Hände, die mit kleinen, bunten Steinen Schmuck herstellen
© simona | stock.adobe.com
Kunsthandwerke, Fachvertretung

Kunstgewerbe - Hersteller von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen

Branche der Bundesinnung Kunsthandwerke

Lesedauer: 1 Minute

04.10.2023

Diese stark wachsende Branche, die vor allem in kleinen Ateliers und vor allem auch auf immer zahlreicher werdenden Märkten ihre Produkte verkauft, stellt handgemachte Unikate und Kleinserien sowie individuelle Modeschmuckgegenstände aus vielfältigen Ausgangsmaterialien wie Steinen, Ton, Holz, Naturmaterialien etc. her. Das Wesentliche an dieser sehr heterogenen Branche ist der so kreative Umgang mit diversen Materialien. Der diesen Herstellerinnen und Herstellern so innewohnende Gedanke ist die Abkehr von der Massenerzeugung und Hinwendung zu Nachhaltigkeit und Regionalität. Was diese junge Branche so einzigartig macht, ist das ungewöhnlich breite Spektrum, eigene Ideen umzusetzen.

Den Weg einer Branche bestimmt aber oft auch der Kunde. Generell besteht eine immer größere Nachfrage nach handgemachtem und selbstdesigntem Kunsthandwerk. Auch hier ist der eigenschöpferische (künstlerische) Zugang nebst einer handwerklichen Ausbildung oder Grundbefähigung Voraussetzung, um höhere Qualität – weit weg von der Massenproduktion – herzustellen. Ein großer Trend neben der steigenden Nachfrage nach Unikaten ist das Re- und vor allem das Upcycling von bestehende Produkten, oft auch alten sonst nicht mehr zu verwendenden Gebrauchsgegenständen (oft Möbel).

Die Chancen für angehende Kunsthandwerker liegen in der Selbstverwirklichung und auch in der Möglichkeit, „sein eigener Meister“, „seine eigene Meisterin“ zu sein.

Werde Teil der Berufsgruppe der Kunsthandwerker:innen

>>Flyer mit hilfreichen Erstinformationen für einen erfolgreichen Start
>>Tipps und Empfehlungen der Berufsgruppe

Das Keramikergewerbe und seine Abgrenzungen

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob und welche Gewerbeberechtigung für eine Tätigkeit im Bereich der Keramik (Zier-, Gebrauchs- oder Industriekeramik) und Töpferei notwendig ist und welche Abgrenzungen zum Kunsthandwerk/ Kunstgewerbe und zur Ausübung eines freien Gewerbes zu beachten sind. Dazu gibt es nun ein Infoblatt.

Gründerservice der Landeskammern

Sie wollen sich selbstständig machen? Auf der Website des Gründerservice sind schon viele Informationen gesammelt und im "Leitfaden für Gründerinnen und Gründer" zusammengefasst. Um eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, setzen Sie sich mit dem Gründerservice Ihrer Landeskammer in Verbindung.

Registrierkassenpflicht

Um festzustellen, ob Sie überhaupt der Registrierkassenpflicht unterliegen, nutzen Sie auch den Online-Ratgeber Registrierkassenpflicht der Wirtschaftskammern. 

Leitfaden zur Transformation 

  • Der Leitfaden zur Transformation für Erzeuger*innen kunstgewerblicher Gegenstände ist da! >>mehr Informationen