Gewerbeumfang Handwerk der Milchtechnologen
Handwerk der Milchtechnologen
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Das Gewerbe "Milchtechnologie“ zählt zu den reglementierten Gewerben und ist ein Handwerk (§ 94 Z 50 GewO). Das bedeutet, dass bei einer Gewerbeanmeldung ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist. Dies kann auf unterschiedliche Arten erfolgen (siehe dazu die Verordnung über die Zugansgvoraussetzungen zum Handwerk der Milchtechnologie (BGBl II 70/2003 idgF), die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung bildet eine davon.
Gewerbeumfang
Berufsprofil Lehrberuf Milchtechnologie bzw. Milchtechnologin
(§ 2 Verordnung über die Berufsausbildung im Lehrberuf Milchtechnologie - Milchtechnologie - Ausbildungsordnung, BGBl. II 129/2016 idgF)
Berufsbild Lehrberuf Milchtechnologe bzw. Milchtechnologin
(§ 3 Verordnung über die Berufsausbildung im Lehrberuf Milchtechnologie - Milchtechnologie - Ausbildungsordnung, BGBl. II 129/2016 idgF)
Hinweis:
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