Förderungen

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Infos zu Förderungen für Aus- und Weiterbildung

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27.09.2023

Zusatzausbildungswochen für Lehrlinge der Bauindustrie

Gemäß Beschluss des Fachverbandsausschusses vom 1.6.2022 fördert der Fachverband der Bauindustrie jährlich bis zu drei Zusatzausbildungswochen pro Lehrling an einer der acht österreichischen BAUAkademien oder an einer zuvor vom Fachverband akkreditierten firmeneigenen Bildungseinrichtung. Die Zusatzausbildung hat ergänzend oder vertiefend zur überbetrieblichen Ausbildung auf Basis der im Kollektivvertrag geregelten Lehrbauhof-Einberufung zu erfolgen.

Gefördert werden ausschließlich Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen aktiver Lehrverhältnisse in Bauindustrie-Mitgliedsbetrieben in folgenden Lehrberufen:

  • Maurer:in, Hochbau, Hochbauspezialist:in
  • Schalungsbau, Betonbau, Betonbauspezialist:in
  • Tiefbauer:in, Tiefbau, Tiefbauspezialist:in
  • Gleisbautechnik

Weiterführende Informationen:

Refundierung der Internatskosten für Lehrlinge

Seit der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes im Jahr 2017 müssen die Internatskosten für Lehrlinge zur Gänze vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden. Auch wenn die Lehrlinge in einem anderen Quartier untergebracht werden, müssen die Ausbildungsbetriebe jene Kosten übernehmen, die der Höhe der Internatskosten entsprechen. Der Betrieb kann aber bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer eine Rückerstattung beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Inhouse Förderservice (antrag.internatskosten@inhouse.wko.at oder 0590900-3803).