet.
Europäische Kommission gibt bevorstehendes Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt
Für Einfuhren von manuellen Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon (d.h. Chassis und Hydraulik) der Tarifnummern ex 8427 90 und ex 8431 20 mit Ursprung in China bestehen seit 2005 endgültige Antidumpingmaßnahmen.
Diese laufen fristgemäß zum 1. Dezember 2022 aus. Die Unionshersteller können einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung stellen. Dieser Antrag muss ausreichende Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden. Er muss bis 1. September 2022 bei der Europäischen Kommission (GD Handel, Referat G-1, CHAR 4/39, B-1049 Brüssel, E-Mail: TRADE-Defence-Complaints@ec.europa.eu eingehen (Bekanntmachung 2022/C 104/07 vom 4. März 2022).
Europäische Kommission gibt die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt
Für Einfuhren von manuelle Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon, d. h. Chassis und Hydraulik, die derzeit unter den KN-Codes ex 8427 90 00 (TARIC-Codes 8427 90 00 11und 8427 90 00 19) und ex 8431 20 00 (TARIC-Codes 8431 20 00 11und 8431 20 00 19) eingereiht werden, mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.
Nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen ging am 29. August 2022 von Toyota Material Handling Europe and PR Industrial S.r.l. im Namen des herstellenden Wirtschaftszweigs ein Antrag auf Auslaufüberprüfung bei der Europäischen Kommission ein.
Der Antrag wurde damit begründet, dass bei Außerkrafttreten der Maßnahmen mit einem Anhalten des Dumpings und einem erneuten Auftreten der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu rechnen ist.
Nach Prüfung des Antrages teilt die Europäische Kommission mit Bekanntmachung 2022/C 452/08 (Amtsblatt C 452 vom 29. November 2022) die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt.
Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schadensursache oder dem erneuten Auftreten der Schädigung) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union tun.
Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt werden.
Postanschrift der Kommission:
Europäische Kommission, Generaldirektion Handel
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË
TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail: TRADE-R783-HPT-DUMPING@ec.europa.eu, TRADE-R783-HPT-INJURY@ec.europa.eu
Die Untersuchung wird in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
Stand: 05.12.2022